Sachverhalt:
Am 01.03.2010 ist das neue Wasserhaushaltsgesetz (BGBL. I 2009, S. 2485 ff.) und am 31.03.2010 das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten (GV NRW 2010, S. 185 ff.), welche auch vereinzelte, formale Auswirkungen auf die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Brakel hat.
Umgesetzt wird hier die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW, die in Abstimmung mit dem Innenministerium NRW und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW sowie der Kommunal- und Abwasserberatung NRW abgestimmt worden ist.
Änderungen im Vergleich zur vorherigen Satzung sind unterstrichen und in Fettdruck gekennzeichnet.
Anlagen:
Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den als Anlage beigefügten Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Brakel zu beschließen.