Sachverhalt:
I.
Seit etwa 10 Jahren werden straßenbauliche
Maßnahmen an den Ortseingängen in Schmechten hauptsächlich am Ortseingang aus
Richtung Herste (K19) Waldeyerweg im Bezirksausschuss diskutiert und gefordert.
Am Ortseingang (aus Richtung Herste 150m hinter der der Ortseingangstafel in
Höhe des Hauses Waldeyerweg 1) wurden wiederholt Verkehrsmessungen
durchgeführt.
Als Ergebnis des Ortstermins vom 15.06.2005 mit
Vertretern der Kreispolizeibehörde Höxter, der Abteilung Straßenverkehr und
Verkehrssicherung und der Abteilung Straßen des Kreises Höxter wurde an der K
19 am Ortseingang auf Grund der vorhandenen Bebauung und der Begrüßungstafel
die Ortstafel um 25m in Richtung Herste versetzt, damit jeder Fahrzeugführer
die Möglichkeit hat, die Geschwindigkeit rechtzeitig den Erfordernissen
anzupassen. Ein fehlendes Zeichen 136 „Kinder“ wurde in der Nähe des Dorfgemeinschaftshauses
am Laternenmast Nr. 5 durch den Kreis Höxter als Straßenbaulastträger
angebracht.
Festgestellt wurde bei dem Ortstermin, dass Gründe,
die eine 70 km/h-Beschränkung vor dem Ortseingang aus Richtung Herste
rechtfertigen würden, aus Sicht der Kreispolizeibehörde Höxter und der
Straßenverkehrsbehörde nicht erkennbar sind.
Ein weiterer Ortstermin fand am 13.08.2008 statt,
an dem ein Anwohner/ Anlieger des Waldeyerweges, der
Bezirksverwaltungsstellenleiter aus dem Stadtbezirk Schmechten, Vertreter der
Kreispolizeibehörde Höxter, der Abteilung Straßenverkehr und Verkehrssicherung
und der Abteilung Straßen des Kreises Höxter teilnahmen.
Es wurde von den Vertretern der Kreispolizeibehörde
Höxter, der Abteilung Straßenverkehr und Verkehrssicherung und der Abteilung
Straßen dargestellt, die Messungen hätten ergeben, dass die Verkehrsbelastung
relativ gering sei und ausreichend Zeitlücken vorhanden sind, um die K 19
(Waldeyerweg) gefahrlos zu queren. Von Anwohnern nochmals geforderte Geschwindigkeitsbeschränkungen
vor dem Ortseingang und im Ort, Fahrbahnmarkierungen und Vorfahrtsänderungen
auf der K 19 seien unter Berücksichtigung der Rechtslage und der örtlichen
Gegebenheiten nicht zulässig. Eventuell seien geschwindigkeitsreduzierende
Einbauten möglich. Da diese jedoch nur punktuell wirken und bei der
Standortwahl die örtlichen Gegebenheiten und Anliegerinteressen zu
berücksichtigen seien, sollte sich zunächst der Bezirksausschuss Schmechten mit
dieser Angelegenheit befassen und prüfen, ob und gegebenenfalls wo ein
Erfordernis für solche Einbauten gesehen wird.
In der Zeit vom 23.04.2008, 13.20 Uhr, bis
29.04.2008, 17.19 Uhr (5 Tage), sowie am 30.06.2008 in der Zeit von 08.50 bis
11.50 Uhr wurden Verkehrsmessungen durchgeführt; Ergebnisse: siehe Anlage
I
Dem Bezirksausschuss Schmechten wurden die
Messergebnisse und die Protokolle über die Ortstermine zur Bekanntgabe im
Bezirksausschusses übersandt.
Der Bezirksausschuss Schmechten hat sich in der
Sitzung am 22.02.2010 mit der verkehrlichen Situation befasst, weil es für
Kinder und ältere Leute gefährlich sei, die K 19 - Waldeyerweg - auf dem Weg
zur Kirche oder zur Bushaltestelle zu überqueren. Er sprach sich für die
Anlegung eines Zebrastreifens in der Straße Waldeyerweg (K 19) zwischen den
Einmündungen der Bischof-Ferdinand-Straße und der Neuenheerser Straße und eines
weiteren Überganges/ „Zebrastreifens“ oberhalb, soll sicher heißen: zwischen Bischof-Ferdinand-Straße
und Leineweberstraße, aus. Eine vorgeschlagene „Insellösung“ = Anlegung einer
Verkehrsmittelinsel in der K 19 würde aus Sicht des Bezirksausschusses mehr
Sicherheit bei der Überquerung der K 19 schaffen und den Durchgangsverkehr im
Dorf verlangsamen.
Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen möglich sind, um eine sichere Überquerung des Waldeyerweges (K 19) für Fußgänger zu ermöglichen.
Der Kreis Höxter als Straßenbaulastträger führte in der Stellungnahme vom 27.05.2010 aus:
Nach den Richtlinien kommen Fußgängerüberwege in Betracht, wenn mindestens folgende Verkehrsstärken vorliegen: 200 Fahrzeuge und gleichzeitig 50 Fußgänger in der Spitzenstunde. Bei Fahrzeugen werde dieser Wert in Schmechten nicht annähend erreicht (siehe Anlage I). Zu ermitteln sei das Fußgängerquerungsaufkommen.
In begründeten Ausnahmefällen könne ein Fußgängerüberweg angeordnet werden, wenn glaubhaft gemacht werde, dass ein Fußgängerweg zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erforderlich ist.
Weiter wird ausgeführt, dass aus straßenbaulicher Sicht keine Bedenken gegen die Anlegung eines Fußgängerüberweges bestehen. Jedoch auf Grund der verkehrlichen Situation sei dies in Schmechten nicht erforderlich. Das geringe Fahrzeugaufkommen ermögliche es, den querenden Fußgängern auch auf Grund der guten Sichtverhältnisse die Fahrbahn (K 19) gefahrlos zu queren. Der Kreis Höxter als Straßenbaulastträger sei jedoch bereit, die Markierung von Fußgängerüberwegen vorzunehmen und die entsprechenden Verkehrszeichen aufzustellen, wenn die DIN-gerechte Ausleuchtung der Fußgängerüberwege und die Absenkung der Hochborde durch die Stadt Brakel erfolgen.
II.
Auf Grund von mehrfachen Geschwindigkeitsmessungen und Erfassung von Verkehrs-/ Fahrzeugaufkommen, Verkehrsbeobachtungen insbesondere zu Verkehrspitzenzeiten und den oben genanten Gründen bleibt festzustellen:
Zu Verkehrsspitzenzeiten: 07.00-08.00 Uhr und 16.00-18.00 Uhr liegen die Werte für Fahrzeuge etwa bei rd. 40 Fahrzeugen/ Std.
Zu diesen Zeiten ist auf den Waldeyerweg (K 19) ein fahrbahnquerendes Fußgängeraufkommen auf Grund von Beobachtungen von nicht mehr als max. 15 Fußgängern festzustellen. Zu anderen Tagesszeiten geht das Fußgängeraufkommen gegen Null.
Zebrastreifen sollen entfallen, wenn die Mindestvorgaben der „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)" (200 Fahrzeuge und gleichzeitig 50 Fußgänger in der Spitzenstunde) nicht annähernd erreicht werden.
Es ist kein besonders ausgeprägter Querungsbedarf für Fußgänger im Sinne der Erlassregelung erkennbar, und es sind keine begründeten Ausnahmefälle bekannt, wie z.B. zielgerichtet und gebündelte Führung von Fußgängerströmen über Fahrbahnen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
III.
Kostenkalkulation für den Ausbau von 2 Fußgängerüberwegen, Beschilderung, Markierung, Absenkung der Schrammborde und Installierung von zusätzlichen Straßenlaternen entsprechend der Richtlinie: siehe Anlage II
Würde dem Vorschlag des Straßenbaulastträgers gefolgt, hätte die Stadt Brakel Kosten in Höhe von rd. 13.000,00 € aufzuwenden.
Beschlussvorschlag:
Aus straßenbaulicher Sicht bestehen auch seitens der Stadt Brakel keine Bedenken gegen die Anlegung eines Fußgängerüberweges.
Weil die Stadt Brakel nicht Straßenbaulastträger der K 19 - Waldeyerweg - im Stadtbezirk Schmechten ist, wird aus den vorgenannten Gründen keine Veranlassung gesehen, Fußgängerüberwege - „Zebrastreifen“ - im Waldeyerweg (K 19) anzulegen bzw. Kosten zu übernehmen.
Dies sollte dem Kreis Höxter allein als Straßenbaulastträger in eigener Zuständigkeit überlassen bleiben.