Betreff
Förderrichtlinien der Stadt Brakel für die Vergabe von Zuschüssen entsprechend der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW
Vorlage
233/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die aktuellen Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW beinhalten auch weiterhin u. a. Fördermöglichkeiten für die Modernisierung und Instandsetzung nach Nr. 11.1 bzw. für die Profilierung und Standortaufwertung nach Nr. 11.2. Wesentlich dabei ist die Feststellung, dass neben der Landesförderung auch die Stadt mit eigenen Mitteln die Einzelmaßnahmen nach den o. g. beiden Ziffern der Förderrichtlinien fördert.

 

Bei den Maßnahmen nach Nr. 11.1 (Modernisierung und Instandsetzung) werden private Gebäude zur Wohnnutzung sowie zur Nutzung für Dienstleistungen und Gewerbe durch die Gewährung eines Zuschusses zur Kostenerstattung gefördert. Des Weiteren besteht die Möglichkeit die steuerrechtlich relevanten Aufwendungen zu bescheinigen. Voraussetzung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Stadt und Antragsteller vor Beginn der Maßnahme.

Zuwendungsfähig sind 25 % der berücksichtigungsfähigen Ausgaben als Kostenerstattung.

 

Zu den Maßnahmen nach Nr. 11.2 (Profilierung und Standortaufwertung) gehören der innenstadt- oder stadtteilbedingte Mehraufwand für den Bau oder die Herrichtung von Gebäuden und des Gebäudeumfeldes für Wohnen, Handel, Dienstleistungen oder Gewerbe. Insbesondere Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwänden und Dächern können gefördert werden.

Die Zuwendung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben höchstens 30 € je qm umgestalteter Fläche.


Anlage:

 

Entwurf der Förderrichtlinie der Stadt Brakel für die Vergabe von Zuschüssen entsprechend dem Teil II der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügten „Förderrichtlinien der Stadt Brakel für die Vergabe von Zuschüssen entsprechend dem Teil II der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW“.

Die Geltungsdauer ist angepasst an die Förderrichtlinien des Landes NRW (Fristende: 31.12.2015).


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Soweit im Rahmen der Förderrichtlinie Stadterneuerung des Landes NRW Fördergelder des Landes in unveränderter Höhe für die kommenden Haushaltsjahre gewährt werden, wird sich auch die Stadt Brakel mit eigenen Mitteln beteiligen.