Betreff
Korruptionbekämpfungsgesetz, Auslegung der Daten der Ratsmitglieder
Vorlage
075/2007
Art
Bekanntgabe

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 15.12.2005 hat der Rat die neue Ehrenordnung des Rates der Stadt Brakel beschlossen.

 

Diese regelt die Auskunftspflicht der Rat- und Ausschussmitglieder über deren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Veröffentlichung dieser Daten.

 

Gemäß § 2 Absatz 3 der Ehrenordnung hat der Bürgermeister dem Rat schriftlich Bericht über die Einhaltung der Auskunftspflicht zu erstatten.

 

Nach einem entsprechenden Hinweis im Mitteilungsblatt Brakel EXTRA (Amtsblatt der Stadt Brakel) am 07.12.2006 konnten die in § 2 Abs. 1 der Ehrenordnung aufgeführten Daten von jedermann im Hauptamt der Stadt Brakel eingesehen werden.

 

Eine Einsicht in die Daten ist bisher nicht erfolgt.