Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2010 des Kommunalunternehmens KUBRA der Stadt Brakel
Vorlage
304/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss des Kommunalunternehmens KUBRA der Stadt Brakel für das Wirtschaftsjahr 2010 und die gemeinsame Bilanz zum 31.12.2010 der zusammengefassten Sparten Abwasserwerk, Straßen, Bauhof, Gebäude und Straßenreinigung / Winterdienst wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, im Auftrag der Gemeindeprüfanstalt NRW, Herne, überprüft. Das Prüfungsergebnis wird wie folgt zusammengefasst:

 

1.    Der Lagebericht ist daraufhin überprüft worden, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermitteln. Beanstandungen und Hinweise ergaben sich nicht.

 

2.    Der Jahresabschluss 2010 entspricht nach Form- und Wertansätzen den gesetzlichen Vorschriften.

 

3.    Der Betrieb ist mit einem guten Eigenkapital ausgestattet.

 

4.    Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON wurde für den Jahresabschluss 2010 folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ergibt sich im Wortlaut aus den anliegenden Prüfungsberichtsauszügen.


Anlagen:

 

 

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anhang) nebst Lagebericht sowie ein Auszug aus dem Bericht des Wirtschaftsprüfers.


Beschlussvorschlag:

 

Von dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, über die Prüfung des Abschlusses des Wirtschaftsjahres 2010 des Kommunalunternehmens KUBRA der Stadt Brakel wird Kenntnis genommen.

 

Der Betriebsausschuss stimmt der Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW für das Jahr 2010 zu.

 

Ferner wird dem Rat empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von 130.601.458,35 € und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010 festzustellen.

 

Der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 86.424,78 € wird festgestellt. Davon wird der Betrag in Höhe von 294.659,06 € in die Beitragsrücklage eingestellt, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Rat stimmt der Entlastung des Betriebsausschusses gem. § 4 Buchstabe c EigVO NRW für das Jahr 2010 zu.