Betreff
I. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 16.02.2004
Vorlage
048/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Erlass der Friedhofssatzung im Jahr 2004 sind u.a. neue Grabformen aufgenommen worden. Bei den so genannten „Grabstätten mit Rasenbegrünung“ sind nach der aktuellen Friedhofssatzung liegende Grabmale/Namenstafeln in der Größe 30 cm x 30 cm zulässig.

In der Praxis hat sich –auch nach Gesprächen mit verschiedenen Steinmetzbetrieben- gezeigt, dass bei einer zulässige Größe von 40 cm x 60 cm das Auftragen von Namenszüge und verschiedene Daten (Geburtstag, Sterbetag,...) besser umsetzbar ist.

 

Ende März 2007 hat die Gartenbauberufsgenossenschaft mitgeteilt, dass am 06. Dezember 2006 der Vorstand der Gartenbau Berufsgenossenschaft die Änderung der Durchführungsanweisung zum § 9 „Errichtung von Grabmalen und Fundamenten“ zur Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 „Friedhöfe und Krematorien“ verabschiedete. In die Durchführungsanweisung neu aufgenommen wurde die „Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen“ (TA Grabmal). Die geänderte VSG 4.7 trat am 01.01.2007 in Kraft.

Am 17.12.2007 wurden den Friedhofsverwaltern des Kreises Höxter durch die Gartenbauberufsgenossenschaft bei einem Treffen Details zu dieser Änderung vermittelt. U.a. wurde von der Gartenbauberufsgenossenschaft vorgeschlagen, die jährlich durchzuführende Grabmalüberprüfung durch eine Fachfirma durchzuführen.

Die bisherige Formulierung in der Satzung muss dahingehend geändert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerkes (BIV).

 

Die mit Rasen begrünten Grabstätten wurden bisher nur auf dem Friedhof der Kernstadt angeboten. Dieses Angebot soll auf die Friedhöfe der Ortsteile, soweit praktisch umsetzbar, erweitert werden.


Anlagen:

 

- Satzungentwurf


Beschlussvorschlag:

 

Dem Rat der Stadt Brakel wird empfohlen, die als Anlage beigefügte I. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 16.02.2004 zu beschließen. Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.