Betreff
Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Hampenhausen
Vorlage
125/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel ist Eigentümerin des Grundstückes in der Gemarkung Hampenhausen, Flur 2, Flurstück 19. Bei der Wegefläche handelt es sich um einen Wirtschaftsweg der auch als Zufahrtsweg zu einer im Außenbereich liegenden landwirtschaftlichen Hofstelle dient.

 

Der Landwirt ist einziger Anlieger entlang des gesamten Wirtschaftsweges und hat Interesse an dem Erwerb der Wegefläche nach Abschluss des erforderlichen Wegeeinziehungsverfahrens.

 

Der Bezirksausschuss Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen hat sich bereits in seiner Sitzung am 25.05.2010 mit der Angelegenheit befasst und sich einstimmig sowohl für die Wegeeinziehung als auch für den Erwerb der Fläche an den Interessenten ausgesprochen.

 

 


Anlagen:

 

Auszug aus dem Lageplan der Gemarkung Hampenhausen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die städtische Wegefläche in der Gemarkung Hampenhausen, Flur 2, Flurstück 19, einzuziehen. Nach Abschluss des Wegeeinziehungsverfahrens wird das Grundstück an den Interessenten zum ortsüblichen Preis veräußert.