Betreff
Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand in der Innenstadt Brakel
Vorlage
100/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde auf Antrag der Fraktion „Liste Zukunft“ beschlossen, im Haushalt 2010 einen Betrag in Höhe von 5.000 € einzustellen, um Geschäftsansiedlungen in der Innenstadt nach Leerstand zu fördern.

 

Ziel dieser Maßnahme sollte sein, bestehende Leerstände zu beseitigen bzw. zukünftige Leerstände zu vermeiden. Hiermit soll ein Anreiz geschaffen werden zur Neueröffnung oder Neuansiedlung von Unternehmen des Einzelhandels und Gewerbes in der Innenstadt. Insbesondere soll die Förderung dazu beitragen, die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten bzw. zu steigern.

 

Nach Vorstellung der Fraktion „Liste Zukunft“ könnte in diesem Zusammenhang z.B. ein Mietzuschuss für Geschäftseröffnungen bzw. -ansiedlungen nach mindestens 6-monatigem Leerstand gezahlt werden. Maximal könnte ein Mietzuschuss für 3 Monatsmieten auf der Basis von max. 6 €/qm bei max. 200 qm übernommen werden. Dies würde einer maximalen Förderung im Einzelfall von 3.600 € entsprechen.

 

Richtlinien bzw. Kriterien für eine Förderung im Sinne des Antrages soll der Ausschuss für Tourismus, Kultur und Wirtschaftsförderung festlegen. Bei der Festlegung der Kriterien für die Voraussetzung der Gewährung einer Förderung bietet sich ein großes Spektrum von Variationsmöglichkeiten. So stellen sich unabdingbare Fragen wie zum Beispiel nach dem räumlichen Geltungsbereich, Förderung ausschließlich als Mietzuschuss oder sollen einzelne Branchen ausgeschlossen werden, pp.. Hierbei sollten die Voraussetzungen für eine jeweilige Förderung für den Antragsteller und für die Entscheidung hierüber möglichst eindeutig und nicht zu restrektiv sein.

 

Als Diskussions- und Entscheidungsgrundlage wurde ein Entwurf mit möglichen Richtlinien zur Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand erstellt, der als Anlage beigefügt ist.


Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs werden die Richtlinien zur Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand beschlossen