Sachverhalt:
In der Sitzung des Bezirksausschusses Riesel am 08.02.2010
wurde für die Wahl zum Bezirksverwaltungsstellenleiter folgende Person
vorgeschlagen:
ð Joachim Holtemeyer, Lingenstraße 19, 33034 Brakel-Riesel
Die persönlichen Voraussetzungen entsprechend § 183 LBG
zur Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit liegen bei der v.g.
Vorschlagsperson vor. Gem. § 3 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Herr Joachim
Holtemeyer für die Wahl zum Bezirksverwaltungsstellenleiter im Stadtbezirk Riesel
vorgeschlagen.
Der Bezirksausschuss wählt
gem. § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 3 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt
Brakel den Bezirksverwaltungsstellenleiter in geheimer Wahl mit der Mehrheit
der abgegebenen gültigen Stimmen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr
als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden
höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer
in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Beschlussvorschlag:
Der Bezirksausschuss wählt
Herrn Joachim Holtemeyer
zum
Bezirksverwaltungsstellenleiter für den Stadtbezirk Riesel.