Betreff
Bestellung von Wildschadenschätzern
Vorlage
300/2009-2014
Aktenzeichen
32/40 717-51
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der Wildschadenschätzer und deren Stellvertreter läuft am 21.11.2011 ab. Der Kreis Höxter als untere Jagdbehörde hat für die neue Amtszeit von 5 Jahren im Benehmen mit der Landwirtschaftskammer in Brakel um einen Vorschlag für die Nachfolge gebeten.

 

Für das Gebiet der Stadt Brakel sind derzeit

  • Herr Theo Milleg, *24.05.1950,
    wohnhaft: Dringenberger Str. 1, Gehrden und
  • Herr Josef Mikus, *01.05.1936
    wohnhaft: Charlottenhof 5, Gehrden

als Wildschadenschätzer und

 

  • Herr Heinrich Schonlau, *10.08.1940
    wohnhaft: Rathausstraße 25, Gehrden,
  • Herr Paul Welling, *28.06.1952
    wohnhaft: Zur Steinbreite 4, Erkeln

als deren Stellvertreter bestellt.

 

Die derzeitigen Amtsinhaber sind zu einer Weiterführung der Tätigkeit bereit.

 

Gem. § 36 Abs. 1 Landesjagdgesetz ist für jede Gemeinde mindestens ein Schätzer und ein Stellvertreter durch die unterer Jagdbehörde widerruflich für fünf Jahre zu bestellen. In der Praxis hat es sich jedoch als positiv herausgestellt, dass mehrere Personen das Amt des Wildschadenschätzers ausüben sollten, um keine zeitlichen, organisatorischen und personellen Probleme bei der Wildschadenschätzung zu schaffen. Bei zwei bis drei Einsätzen pro Person und Jahr erscheint es jedoch als ausreichend, wenn 2 Schätzer und zwei Vertreter für den Bereich der Stadt Brakel bestellt werden, zumal nach § 36 Abs. 4 LJG NRW im Bedarfsfall ein für die Nachbargemeinde bestellter Schätzer zugezogen werden kann.

 

Die Amtsführung der bisherigen Wildschadenschätzer sowie deren Vertreter kann in keiner Weise bemängelt werden; sie haben Fortbildungslehrgänge besucht und  die ihre für die Schätzung erforderlichen Kenntnisse vertieft.

 

Im Benehmen mit der Landwirtschaftskammer wird vorgeschlagen, der unteren Jagdbehörde für die Dauer der Amtszeit November 2011 – November 2016 folgenden Besetzungsvorschlag zu unterbreiten:

Wildschadenschätzer:

o        Herr Theo Milleg,              wohnhaft: Dringenberger Str. 1, Gehrden

o        Herr Heinrich Schonlau,    wohnhaft: Rathausstraße 25, Gehrden

Stellvertreter:

o        Herr Paul Welling,             wohnhaft: Zur Steinbreite 4, Erkeln

o        Herr Josef Mikus,             wohnhaft: Charlottenhof 5, Gehrden.

 


Anlagen:

 

- keine -


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt:

 

Als Wildschadenschätzer werden die Herren

Theo Milleg,               wohnhaft: Dringenberger Str. 1, Gehrden und

Heinrich Schonlau,       wohnhaft: Rathausstraße 25, Gehrden

 

und als stellvertretende Wildschadenschätzer die Herren

Paul Welling,              wohnhaft: Zur Steinbreite 4, Erkeln und

Herr Josef Mikus,                 wohnhaft: Charlottenhof 5, Gehrden

 

 

dem Kreis Höxter -als untere Jagdbehörde- für die Dauer von 5 Jahren vorgeschlagen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

- keine -