Betreff
Anregung aus der Bökendorfer Bevölkerung zur Errichtung eines Retentionsbodenfilterbeckens
Vorlage
285/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit denen als Anlage beigefügten Unterschriftenlisten, eingegangen am 04.08.2011, regen Bökendorfer Einwohnerinnen und Einwohner an:

 

·         Den Standort für das geplante Retentionsbodenfilterbecken um ca. 250 Meter nördlich-westlich zu verlegen, damit die Sicht auf das Schloss Bökerhof unverfälscht erhalten bleibt.

 

Da das Schreiben weder die Voraussetzungen für einen Bürgerantrag (§ 25 GO NRW) noch für ein Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW) erfüllt, ist dieses als eine Anregung im Sinne des § 24 GO NRW zu werten.

 

Gem. § 24 GO NRW i.V.m. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Brakel hat der Rat für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden den Hauptausschuss bestimmt. Da aufgrund mangelnder Tagesordnungspunkte die Sitzung des HFA ausfällt, berät der Rat selbst über diese Anregung.

 

Darüber hinaus hat auch die Freilichtbühne Bökendorf eine Stellungnahme zum RFB eingereicht. Diese ist ebenfalls beigefügt.

 

Zum Inhalt der Anregung:

 

Für die Errichtung des Retentionsbodenfilterbeckens entstehen Gesamtbaukosten von ca. 912.000,- € (bei 50 %iger Förderung durch das Land). Der Rat der Stadt Brakel hat am 14.07.2011 über diese Angelegenheit beraten und den Bau des Beckens beschlossen. Auf die Ausführungen in dieser Sitzung wird verwiesen.

 

Durch die angeregte Verlegung um ca. 250 Meter würden Mehrkosten von ca. 200.000,- € anfallen. Diese würden ebenfalls zu 50 % gefördert. Es verbleiben somit Mehrkosten von 100.000,- €, die über den Gebührenhaushalt auszugleichen wären.

 

Weitere Ausführungen erfolgen in der Sitzung.


Anlagen:

 

- Stellungnahme BzA Bökendorf

- Stellungnahme Freilichtbühne


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat möge über die Anregung der Bökendorfer Einwohnerinnen und Einwohner entscheiden.