Sachverhalt:
Die Stadt Brakel beteiligt sich mit einem
freiwilligen Zuschuss an den Trägerkosten der Kindertageseinrichtungen in
freier Trägerschaft. Auf Grund des Inkrafttretens des KiBiz ab 01.08.2008 wurde eine Neufestlegung des freiwilligen
Zuschusses erforderlich. Die Angelegenheit wurde am 15.12.2009 im Haupt- und
Finanzausschuss sowie am 17.12.2009 im Rat beraten und beschlossen.
Der
Beschluss wurde wie folgt gefasst (Kurzfassung):
Kiga |
%tualer gesetzlicher Trägeranteil
nach KiBiz (nach Kindpauschalen eines
Kiga-Jahres) |
%tualer freiwilliger
Zuschuss am Trägeranteil der Stadt (nach Kindpauschalen eines
Kiga-Jahres) |
St. Michael |
12 % |
4,40 % |
Guter Hirte |
12 % |
4,40 % |
Emmaus |
9 % |
6,75 % |
Zur Krüne |
4 % |
3,00 % |
Bahnhofstr. |
4 % |
3,00 % |
Brede |
12 % |
5,00 % |
Erkeln |
12 % |
12,00 % |
Der Beschluss wurde mit
der Maßgabe gefasst, dass der Betrag in Höhe von 105.225 € vorerst als Obergrenze gelten solle. Bei Abweichungen
ist die Angelegenheit erneut aufzugreifen.
Hierzu ist anzumerken, dass zwei wesentlich
veränderte Finanzierungseckpunkte
das KiBiz vorsieht:
·
Abrechnung nach Kindergartenjahr von Aug.-Juli
des Folgejahres
(nach
GTK/BKVO = Kalenderjahr Jan-Dez.)
·
Einrichtungsbudget je Kindergartenjahr nach Kindpauschalen je Kind/Gruppenform/Buchungsstunden
(nach
GTK/BKVO = tatsächlich entstandene Personal- und Sachkosten im Kalenderjahr)
Gem. § 19 Abs. 2 KiBiz erhöhen sich die Kindpauschalen
zu jedem Kindergartenjahr um 1,5 %.
Das Einrichtungsbudget
(=Kindpauschalen) einer Kindertageseinrichtung für ein Kindergartenjahr
errechnet sich nach der Anzahl der Kinder, Zuordnung der Gruppenformen
und Buchungsstunden der Eltern. Es ergeben sich jedes Kindergartenjahr veränderte Kindpauschalen,
die für die Berechnung der freiwilligen
Zuschüsse maßgeblich und daher auch im Haushaltsjahr variabel sind.
Entwicklung
der freiwilligen Zuschüsse in den einzelnen Haushaltsjahren:
HH-Jahr |
2007 GTK |
2008 GTK |
2009 GTK/KiBiz |
2010 KiBiz |
2011 KiBiz |
2012 KiBiz |
Betrag |
104.650 |
106.371 |
104.195 |
105.749 |
109.980 |
112.051 |
Die sich in den einzelnen Haushaltsjahren ergebenden
freiwilligen Zuschüsse werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen mit beraten und beschlossen.