Sachverhalt:
Gem. § 52 Abs. 1 i.V.m. § 58
Abs. 7 u. § 39 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist über die im
Bezirksausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese
Niederschrift wird vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu
bestellende/n Schriftführer/in unterzeichnet.
Die Bestellung kann sowohl
jeweils zu Beginn einer Sitzung neu oder für einen bestimmten Zeitraum oder
eine bestimmte Anzahl von Sitzungen erfolgen.
Das in der Sitzung des BzA
Brakel vom 09.03.2010 zum Schriftführer bestellte Mitglied, Stefan Frese, hat
mit Schreiben vom 17.05.2011 erklärt, dass er nicht mehr als Schriftführer zur
Verfügung steht.
Daher ist ein neuer
Schriftführer zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Der Bezirksausschuss Brakel
beschließt,
Herrn/Frau
zur/m Schriftführer/in zu
bestellen.