Sachverhalt:
Bewohner des
Seniorenheims „St. Antonius“ Brakel haben den Wunsch an die Stadt herangetragen
- der Wunsch wurde von Personen vorgetragen, die sich im Altenheim engagieren
-, im Bereich dieser Einrichtung einen Zebrastreifen anzulegen. Es handelt sich
hier in der Mehrzahl um einen Personenkreis des Seniorenheimes, der mobil ist
und Angelegenheiten und Besorgungen, z.B. im nahegelegenen Einkaufsmarkt,
persönlich erledigen möchte. Es war zu beobachten, dass dieser Personenkreis -
oftmals zu Verkehrsspitzenzeiten - die Ostheimer Straße im Abschnitt zwischen
Einmündung mit abknickende Vorfahrt Am Bahndamm
(K 50)/ Ostheimer Straße und Kreuzung Ostheimer Straße (K 50)/ Am
Schützenanger (K 18)/ L 863 (Stadthallenkreuzung) quert. Die
Querungsfrequenz dürfte zu unterschiedlichen Tageszeiten (vom Seniorenheim zum
Einkaufsmarkt und zurück) - jedoch hauptsächlich nachmittags - bei
durchschnittlich etwa 15 Personen liegen.
Mit der
Straßenverkehrsbehörde und der Polizei und unter Beteiligung von Vertretern
bzw. der Leitung des Seniorenheims „St. Antonius“ Brakel fand in dieser
Angelegenheit ein Ortstermin statt. Es wurde erörtert, ob und wo es unter
straßenverkehrlichen Aspekten und aus Verkehrssicherheitsgründen möglich ist,
einen „Zebrastreifen“ im näheren Bereich des Seniorenheim „St. Antonius“ Brakel
anzulegen.
Unter Berücksichtigung
der örtlichen Gegebenheiten würde die Straßenverkehrsbehörde zur Errichtung
eines Fußgängerüberweges - eines Zebrastreifens - auf der Ostheimer Straße
hinter der Einmündung der Straße Neustadt - in Fahrrichtung Stadtmitte gesehen
- die Verkehrsanordnung erteilen. Voraussetzung ist, dass der Fußgängerüberweg
mit einer DIN-gerechten Beleuchtung, Beschilderung und Markierung nach der
Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ausgestattet
wird.
Nach Ziffer 2.1.2 der
R-FGÜ 2001 dürfen Fußgängerüberwege auf bevorrechtigten Straßen an Kreuzungen
und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt nicht angelegt werden. Ein
Fußgängerweg auf der K 50 im Abschnitt zwischen Einmündung Am Bahndamm (K 50) und
Ostheimer Straße (Einmündungen mit abknickender Vorfahrt) und der Kreuzung Ostheimer Straße(K 50)/ Am
Schützenanger(K 18)/ L 863 (Kreuzung mit Lichtsignalanlage) kommt aus
rechtlichen Gründen nicht in Betracht. Der vorhandene Fußgängerüberweg
(Zebrastreifen) im weiteren Verlauf der Straße Am Bahndamm in Richtung Bahnhof vor der Einmündung Im Märsch/ Am Bahndamm bzw. in Höhe der
ehemaligen Molkerei liegt weit genug von der Einmündung mit abknickender
Vorfahrt entfernt.
Bautechnische Details
zur Gestaltung und zur Lage des Zebrastreifens in der Örtlichkeit werden
mündlich vorgetragen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
beschließt, einen Fußgängerüberweg - Zebrastreifen - auf der Ostheimer Straße
hinter der Einmündung der Straße Neustadt - in Fahrrichtung Stadtmitte gesehen
- nach der Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)
anzulegen und die Verkehrsanordnungen zu beantragen.