Betreff
Anregung eines Brakeler Bürgers auf Wechsel des Stromversorgers
Vorlage
234/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 25.03.2011, eingegangen am 28.03.2011, hat ein Brakeler Bürger angeregt

 

·         Die Stromversorgung, die für und im Auftrag der Stadt Brakel erfolgt, umgehend auf ein Unternehmen umzustellen, das nicht mit Atomstrom (im Konzern) arbeitet.

 

Da das Schreiben weder die Voraussetzungen für einen Bürgerantrag (§ 25 GO NRW) noch für ein Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW) erfüllt, ist dieses als eine Anregung im Sinne des § 24 GO NRW zu werten.

 

Gem. § 24 GO NRW i.V.m. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Brakel hat der Rat für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden den Hauptausschuss bestimmt.

 

Da der Haupt- und Finanzausschuss als empfehlender Ausschuss für den Rat auch fachlich für den Abschluss von Konzessionsverträgen zuständig ist, nunmehr noch einige Informationen zum derzeitigen Strombezug der Stadt Brakel.

 

Derzeit bezieht die Stadt Brakel einen sog. Strom-Mix, der sich wie folgt zusammensetzt:

 

30 % Atomstrom, 20 % „Ökostrom“, 50 % sonstige Energie

 

Die derzeitigen Aktivitäten der E.ON im Bereich der regenerativen Energie sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 


Anlagen:

 

- Schreiben des Anregenden

- Aufstellung regenerative Energieaktivitäten von E.ON


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Anregung des Brakeler Bürgers zur Kenntnis.