Betreff
Eintragung eines barocken Bildstocks mit Kreuzstein unter der Rustenlinde in die Denkmalliste der Stadt Brakel
Vorlage
299/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Außenbereich zwischen Istrup und Brakel befindet sich im Bereich der unter Naturschutz stehenden „Rustenlinde“ ein barocker Bildstock sowie ein sog. Kreuzstein. Die genaue Katasterangabe lautet: Gemarkung Istrup, Flur 3, Flurstück 184. Eigentümer ist die Stadt Brakel. Das Westfälische Amt für Denkmalpflege bewertet die beiden Objekte wie folgt:

 

Barocker Bildstock aus Sandstein auf reich verziertem Sockel mit ovalem, kranzumsäumten Medaillon mit Inschrift: „O ihr alle die ihr vorübergehet, sehet und schauet ob ein schmerz sey wie mein schmerz. Amen“, unten seitlich die Angabe des Baujahres 1736. Auf mehrfach profilierter Konsolplatte Rechteckgehäuse mit erneuerter Vergitterung. Geschwungene, mit Pflanzen- und Fruchtgehängen verzierte Gehäusewangen. Mehrfach profiliertes Tonnendach mit Schultern, im rundbogigen Giebelfeld Relief eines Cherubimkopfes.

Daneben eine 0,50m über dem Bodenniveau sichtbare Sandsteinstele mit Kreuzrelief und bez. 1736 auf der Vorderseite und Inschriftrest „IOST F (oder T AV“ auf der Rückseite.

Der aufwändige Bildstock ist bedeutend für die Geschichte der Menschen, insbesondere in dem Brakeler Stadtteil Istrup, weil er die Frömmigkeit der Bevölkerung dokumentiert. Häufig waren Gelübde oder Dankbarkeit der Anlass zur Aufstellung eines derartigen Objektes. Bildstöcke sollen Vorübergehende zum Betrachten und Beten einladen, häufig führten auch Prozessionen an ihnen vorbei.

Der Stein mit dem Inschriftenrest und dem Kreuzrelief erinnert vielleicht an ein bisher noch nicht erforschtes lokales Ereignis. Darüber hinaus bilden gerade diese Kleindenkmale markante Beziehungspunkte in der Kulturlandschaft.

An der Erhaltung besteht gem. § 2.1 DSchG NRW aus wissenschaftlichen, insbesondere orts- und religionshistorischen Gründen ein öffentliches Interesse.

 

Damit steht fest, dass es sich bei den beiden Objekten um Baudenkmäler handelt, die gem. § 3 DSchG NRW in die Denkmalliste einzutragen sind.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, die beiden Objekte Sandsteinbildstock und Kreuzstein unter der Rustenlinde im Außenbereich des Stadtbezirks Istrup in die Denkmalliste einzutragen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Unmittelbare haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich aus der Eintragung nicht; es ist jedoch davon auszugehen, dass innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren einige konservatorische Maßnahmen erforderlich werden. Die Kosten können sich um 1.000-1.500 € bewegen.