Betreff
Besetzung der Bezirksausschüsse
Vorlage
057/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Entsprechend § 39 GO NRW i.V.m. § 3 Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Brakel wird in jedem Stadtbezirk ein Bezirksausschuss gebildet.

 

Bei der Besetzung der Mitglieder der Bezirksausschüsse ist das bei der Kommunalwahl im jeweiligen Stadtbezirk erzielte Stimmenverhältnis zugrunde zu legen. Im Nachgang zur Sitzung des Rates am 17.12.2009, ist für nachfolgend genannte Bezirkausschüsse noch eine namentliche Benennung der Mitglieder vorzunehmen.

 

Bezirksausschuss

Namentliche Benennung

Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen

Stellvertretende Mitglieder CDU

Bellersen

Ordentliche Mitglieder

Istrup

Ordentliche Mitglieder

Schmechten

Ordentliche Mitglieder

Brakel

Ordentliche Mitglieder

 

Bei der Bestellung der Bezirksausschussmitglieder handelt es sich nicht um eine Wahl im Sinne des § 50 Abs. 3 GO NRW. Die im Rat vertretenden Parteien bzw. Wählergruppen benennen entsprechend dem auf sie jeweils entfallenden Anteil der Zahl der Ausschusssitze die Namen der Ausschussmitglieder (einschließlich stellvertretender Mitglieder), die dann vom Rat bestellt werden.

 

Gem. § 39 Abs. 5 i.V.m. § 36 Abs. 6 GO NRW können die nicht dem jeweiligen Bezirksausschuss als ordentliche Mitglieder angehörenden Ratsmitglieder, die in dem jeweiligen Stadtbezirk wohnen oder dort kandidiert haben, an den Sitzungen des Bezirksausschusses mit beratender Stimme teilnehmen. Diese Ratsmitglieder sind wie die ordentlichen Mitglieder des Bezirksausschusses zu deren Sitzungen einzuladen.

 

Gem. § 39 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 58 Abs. 1 Sätze 7 bis 10 GO NRW können Fraktionen, die in einem Ausschuss (gilt auch für Bezirksausschüsse) nicht vertreten sind, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger benennen. Das benannte Ratsmitglied oder der sachkundige Bürger wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Sie wirken in dem Ausschuss mit beratender Stimme mit, bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt.

 

Die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse und deren Stellvertreter werden aus dem Kreis der dem Bezirksausschuss angehörenden Ratsmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang vom Bezirksausschuss gewählt. Sollten in einem Stadtbezirk nicht wenigstens 2 Ratsmitglieder wohnen, so kann ein oder mehrere Ratsmitglied/er aus einem anderen Stadtbezirk bestellt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die Bezirksausschüsse Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen, Bellersen, Istrup, Schmechten und Brakel entsprechend den von den Fraktionen benannten Mitgliedern zu bestellen.

 

Die namentliche Besetzung der o.g. Bezirksausschüsse wird als Anlage (grau hinterlegt) Bestandteil der Niederschrift.