Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage
zum im Betreff genannten Vorhaben vor (siehe beigefügte Unterlagen),
zu der die Stadt Brakel über das Einvernehmen zu entscheiden hat.
Das Bauvorhaben weicht -
neben dem bereits im August dieses Jahres erteilten Einvernehmen zur
Befreiung hinsichtlich der Lage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche als
städtebaulich integriert im Sinne eines planerischen Lückenschlusses - von den Regelungen des Bebauungsplanes Nr. 10 - 2. Änderung „Heinefeld“
in der Kernstadt Brakel ab, der hier eine Dachneigung von 30° vorschreibt
(geplant: ca. 5-8°). Bei Umsetzung der beabsichtigten Dachform (Pultdach, planungsrechtlich nicht
festgesetzt) unter Einhaltung der Festsetzung wäre ein gestalterisch relativ
massiver Baukörper zu erwarten.
Da dieses Vorhaben
städtebaulich von Bedeutung ist, soll die Angelegenheit im Bauausschuss beraten
werden.
Die
Verwaltung vertritt die Auffassung, dass das Vorhaben aufgrund der oben
beschriebenen Situation gestalterisch angemessen und daher einvernehmensfähig ist. Ein städtebaulicher Schaden
und eine negative Vorbildwirkung gehen von ihm nicht aus, da es ausgeprägten Einzelfallcharakter
besitzt und mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es sollte daher dieser
städtebaulich vertretbaren Abweichung zugestimmt und das Einvernehmen
erteilt werden. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, der Bauvoranfrage zum Neubau eines 3-Familienwohnhauses, Kobergweg 1, Kernstadt Brakel, unter einer Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 - 2. Änderung „Heinefeld“ in der Kernstadt Brakel zuzustimmen und das erforderliche Einvernehmen zu erteilen.