Betreff
Anlegung eines Fußgängerüberweges im Bereich des St. Antonius Altenheimes in der Kernstadt Brakel
Vorlage
034/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bewohner des Seniorenheims „St. Antonius“ Brakel haben den Wunsch an die Stadt herangetragen - der Wunsch wurde von Personen vorgetragen, die sich im Altenheim engagieren -, im Bereich dieser Einrichtung einen Zebrastreifen anzulegen. Es handelt sich hier in der Mehrzahl um einen Personenkreis des Seniorenheimes, der mobil ist und Angelegenheiten und Besorgungen, z.B. im nahegelegenen Einkaufsmarkt, persönlich erledigen möchte. Es war zu beobachten, dass dieser Personenkreis - oftmals zu Verkehrsspitzenzeiten - die Ostheimer Straße im Abschnitt zwischen Einmündung mit abknickende Vorfahrt Am Bahndamm (K 50)/ Ostheimer Straße und Kreuzung Ostheimer Straße (K 50)/ Am Schützenanger (K 18)/ L 863 (Stadthallenkreuzung) quert. Die Querungsfrequenz dürfte zu unterschiedlichen Tageszeiten (vom Seniorenheim zum Einkaufsmarkt und zurück) - jedoch hauptsächlich nachmittags - bei durchschnittlich etwa 15 Personen liegen.

 

Mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei und unter Beteiligung von Vertretern bzw. der Leitung des Seniorenheims „St. Antonius“ Brakel fand in dieser Angelegenheit ein Ortstermin statt. Es wurde erörtert, ob und wo es unter straßenverkehrlichen Aspekten und aus Verkehrssicherheitsgründen möglich ist, einen „Zebrastreifen“ im näheren Bereich des Seniorenheim „St. Antonius“ Brakel anzulegen.

 

Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten würde die Straßenverkehrsbehörde zur Errichtung eines Fußgängerüberweges - eines Zebrastreifens - auf der Ostheimer Straße hinter der Einmündung der Straße Neustadt - in Fahrrichtung Stadtmitte gesehen - die Verkehrsanordnung erteilen. Voraussetzung ist, dass der Fußgängerüberweg mit einer DIN-gerechten Beleuchtung, Beschilderung und Markierung nach der Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ausgestattet wird.

 

Nach Ziffer 2.1.2 der R-FGÜ 2001 dürfen Fußgängerüberwege auf bevorrechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt nicht angelegt werden. Ein Fußgängerweg auf der K 50 im Abschnitt zwischen Einmündung Am Bahndamm (K 50) und Ostheimer Straße (Einmündungen mit abknickender Vorfahrt) und der Kreuzung Ostheimer Straße(K 50)/ Am Schützenanger(K 18)/ L 863 (Kreuzung mit Lichtsignalanlage) kommt aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht. Der vorhandene Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) im weiteren Verlauf der Straße Am Bahndamm in Richtung Bahnhof vor der Einmündung Im Märsch/ Am Bahndamm bzw. in Höhe der ehemaligen Molkerei liegt weit genug von der Einmündung mit abknickender Vorfahrt entfernt.

 

Bautechnische Details zur Gestaltung und zur Lage des Zebrastreifens in der Örtlichkeit werden mündlich vorgetragen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, einen Fußgängerüberweg - Zebrastreifen - auf der Ostheimer Straße hinter der Einmündung der Straße Neustadt - in Fahrrichtung Stadtmitte gesehen - nach der Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) anzulegen und die Verkehrsanordnungen zu beantragen.