Betreff
Neufassung der Zuständigkeitsregelungen der Ratsausschüsse
Vorlage
027/2009-2014
Aktenzeichen
10/Oesselke
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die derzeitigen „Regelungen der Zuständigkeiten für die Ratsausschüsse“ sind vom 10.05.2000 und zwischenzeitlich nur bezüglich der Regelungen zum „Annentag“ geringfügig angepasst worden.

 

Zum 01.01.2009 erfolgte die Umstellung von der kameralistischen auf die doppische Haushaltsführung bei der Stadt Brakel. Hiermit verbunden sind auch hinsichtlich der Zuordnung von Bereichen zu KUBRA (Kommunalunternehmen Brakel) und VUBRA (Versorgungsunternehmen Brakel), aus dem sich ebenfalls ein Änderungsbedarf ergibt.

Mit Beschluss des Rates vom 27.10.2009 wurde zudem der Schul- und Sozialausschuss neu eingerichtet.

 

Aufgrund dieser beiden Aspekte ist es notwendig die Zuständigkeitsregelungen für die Ratsausschüsse der Stadt Brakel zu ändern.

 

Änderung der „Regelung der Zuständigkeiten für Ratsausschüsse“

 

Bisher wurden alle Angelegenheiten des schulischen und sozialen Bereiches im Haupt- und Finanzausschuss zuständigkeitshalber beraten.

Zukünftig werden diese Aufgaben von dem neu eingerichteten Schul- und Sozialausschusses behandelt.

 

Aufgrund der Verlagerung der Bäder, des Bauhofes, des technischen Gebäudemanagements, der Straßenreinigung und des Winterdienstes, der Wirtschaftswege etc. an die o.g. Kommunalunternehmen sind nunmehr auch die Ausschusszuständigkeiten anzupassen.

 

Die in diesen Bereichen erforderlichen Auftragsvergaben und sonstigen finanziellen Entscheidungen beriet bisher der Haupt- und Finanzausschuss.

Zukünftig fallen diese Entscheidungen in den Bereich des Betriebsausschusses.

Die planungstechnischen Entscheidungen sollen jedoch in der Zuständigkeit des Bauausschusses verbleiben.

 

Die konkretisierten Zuständigkeiten der einzelnen Fachausschüsse sind dem beigefügten Entwurf zu entnehmen.


Anlagen:

 

- Entwurf „Regelung der Zuständigkeit für Ratsausschüsse“


Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die vorliegende Neufassung der „Regelung der Zuständigkeiten für Ratsausschüsse“.

 

Die Neufassung der „Regelung der Zuständigkeiten für Ratsausschüsse“ wird Bestandteil der Niederschrift.