Betreff
Bebauungsplan Nr. 11 - 8. Änderung "Parkplatz St. Vincenz-Hospital" in der Kernstadt Brakel
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung
b. Satzungsbeschlussvorschlag
Vorlage
119/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2009 beschlossen, die im Betreff genannte Planänderung aufzustellen.

 

Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgte in der letzten Bauausschusssitzung am 05.05.2010.

 

Der Planentwurf lag in der Zeit vom 28.05.2010 bis zum 28.06.2010 einschließlich öffentlich aus.

 

Übersicht:

 

erst in Dokument einsetzen!

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Beiträge im Sinne eines Einverständnisses (keine Anregungen und Bedenken, keine Hinweise) mit der Planung sind von folgenden Behörden/ Trägern öffentlicher Belange bis zum Redaktionsschluss vorgelegt worden:

 

Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Kreis Höxter, transpower stromübertragungs gmbh, Wehrbereichsverwaltung West, Bezirksregierung Detmold.

 

Nachstehende Stellungnahme im Sinne von Anregungen und Bedenken ist bis zum Redaktionsschluss vorgebracht worden (Anschreiben anbei). Evtl. später eingehende Beiträge werden als Tischvorlage vorgelegt.

 

RWE

 

Diese weist darauf hin, es befänden sich innerhalb bzw. am Rande des Plangebietes Gasleitungen ihres Versorgungsnetzes; Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb beeinträchtigten oder gefährdeten, dürften nicht vorgenommen werden. Sofern Maßnahmen im Bereich der Versorgungsleitungen zu erwarten seien, müssten hierzu rechtzeitig Abstimmungen erfolgen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen; die Freihaltung vorhandener Versorgungsleitungen von Beeinträchtigungen ist nicht Sache des Bebauungsplanes, sondern seiner baulichen Umsetzung, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen. Entsprechende Abstimmungen finden stets rechtzeitig statt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der RWE auf im Plangebiet befindliche Gasversorgungsleitungen und, bei Maßnahmen diesbezüglich, auf rechtzeitige Abstimmungen hierzu aus v.g. Gründen zur Kenntnis.

 

 

b. Satzungsbeschluss


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 11 - 8. Änderung "Parkplatz St. Vincenz-Hospital" in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Norden der Kernstadt von Brakel nordwestlich des Krankenhauses und schließt das Grundstück der ehemaligen Gastwirtschaft „Frankenburg“ ein. Des Weiteren befindet sich im Geltungsbereich ein Teil der Danziger Straße inklusive Minikreisel und eine Trafostation. Südöstlich des Plangebiets befindet sich der Krankenhauskomplex.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 11 die Flurstücke 1230, 1231, 1250, 1251 tlw., 518, 521, 315, 314 und 523 tlw.