Betreff
7. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel
Vorlage
054/2009-2014
Aktenzeichen
10/Oe
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

a)  Zuständigkeiten der Bezirksausschüsse

 

§ 3 Abs. 3 und 4 der Hauptsatzung regelt die Zuständigkeiten der Bezirksausschüsse.

 

Nach Vorberatung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat in seiner Sitzung am 17.12.2009 beschlossen, die Entscheidungen bezüglich des Annentages dem Betriebsausschuss zu übertragen. Eine Vorberatung hierzu soll durch den Bezirksausschuss der Kernstadt erfolgen.

 

Aufgrund dieses Beschlusses wurde die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten. Der Entwurf dieser 7. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel ist als Anlage beigefügt.


Anlagen:

 

Entwurf der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung –7. Änderung-


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die im Entwurf vorliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 13.12.1999 –7. Änderung- als Satzung.

 

Die 7. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Bestandteil der Niederschrift.