Betreff
Information und Beschlussfassung über einen Bürgerbus Brakel,
Vorlage
160/2009-2014
Aktenzeichen
50 / Buegerbus
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Frühjahr wurde eine Seniorenbefragung durchgeführt. Nach den Ergebnissen, die in einem Bürgerforum am 12. Juli d.J. vorgestellt wurden, ist es vielen Seniorinnen/Senioren wichtig, mobil zu bleiben. Vielen, die nicht mehr selbst Autofahren oder auf die Hilfe von Familie und Nachbarn zurückgreifen können, ist sehr an einem gut funktionierenden Nahverkehrsnetz gelegen.

Das in Brakel vorhandene Nahverkehrsnetz ist in der Dichte und zeitlichen Taktung für viele nicht ausreichend. Ziel sollte von daher sein, die Lücken im Nahverkehrsnetz zu schließen und für eine –insbesondere auch seniorenfreundliche- bessere Infrastruktur zu sorgen. Dies könnte z.B. durch einen Bürgerbus geschehen. Bürgerbusse wurden erstmals in den I980er Jahren in Nordrhein-Westfalen erprobt, mittlerweile hat sich die Idee bundesweit durchgesetzt.

Im Kreis Höxter rollen bereits Bürgerbusse in Bad Driburg (seit 06/1997) und in Warburg (seit 06/2008).

Mit Marese Demmler, die seinerzeit den Bürgerbusverein in Bad Driburg mit initiert hat und die Vorstandsmitglied des Dachverbandes der Bürgerbusvereine in NRW ist wurden verwaltungsseitig die Möglichkeiten und die Sinnhaftigkeit der Gründung eines Bürgerbusvereins Brakel erörtert. Frau Demmler wird auch in der Ausschuss-/Ratssitzung für Fragen zur Verfügung stehen.

Bevor die Werbetrommel für eine Mitgliedschaft im Hinblick auf die Gründung eines Bürgerbusvereins bzw. ein Engagement als ehrenamtliche Fahrer eines Bürgerbus Brakel gerührt wird, sollten die Rahmenbedingungen klar sein.

Der Erwerb eines Fahrzeuges wird einem Grundbetrag i.H. von 32.000 € vom Land NRW gefördert, zudem erhält ein Bürgerbusverein eine jährliche Organisationspauschale von derzeit 5.000 €. Für eine Antragstellung auf Förderhilfen durch einen Bürgerbusverein muss jedoch geklärt sein, dass die politische Gemeinde ein mögliches durch den Bürgerbusbetrieb entstehendes Defizit auffangen wird.

 

Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird für das Erbringen von Verkehrsleistungen eine Genehmi­gung (Konzession) benötigt. Da ein kleiner, eh­renamtlicher Verein nicht die Kapazitäten und rechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau und Betrieb eines Linienverkehrs hat, erhält nur das ortsansässige Verkehrs­unternehmen von der Bezirksregierung die Konzession für Bürgerbusse — im Bereich der Stadt Brakel die BahnBus Hochstift GmbH (BBH). Der Bürgerbusverein unterläge der orga­nisatorischen Aufsicht und Kontrolle der BBH. Die BBH würde dem Bürgerbusverein bei der Planung der Fahr- und Streckenpläne und der Ausstattung der Haltestellen, helfen, wäre Eigentümerin des Bürgerbusfahrzeugs und schlösse die dafür notwendigen Versiche­rungen ab. Der Bürgerbusverein wäre für die eigenständige Organisation des Fahrbe­triebs zuständig.

 

Wenn der Rat „grünes Licht“ gibt, werden als nächste Schritte für einen Bürgerbus Brakel die

  • Gründung eines Bürgerbusvereins
  • Gewinnung/Werbung ehrenamtlicher Fahrer
  • Kontaktaufnahme zur BBH Paderborn (als für Brakel zuständiges Verkehrsunternehmen)

zu beschreiten sein. Auch hierzu hat Frau Demmler ihre Mitwirkung zugesagt.

 


Anlagen:

 

- keine -


Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sozialausschuss –und nachfolgend der Rat- sprechen sich für einen „Bürgerbus Brakel“ aus

 

und

 

garantiert einem noch zu gründenden Bürgerbusverein Brakel e.V. für eine Antragsstellung auf Fördermittel beim Land NW die Übernahme der aus dem Betrieb des Bürgerbusses resultierenden Defizite.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Aufgrund der „Bürgschaftserklärung“ kann auf die Stadt Brakel aus dem Betrieb des Bürgerbusses eine Defizitübernahme zukommen. Deren Höhe lässt sich nicht quantifizieren.

 

Die Bürgerbusse in den Nachbarstädten haben bislang geringe „schwarze“ Zahlen eingefahren und haben ergo die Ausfallgarantie nicht in Anspruch genommen.

Gleichwohl sind für den Fall, dass es zur Gründung des Bürgerbus Brakel Vereins kommt, „sicherheitshalber“ Mittel für den kommenden Haushalt zu veranschlagen.

 

Die „Bürgschaft“ ist nach entsprechender Zustimmung durch  Ratsbeschluss der Kommunalaufsicht anzuzeigen.