Sachverhalt:
Mit dem als Anlage
beigefügten Schreiben vom 25.03.2011, eingegangen am 28.03.2011, hat ein
Brakeler Bürger angeregt
·
Die Stromversorgung, die für und im Auftrag der Stadt Brakel erfolgt,
umgehend auf ein Unternehmen umzustellen, das nicht mit Atomstrom (im Konzern)
arbeitet.
Da das Schreiben weder die
Voraussetzungen für einen Bürgerantrag (§ 25 GO NRW) noch für ein
Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW) erfüllt, ist dieses als eine Anregung im Sinne des
§ 24 GO NRW zu werten.
Gem. § 24 GO NRW i.V.m. § 6
Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Brakel hat der Rat für die Erledigung von
Anregungen und Beschwerden den Hauptausschuss bestimmt.
Da der Haupt- und
Finanzausschuss als empfehlender Ausschuss für den Rat auch fachlich für den
Abschluss von Konzessionsverträgen zuständig ist, nunmehr noch einige
Informationen zum derzeitigen Strombezug der Stadt Brakel.
Derzeit bezieht die Stadt
Brakel einen sog. Strom-Mix, der sich wie folgt zusammensetzt:
30 % Atomstrom, 20 %
„Ökostrom“, 50 % sonstige Energie
Die derzeitigen Aktivitäten
der E.ON im Bereich der regenerativen Energie sind der beigefügten Übersicht zu
entnehmen.
Anlagen:
- Schreiben des Anregenden
- Aufstellung regenerative Energieaktivitäten von E.ON
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Anregung des Brakeler Bürgers zur Kenntnis.