Betreff
Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 100,00 € und damit der Beteiligung an der gemeinnützigen EAM Energieeffizienz Aktiv Mitgestalten GMBH durch die Stadt Brakel
Vorlage
144/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Bundesregierung und auch die Bundesländer haben sich ambitionierte Ziele zum Thema Klimaschutz und insbesondere bei der Reduzierung des CO²Ausstoßes gesetzt. Den Kommunen kommt hierbei eine Schlüsselrolle und auch Vorbildfunktion zu.

Auch der Strom- und Erdgasnetzbetreiber E.ON Mitte AG nimmt seine gesellschaftliche Verantwortung zum Thema Klimaschutz sehr ernst und hat deshalb ein Konzept zur Gründung einer Klimaschutzgesellschaft entwickelt, an der sich die Stadt Brakel beteiligen kann.

 

Am 25. Januar 2010 wurde die gemeinnützige Gesellschaft EAM Energieeffizienz Aktiv Mitgestalten GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,00 € gegründet. Diese Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel eingetragen. Die Stadt Brakel hat die Möglichkeit einen Geschäftsanteil in Höhe von 100,00 € an der Gesellschaft zu erwerben und damit Gesellschafter zu werden.

 

Der Entwurf eines Kauf- und Übertragungsvertrags zum Erwerb eines Geschäftsanteils ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Gesellschaft hat den Zweck, die Erreichung der politischen Klimaschutzziele in einem definierten Fördergebiet zu unterstützen. Die gemeinnützige Gesellschaft fördert in diesem Gebiet verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes. Schwerpunktmäßig werden Maßnahmen von Kommunen sowie ihrer Bürger, Gewerbetreibenden und Institutionen gefördert, die zu einer Erhöhung der Energieeffizienz führen, die begrenzten Vorräte zur Energieerzeugung schonen oder den Ausstoß von CO² reduzieren. Mit den finanziellen Mitteln, die aus der Gesellschaft bereitgestellt werden, können damit z.B. Erneuerbare-Energien-Projekte in unserer Stadt bezuschusst werden oder aber beispielsweise die Unterstützung einer energetischen Rathaussanierung realisiert werden.

Darüber hinaus sind die Durchführung von Veranstaltungsreihen zu den Themen Energieeffizienz und Klimaschutz (z.B. Messe Energiesparen, umweltbezogene Mobilität,...) geplant, sowie die Einrichtung eines Bürgertelefons, das für alle Beteiligten und alle am Klimaschutz interessierten Bürgerinnen und Bürger der Region einen zentralen Ansprechpartner rund um das Thema Energieeffizienz bietet (bspw. Information und Beratungen zum Stromsparen, Gebäudeenergieausweis).

 

Gesellschafter der gemeinnützigen GmbH sind E.ON Mitte und jede interessierte Kommune. Die Kommunen halten gemeinsam die Mehrheit der Geschäftsanteile. E.ON Mitte ist Minderheitsgesellschafter. Die Kommunen, die sich an der Gesellschaft beteiligen, erhalten jeweils einen Geschäftsanteil in identischer Höhe.

 

Damit von Anfang an und unabhängig von der Anzahl der beteiligten Kommunen gewährleistet ist, dass diese in der Gesellschaft das Sagen haben, wurde eine spezielle Stimmrechtsregelung in dem Gesellschaftsvertrag verankert. Die Kommunen haben damit unabhängig von ihrer Anzahl in der Gesellschafterversammlung immer 84 % aller Stimmen, E.ON Mitte  hat immer 16 % aller Stimmen. Das bedeutet, die beteiligten Kommunen haben von Anfang an ein Mehrheitsstimmrecht und handeln gemeinsam wie ein Mehrheitsgesellschafter.

 

Der Gesellschaftsvertrag ist inklusive seiner Anlagen als Anlage 2 beigefügt.

 

In der Gesellschaft werden Regionalausschüsse gebildet, in denen nur die beteiligten Kommunen einer Region vertreten sind. Hier wird verbindlich entschieden, welche Projekte der Kommunen oder Bürger durch Sach- oder Beratungsleistungen unterstützt werden. Diese Entscheidung erfolgt selbständig durch die vertretenen Kommunen und ohne Einflussnahme durch E.ON Mitte.

 

Die Gesellschaft soll zwei Geschäftsführer haben. Einer der Geschäftsführer wird von der E.ON Mitte gestellt, der andere Geschäftsführer durch die kommunalen Gesellschafter.

 

Die Leistungen der Gesellschaft werden auf Antrag vergeben. Dabei sind die Leistungen aus der EAM gGmbH immer über die Kommune zu beantragen, in deren Gebiet die Klimaschutzmaßnahme umgesetzt werden soll. Damit sind wir als Stadt über jeden Antrag informiert und können unser Know-How zur Optimierung der Maßnahme z.B. als Planungsbehörde von Anfang an mit einbringen.

 

Die Gesellschaft wird sich ausschließlich über Zuwendungen finanzieren. Unter anderem wird E.ON Mitte der Gesellschaft festgelegte jährliche Zuwendungen zukommen lassen. Die Höhe dieser jährlichen Zuwendungen durch die E.ON Mitte ermittelt sich nach einem Schlüssel:

 

  • 1,00 € pro Einwohner der Kommunen, die Gesellschafter sind und in deren Gebiet sich ein Stromversorgungsnetz zur unmittelbaren Versorgung von Haushaltskunden befindet sowie
  • 0,20 € pro Einwohner der Kommunen, die Gesellschafter sind und in deren Gebiet sich ein Erdgasversorgungsnetz zur unmittelbaren Versorgung von Haushaltskunden befindet,

soweit E.ON Mitte Eigentümerin und Betreiberin des in der Kommune befindliche Strom- bzw. Erdgasversorgungsnetzes ist.

 

Für die Stadt Brakel würde somit von der E.ON Mitte ein Betrag in Höhe von 1.800,00 € (Einwohner der von der E.ON Mitte versorgten Stadtbezirke Auenhausen, Frohnhausen, Gehrden, Hampenhausen und Siddessen) in die Gesellschaft eingebracht. Darüber hinaus sind Zuwendungen weiterer Geldgeber an die Gesellschaft zulässig und möglich.

 

Der Förderbetrag der Maßnahmen in unserer Stadt zugute kommt, soll sich an diesen für Brakel eingebrachten Betrag orientieren. Die Zuwendung zu konkreten Maßnahmen erfolgt innerhalb der ausschließlich kommunal besetzten Regionalausschüsse.

 

Die Gesellschaft fördert die Allgemeinheit und arbeitet gemeinnützig. Das bedeutet, dass die Gesellschaft keine Gewinne erzielt und alle verfügbaren Mittel der Gesellschaft ungeschmälert der Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen im Fördergebiet zugute kommen. Sowohl die Stadt als auch E.ON Mitte wird deshalb keinerlei Beteiligungsergebnis aus dieser Gesellschaft erzielen.

 

Da die Gesellschaft gemeinnützig tätig ist, entspricht die Beteiligung der Stadt Brakel an der Gesellschaft auch den Vorgaben des Kommunalwirtschaftsrechts.

 

Die Vorteile für die Stadt Brakel sind im Wesentlichen:

 

  • Der finanzielle Aufwand unserer Stadt ist mit 100,00 € für den Anteilserwerb sehr überschaubar. Hinzu kommen lediglich noch etwa 70,00 € Notarkosten für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages.
  • Konkrete Klimaschutzprojekte in der Stadt können aus der Gesellschaft jährliche Zuschüsse in Höhe von etwa 1.800,00 € erhalten.
  • Die Beteiligung an der Gesellschaft birgt kein Risiko für die Stadt Brakel. es besteht keine Nachschusspflicht.
  • Die Stadt und die anderen beteiligten Kommunen treffen von Anfang an die wesentlichen Entscheidungen in der Gesellschaft und nehmen damit Einfluss auf die örtliche Energiepolitik.
  • Die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht garantiert optimale Verwendung der vorhandenen Finanzmittel.
  • Die Tätigkeit der gemeinnützigen Gesellschaft wird durch eine unmittelbare Beteiligung der Kommunen an der Gesellschaft optimiert. Wir wissen am besten, welche Klimaschutzmaßnahmen in unserer Region realisierbar sind und wie diese effizient umgesetzt werden können.
  • Als Teil des Mehrheitsgesellschafters bestimmen wir mit:
    • in der Gesellschafterversammlung die Geschäftsstrategie der Gesellschaft
    • in der Gesellschafterversammlung die Geschäftsführer der Gesellschaft. E.ON Mitte hat das Vorschlagsrecht für einen Geschäftsführer
    • in den Regionalausschüssen, wer Förderleistungen der Gesellschaft erhält.

 

Die gemeinnützige Gesellschaft ist geeignet, gemeinsam mit den anderen Kommunen unserer Region und E.ON Mitte einen konkreten und wirkungsvollen Beitrag für den Klimaschutz zu leisten.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf Kauf- und Übertragungsvertrages zum Erwerb eines Geschäftsanteils,

Anlage 2: Gesellschaftsvertrag inklusive seiner Anlagen.


Beschlussvorschlag:

 

Zu beschließen:

 

  1. Dem Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 100,00 € und damit der Beteiligung an der gemeinnützigen EAM Energieeffizienz Aktiv Mitgestalten GmbH wird zugestimmt.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Erklärungen in der jeweils rechtlich gebotenen Form rechtsverbindlich abzugeben.