Sachverhalt:
Auf der Grundlage der Zielsetzung des Arbeitskreises Historische Stadtkerne sind in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele erfolgt und verschiedene Zuschüsse bis einschließlich 2009 beantragt und auch bewilligt worden. Die Bewilligung für das laufende Jahr 2010 steht noch aus.
Für das Haushaltsjahr 2011 können weitere Maßnahmen aus dem Stadterneuerungsprogramm angemeldet werden. Der Regelfördersatz beträgt 60 %.
Um das Stadtbild weiter zu verbessern schlägt die Verwaltung vor, für die folgenden Maßnahmen Zuschüsse entsprechend der Förder-richtlinien Stadterneuerung 2008 (FöRi) für das Jahr 2011 zu beantragen:
Bezeichnung der Maßnahme: Gesamtkosten: Zuschuss:
FöRi Teil II; Zi. 9 c:
Ideenwettbewerb „Gestaltung 100.000 € 60.000 €
Innenstadt“
FöRi Teil II; Zi. 10.4:
Umgestaltung des Marktplatzes 180.000 € 108.000 €
FöRi Teil II: Zi. 11.1 u. 11.2:
Modernisierung u. Inst.-setzung 100.000 € 60.000 €
Privater Gebäude bzw.
Fassadenverbesserung
FöRi Teil VII: Zi. 25
Sozialpädagogische Betreuung von 80.000 € 48.000 €
Jugendlichen als städtebauliche
Einzelmaßnahme
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, die von der Verwaltung angegebenen Vorschläge für das Stadterneuerungsprogramm 2011 anzumelden. Der erforderliche Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Förderrichtlinien Stadterneuerung ist zu stellen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die im Sachverhalt aufgeführten Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2011 werden in den Haushaltsberatungen für das kommende Jahr berücksichtigt.