Sachverhalt:
In der Sitzung des Bezirksausschusses Istrup am 23.02.2010
wurden für die Wahl zum Bezirksverwaltungsstellenleiter folgende Personen
vorgeschlagen:
ð Josef Stiewe, Istruper Straße 39, 33034 Brakel-Istrup
ð Rudolf Wohter, Holzgarten 4, 33034 Brakel-Istrup
Die persönlichen Voraussetzungen entsprechend § 183 LBG
zur Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit liegen bei der v.g.
Vorschlagsperson vor. Gem. § 3 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Brakel werden Herr
Josef Stiewe und Herr Rudolf Wohter für die Wahl zum
Bezirksverwaltungsstellenleiter im Stadtbezirk Istrup vorgeschlagen.
Der Bezirksausschuss wählt
gem. § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 3 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt
Brakel den Bezirksverwaltungsstellenleiter in geheimer Wahl mit der Mehrheit
der abgegebenen gültigen Stimmen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr
als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden
höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer
in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Beschlussvorschlag:
Der Bezirksausschuss wählt
Herrn ________________________
zum
Bezirksverwaltungsstellenleiter für den Stadtbezirk Istrup.