Sachverhalt:
Mit denen als Anlage
beigefügten Unterschriftenlisten, eingegangen am 04.08.2011, regen Bökendorfer
Einwohnerinnen und Einwohner an:
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Den Standort für das geplante Retentionsbodenfilterbecken um ca. 250
Meter nördlich-westlich zu verlegen, damit die Sicht auf das Schloss Bökerhof
unverfälscht erhalten bleibt.
Da das Schreiben weder die
Voraussetzungen für einen Bürgerantrag (§ 25 GO NRW) noch für ein
Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW) erfüllt, ist dieses als eine Anregung im Sinne des
§ 24 GO NRW zu werten.
Gem. § 24 GO NRW i.V.m. § 6
Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Brakel hat der Rat für die Erledigung von
Anregungen und Beschwerden den Hauptausschuss bestimmt. Da aufgrund mangelnder
Tagesordnungspunkte die Sitzung des HFA ausfällt, berät der Rat selbst über
diese Anregung.
Darüber hinaus hat auch die
Freilichtbühne Bökendorf eine Stellungnahme zum RFB eingereicht. Diese ist
ebenfalls beigefügt.
Zum Inhalt der Anregung:
Für die Errichtung des
Retentionsbodenfilterbeckens entstehen Gesamtbaukosten von ca. 912.000,- € (bei
50 %iger Förderung durch das Land). Der Rat der Stadt Brakel hat am 14.07.2011
über diese Angelegenheit beraten und den Bau des Beckens beschlossen. Auf die
Ausführungen in dieser Sitzung wird verwiesen.
Durch die angeregte
Verlegung um ca. 250 Meter würden Mehrkosten von ca. 200.000,- € anfallen.
Diese würden ebenfalls zu 50 % gefördert. Es verbleiben somit Mehrkosten von
100.000,- €, die über den Gebührenhaushalt auszugleichen wären.
Weitere Ausführungen
erfolgen in der Sitzung.
Anlagen:
- Stellungnahme BzA Bökendorf
- Stellungnahme Freilichtbühne
Beschlussvorschlag:
Der Rat möge über die
Anregung der Bökendorfer Einwohnerinnen und Einwohner entscheiden.