Betreff
Beteiligung der Stadt Brakel am Ausbau der K 39 vom OA Bökendorf bis zur L 825 durch die erstmalige Anlegung eines straßenbegleitenden Gehweges
Vorlage
044/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreis Höxter beabsichtigt, die Kreisstraße 39 im Stadtbereich Brakel, vom Ortsausgang Bökendorf in Richtung Bellersen bis zur L 825, auf einer Länge von rd. 1.450 m als verkehrswichtige Straße erstmalig frostsicher und verkehrsgerecht entsprechend ihrer Verkehrsfunktion auszubauen. Die K 39 übernimmt mit ihrem Anschluss an die L 825 und die B 252 wichtige Zubringerfunktionen zum überörtlichen Verkehrsnetz.

 

Während der Kreis Höxter als Straßenbaulastträger der K 39 den kompletten Kostenanteil für die Fahrbahn übernimmt, soll sich die Stadt Brakel an den Kosten für die erstmalige Herstellung des strassenbegleitenden Radweges beteiligen.

 

Nach der überschlägigen Kostenermittlung des Kreises zur Anmeldung der Maßnahme in das Förderprogramm des Landes mit dem Beginnjahr 2014 und unter Ansatz des zur Zeit gültigen Fördersatzes in Höhe von 60 % beträgt der verbleibende Kostenanteil für die Stadt rd. 43.000 €.

 

Dieser Kostenanteil wird im Rahmen einer vom Kreis Höxter erarbeiteten Vereinbarung mit der Stadt Brakel festgeschrieben.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass sich die Stadt Brakel im Zuge des Ausbaues der freien Strecke der K 39 ab Bökendorf in Richtung Bellersen bis in die Einmündung der L 825 durch den Straßenbaulastträger an den anteiligen Kosten für die erstmalige Anlegung eines Radweges entlang der Strecke mit einem Kostenanteil von rd. 43.000 € beteiligt.

 

Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Kreis Höxter und Stadt Brakel wird abgeschlossen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Der Betrag in Höhe von rd. 43.000 € als Restanteil der Stadt Brakel für die Erstellung des erstmaligen Gehweges entlang der K 39 zwischen Bökendorf und der Einmündung in die L 825 wird für das Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt.