Betreff
Erlass der Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung der Stadt Brakel, hier Wasserschutzgebiet (WSG) Nethetal und Gehrden
Vorlage
220/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt/Gemeinde muss nach § 61 a Abs. 5 Satz 2 LWG NRW für bestehende Abwasserleitungen durch Satzung kürzere Zeiträume für die erstmalige Prüfung nach § 61 a Abs. 4 LWG NRW festlegen, wenn sich diese auf einem Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befinden und   

1.     zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 01. Januar 1990 errichtet wurden oder

2.     zur Fortleitung häuslicher Abwassers dienen und vor dem 01. Januar 1965 errichtet wurden.

 

Vor diesem Hintergrund wird zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung und einer ordnungsgemäßen Trinkwasserversorgung (§ 47 a LWG NRW) die Frist zur Dichtheitsprüfung bei bestehenden Abwasserleitungen nach § 61 a Abs. 3 LWG NRW (31.12.2015) mit dieser Satzung für die Grundstücke verkürzt.

 

Ferner hat die Bezirksregierung Detmold mit Schreiben vom 21.10.2010 folgendes mitgeteilt (Auszug):

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) hat die Bezirksregierung aufgefordert, in ihren Dienstbezirken dafür zu sorgen, dass die Verabschiedung von Satzungen, in denen die Frist für die Dichtheitsprüfung der privaten Grundstücksentwässerung in Wasserschutzgebieten qualifiziert vorgezogen wird, nunmehr zeitnah erfolgen muss. Die betroffenen Städte und Gemeinden haben demnach spätestens im Frühjahr 2011 für alle Wasserschutzgebiete in NRW entsprechende Satzungen zu erlassen und darin enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben …“

 

Umgesetzt wird ein Auszug aus der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW, die in Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes NRW und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellt worden ist.

 

Der weitere Ablauf sieht vor, dass nach der Ratssitzung am 31.03.2011 eine Informationsveranstaltung mit Beteiligung des beauftragten Ing. Büro Turk stattfinden wird. Zu dieser Veranstaltung werden die betroffenen Grundstückseigentümer mit einem persönlichen Anschreiben vom KUBRA, Abwasserwerk, eingeladen. In dieser Veranstaltung werden die Grundstückseigentümer umfassend und in allen Details über den weiteren Ablauf informiert.

 

Zur Kostenoptimierung für die betroffenen Grundstückseigentümer ist beabsichtigt, für die im WSG Nethetal und Gehrden durchzuführenden Dichtheitsprüfungen und für die anschließenden Kanalreparaturarbeiten eine gemeinsame Ausschreibung durchzuführen. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, dass jeder Grundstückseigentümer die Beauftragung zur Dichtheitsprüfung und zur Kanalreparatur eigenständig beauftragen kann.

 

Die Kosten der Dichtheitsprüfung und der Kanalreparatur trägt der betroffene Grundstückseigentümer selbst.

 

Zuschüsse können nicht gewährt werden.

 

Von den anfallenden Ing.-Gebühren für die Bestandsaufnahme der Entwässerungssituation auf den betroffenen Grundstücken, persönliche Beratung, Ausschreibung und Bauüberwachung wird den betroffenen Grundstückseigentümern vom KUBRA, Abwasserwerk, ein Eigenanteil in Höhe von 100 € in Rechnung gestellt. Die Restgebühren für die Ing.-Leistungen übernimmt das KUBRA, Abwasserwerk.


Anlagen:

 

Satzungsentwurf


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, den als Anlage beigefügten Entwurf über die Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung der Stadt Brakel als Satzung zu beschließen.