Sachverhalt:
Die Amtszeit der Wildschadenschätzer und deren
Stellvertreter läuft am 21.11.2011 ab. Der Kreis Höxter als untere Jagdbehörde
hat für die neue Amtszeit von 5 Jahren im Benehmen mit der
Landwirtschaftskammer in Brakel um einen Vorschlag für die Nachfolge gebeten.
Für das Gebiet der Stadt Brakel sind derzeit
- Herr Theo Milleg,
*24.05.1950,
wohnhaft: Dringenberger Str. 1, Gehrden und - Herr Josef Mikus,
*01.05.1936
wohnhaft: Charlottenhof 5, Gehrden
als
Wildschadenschätzer und
- Herr Heinrich Schonlau,
*10.08.1940
wohnhaft: Rathausstraße 25, Gehrden, - Herr Paul Welling,
*28.06.1952
wohnhaft: Zur Steinbreite 4, Erkeln
als deren Stellvertreter bestellt.
Die derzeitigen Amtsinhaber sind zu einer
Weiterführung der Tätigkeit bereit.
Gem. § 36 Abs. 1 Landesjagdgesetz ist für jede
Gemeinde mindestens ein Schätzer und ein Stellvertreter durch die unterer
Jagdbehörde widerruflich für fünf Jahre zu bestellen. In der Praxis hat es sich
jedoch als positiv herausgestellt, dass mehrere Personen das Amt des Wildschadenschätzers
ausüben sollten, um keine zeitlichen, organisatorischen und personellen
Probleme bei der Wildschadenschätzung zu schaffen. Bei zwei bis drei Einsätzen
pro Person und Jahr erscheint es jedoch als ausreichend, wenn 2 Schätzer und
zwei Vertreter für den Bereich der Stadt Brakel bestellt werden, zumal nach §
36 Abs. 4 LJG NRW im Bedarfsfall ein für die Nachbargemeinde bestellter
Schätzer zugezogen werden kann.
Die Amtsführung der bisherigen Wildschadenschätzer
sowie deren Vertreter kann in keiner Weise bemängelt werden; sie haben
Fortbildungslehrgänge besucht und die
ihre für die Schätzung erforderlichen Kenntnisse vertieft.
Im
Benehmen mit der Landwirtschaftskammer wird vorgeschlagen, der unteren
Jagdbehörde für die Dauer der Amtszeit November 2011 – November 2016 folgenden
Besetzungsvorschlag zu unterbreiten:
Wildschadenschätzer:
o
Herr Theo Milleg, wohnhaft:
Dringenberger Str. 1, Gehrden
o
Herr Heinrich Schonlau, wohnhaft: Rathausstraße 25, Gehrden
Stellvertreter:
o
Herr Paul Welling, wohnhaft:
Zur Steinbreite 4, Erkeln
o
Herr Josef Mikus, wohnhaft:
Charlottenhof 5, Gehrden.
Anlagen:
- keine -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt:
Als Wildschadenschätzer werden die Herren
Theo
Milleg, wohnhaft:
Dringenberger Str. 1, Gehrden und
Heinrich
Schonlau, wohnhaft: Rathausstraße
25, Gehrden
und als stellvertretende
Wildschadenschätzer die Herren
Paul Welling,
wohnhaft: Zur Steinbreite 4,
Erkeln und
Herr
Josef Mikus, wohnhaft:
Charlottenhof 5, Gehrden
dem Kreis Höxter -als untere Jagdbehörde- für die Dauer von 5 Jahren vorgeschlagen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
- keine -