Betreff
Jahrmärkte, hier: Standgeldtarif für die Jahre 2010 bis 2012
Vorlage
019/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der derzeitige Standgeldtarif gilt nur noch bis Ende 2009, so dass rechtzeitig erneute Beschlüsse notwendig werden. In der Vergangenheit wurden die Tarife für jeweils drei Jahre festgelegt, daran sollte festgehalten werden. Die derzeitigen Tarife einschließlich Entwurf ab 2010 sind als Anlage beigefügt.

Nach Aussage der GPA von 2006 erwirtschaftet die Stadt Brakel bei den Märkten (außer Wochenmarkt) ein Defizit von 60.000 bis 80.000 €.

 

In den Jahren 2007/2008 wurden daher die Standgelder in verschiedenen Bereichen erhöht: die stärkste Erhöhung bei den Bierständen (100%), bei Imbiss um 30% und bei allen anderen Beschickerarten linear um 15%. Nach Aussagen vieler Beschicker liegt die Stadt Brakel mit ihren Standgeldern an der Höchstgrenze dessen, was auf einem lukrativen 4-Tage-Jahrmarkt verlangt werden kann.

 

Schon seit vielen Jahren ist bekannt, dass die Umsätze auf den Volksfesten enorm einbrechen; die „goldenen Zeiten“ sind vorbei. Wenn auch die derzeitige Wirtschaftskrise nicht in allen Kirmesbereichen zu spüren ist, so geht es doch einigen Branchen (z.B. Ausspielungen, Verlosungen, Verkauf) extrem schlecht. Die Verwaltung schlägt daher vor, mit zwei Ausnahmen die Standgeldtarife für die nächsten drei Jahre beizubehalten.

 

In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass die Stadt Brakel von einigen geschickten Wirten benachteiligt wurde: Nach bisherigem Tarif kostet das Aufstellen von zusätzlichen Tischen und Bänken an einem Ausschank pro Bierzeltgarnitur € 37,00. Einige Wirte beantragten einen Biergarten vor der Gaststätte und wollten Bierzeltgarnituren aufbauen. Da eine andere Tarifstelle fehlte, wurde dies ebenfalls mit € 37,00/Garnitur berechnet. So kann es dazu führen, dass in einigen Fällen die Wirte für wenig Standgeld eine relativ große Außengastronomie betreiben können und sich die hohen Kosten eines Bierstandes sparen. Dem sollte entgegengewirkt werden mit einer entsprechenden neuen Tarifstelle I, Ziff. 7 Abs. g: Sitzgelegenheit ohne Verbindung zu einem Bierstand pro Bierzeltgarnitur = € 75,00. Ähnliches gilt auch für einheimische Imbissbetriebe, die vor ihrem Ladenlokal Tische und Bänke stehen haben. Hier sollte der Tarif (siehe Tarifstelle I, Ziff. 5 e)) von bisher € 30,00/Garnitur auf € 60,00/Garnitur angehoben werden.

 

Einem Besuchertrend der letzten Jahre folgend wurde neu aufgenommen die Tarifstelle I, Ziff. 7 h) für das Aufstellen einer sog. „Cocktail-Bar“ in Verbindung mit einem Bierstand.

 

Da die Verwaltung nicht über Zulassungsrichtlinien zu den Jahrmärkten verfügt und dies wohlweislich auch in nächster Zeit nicht befürwortet, wurde in diesen Standgeldtarif die neue Ziff. VIII eingefügt. Hierin werden die Zulassungsvoraussetzungen näher beschrieben und die Möglichkeit eines Losverfahrens eröffnet.


Anlagen:

 

Standgeldtarif der Kirmessen in Brakel

-Veranstalter Stadt Brakel-

für die Jahre 2010 bis 2012

Entwurf

Änderungsvorschläge in kursiv

Stand: 30. Oktober 2009

 

I.                   Annentag

 

Geschäftsart                                                       Standgeld in €

                                                                        bis 2009    ab 2010

 

1.                Fahr- und Schaugeschäfte

a)     Neuheiten/Attraktionen                                980,oo       980,oo

b)     Normale Geschäfte

                ba) Autoscooter, Go-Kart-Bahnen etc.    920,oo       920,oo

                bb) Riesenrad, Musikexpress, Kettenkar. etc.          805,oo       805,oo

c)      Kinderfahrgeschäfte über 10 m Ø           575,oo       575,oo

                Kinderfahrgeschäfte unter 10 m Ø          405,oo       405,oo

d)     Schaugeschäfte (ohne Beförderung)       405,oo       405,oo

 

2.                Geschicklichkeitsspiele

(Schießen, Ring-, Pfeil-, Ballwerfen, Fadenziehen etc.)

a) bis 7 m Frontbreite                                  185,oo       185,oo

b) über 7 m Frontbreite                                        215,oo       215,oo

 

3.                Verlosungen aller Art

a) bis 10 m Frontbreite                                 150,oo       150,oo

b) über 10 m Frontbreite                               280,oo       280,oo

 

4.                Süß- und Spielwaren

(Kuchenwagen, Mandeln, Crepes, Waffeln, Eis etc.)

a) bis 10 m Frontbreite                                 175,oo       175,oo

b) über 10 m Frontbreite                               210,oo       210,oo

 

 

 

 

 

 

 

Geschäftsart                                                       Standgeld in €

                                                                        Bis 2009    ab 2010

5.                Imbiss außer Fisch und Pfannengerichte

a) bis 12 qm Geschäftsfläche                                560,oo       560,oo

b) 13 – 24 qm Geschäftsfläche                      690,oo       690,oo

c) über 25 qm Geschäftsfläche                       885,oo       885,oo

d) Zuschlag für Sitzgelegenheiten direkt am Geschäft

          pro Sitzplatzgarnitur (1 Tisch+2 Bänke)/ 2 Stehtische     30,oo        30,oo

e) Sitzgelegenheit ohne Verbindung zu einem Marktstand

          pro Sitzplatzgarnitur (1 Tisch + 2 Bänke)/ 2 Stehtische                       60,oo

 

6.     Fischimbiss/Pfannengerichte                         560,oo       560,oo

 

7.     Ausschankbetriebe

a) Ausschank für Viehmarkt                           380,oo       380,oo

b) Ausschank Annentagsgelände                    2.000,oo    2.000,oo

c) Reisende Gastronomie (Imbiß + Ausschank)        4.000,oo    4.000,oo

d) Festzelte pro qm Grundfläche im EG                 4,75          4,75

    Obergeschoss pro qm Grundfläche                     2,50         2,50

e)     Werbekostenzuschlag für Plakatierung

                ea) Annenzelt (Pflichtbeitrag)                       2.000,oo    2.000,oo

                eb) Zelt Frauenstelle                              250,oo       250,oo

                ec) Zelt Danielsgasse                             250,oo       250,oo

                ed) Zelt Westmauer                               250,oo       250,oo

f) Zuschlag für Sitzgelegenheiten direkt am Geschäft

pro Sitzplatzgarnitur (1 Tisch + 2 Bänke)

bzw. pro 2 Stehtische                                        37,oo        37,oo

g) Sitzgelegenheit ohne Verbindung zu einem Marktstand

(sog. Bier-/Weingarten) pro Sitzplatzgarnitur

(1 Tisch + 2 Bänke) bzw. pro 2 Stehtische                           75,oo

h) Cocktail-Bar bis max. 20 qm in Verbindung

   mit einem Ausschank                                                            200,00

 

  1. Verkaufsgeschäfte

(ambulanter und ortsansässiger Handel)

lfd. Meter Frontbreite                                        15,oo        15,oo

mindestens jedoch                                                 100,oo       100,oo

 

  1. Spezialverkauf (mit Vorführung/Rekommandieren)

a) Standgeschäft                                            140,oo       140,oo

b) vom Lkw                                                    175,oo       175,oo

 

 

 

Geschäftsart                                                       Standgeld in €

                                                                        Bis 2009    ab 2010

 

10.    Verkaufs- und sonst. Geschäfte auf dem Viehmarkt

a) Verkaufsgeschäfte pro lfd. Meter Frontbreite               2,50         2,50

b) Spezialverkauf (mit Vorführung/Rekommandieren)     15,oo       15,oo

c) Verkauf von Kleinvieh pauschal                        30,oo      30,oo

d) Verkauf von Großvieh (Pferde, Kühe, Schweine,

Schafe, Ziegen) pro angebotenes Tier                       5,oo                5,oo

e) Imbiss aller Art pauschal                                  65,oo        65,oo

 

II.        Gläsergrößen in den Ausschankbetrieben

Es werden nur noch Ausschankbetriebe zugelassen, die 0,2 l oder 0,4 l Glasgrößen anbieten.

 

III.      Frühlingskirmes

Für die Frühlingskirmes sind die og. Standgelder mit der Maßgabe anzuwenden, daß lediglich 25 v.H. der Annentagsstandgelder erhoben werden.

 

IV.              Nikolausmarkt

Zum Nikolausmarkt wird kein Standgeld erhoben; anfallende Nebenkosten (z.B. für elektrische Energie) werden angemessen pauschal in Rechnung gestellt. Für bereitgestellte Verkaufshütten wird ein Betrag von € 60,oo/Hütte incl. Strom (pro Tag € 15,00/Hütte incl. Strom) erhoben.

 

V.                 Umsatzsteuer

Zu den in Ziff. I (1. bis 8.) bis III festgelegten Standgeldern wird die jeweils bei der Veranstaltung geltende gesetzliche Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer erhoben. Die Standgelder nach Ziff. I 9 (Viehmarkt) sind Bruttoangaben und beinhalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.

 

VI.              Angleichung/Härtefallregelung

Für die im og. Standgeldtarif nicht besonders genannten Geschäfte ist das Standgeld nach den Sätzen der Geschäfte zu berechnen, denen sie in ihrer Art am meisten gleichen.

Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Standgeld im Einzelfall teilweise erlassen werden.

Sonderregelungen bedürfen der Schriftform (Nebenabrede zur Zulassung/Standvertrag).

 

VII:     Bewerbungsschluss

Der jährlich in der Ausschreibung für den folgenden Annentag genannte Abgabetermin für Bewerbungen ist ein Ausschlusstermin; später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

 

VIII:    Zulassung/Losverfahren

Die Zulassung erfolgt durch den Bürgermeister als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung mit rechtsmittelfähigem Bescheid; Zulassungskriterien sind die Attraktivität eines Geschäftes und gleichwertig die Bekanntheit und Bewährung eines Betreibers aus früheren Zulassungen.

Bei gleichwertigen Bewerbungen kann unter allen korrekt eingegangenen Bewerbungen die Zulassung durch ein öffentliches Losverfahren mindestens in folgenden Sparten erfolgen:

a)    Crepes: max. 5 Zulassungen

b)    Slush-Eis: max. 4 Zulassungen

c)    Pizza-Imbiss: max. 4 Zulassungen

 

IX.       Fälligkeit/Verwaltungsaufschlag/Beitreibung/

Das Standgeld ist als Bringschuld des Zahlungspflichtigen zu dem im Standvertrag genannten Termin fällig und unbar an die Stadtkasse Brakel zu zahlen; die Quittung ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Zahlungspflichtige trägt das Risiko der rechtzeitigen und korrekten Überweisung. Das Standgeld nach Ziff. I 9 (Viehmarkt) wird an Ort und Stelle festgesetzt und ist sofort in bar zu zahlen. Im Ausnahmefall kann das Standgeld spätestens am 1. Veranstaltungstag in bar bei der Stadt Brakel eingezahlt werden; über die Ausnahme (z.B. Härtefall) entscheidet die Verwaltung nach pflichtgemäßen Ermessen.

Muss das Standgeld in bar am Spielort durch Mitarbeiter der Stadt Brakel nachkassiert werden, wird zusätzlich ein Aufschlag für den Mehraufwand von € 25,oo pro Aufsuchen am Geschäft fällig.

Das Standgeld unterliegt der Beitreibung im zivilrechtlichen Mahnverfahren.

 

X.                 Gültigkeit

Der og. Standgeldtarif wird anlässlich der Veranstaltungen für die Jahre 2010 bis 2012 angewendet.

 

 

 

Beschlussgrundlagen:

Bezirksausschuss Brakel             Beschluss vom

Haupt- und Finanzausschuss        Beschluss vom

Rat                                            Beschluss vom

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss/der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Standgeldtarif der Kirmessen in Brakel für die Jahre 2010 bis 2012; der Tarif ist öffentlich bekannt zu machen.