Sachverhalt:
Der derzeitige Standgeldtarif gilt nur noch bis Ende 2009, so dass rechtzeitig erneute Beschlüsse notwendig werden. In der Vergangenheit wurden die Tarife für jeweils drei Jahre festgelegt, daran sollte festgehalten werden. Die derzeitigen Tarife einschließlich Entwurf ab 2010 sind als Anlage beigefügt.
Nach Aussage der GPA von 2006 erwirtschaftet die Stadt Brakel bei den Märkten (außer Wochenmarkt) ein Defizit von 60.000 bis 80.000 €.
In den Jahren 2007/2008 wurden daher die Standgelder in verschiedenen Bereichen erhöht: die stärkste Erhöhung bei den Bierständen (100%), bei Imbiss um 30% und bei allen anderen Beschickerarten linear um 15%. Nach Aussagen vieler Beschicker liegt die Stadt Brakel mit ihren Standgeldern an der Höchstgrenze dessen, was auf einem lukrativen 4-Tage-Jahrmarkt verlangt werden kann.
Schon seit vielen Jahren ist bekannt, dass die Umsätze auf den Volksfesten enorm einbrechen; die „goldenen Zeiten“ sind vorbei. Wenn auch die derzeitige Wirtschaftskrise nicht in allen Kirmesbereichen zu spüren ist, so geht es doch einigen Branchen (z.B. Ausspielungen, Verlosungen, Verkauf) extrem schlecht. Die Verwaltung schlägt daher vor, mit zwei Ausnahmen die Standgeldtarife für die nächsten drei Jahre beizubehalten.
In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass die Stadt Brakel von einigen geschickten Wirten benachteiligt wurde: Nach bisherigem Tarif kostet das Aufstellen von zusätzlichen Tischen und Bänken an einem Ausschank pro Bierzeltgarnitur € 37,00. Einige Wirte beantragten einen Biergarten vor der Gaststätte und wollten Bierzeltgarnituren aufbauen. Da eine andere Tarifstelle fehlte, wurde dies ebenfalls mit € 37,00/Garnitur berechnet. So kann es dazu führen, dass in einigen Fällen die Wirte für wenig Standgeld eine relativ große Außengastronomie betreiben können und sich die hohen Kosten eines Bierstandes sparen. Dem sollte entgegengewirkt werden mit einer entsprechenden neuen Tarifstelle I, Ziff. 7 Abs. g: Sitzgelegenheit ohne Verbindung zu einem Bierstand pro Bierzeltgarnitur = € 75,00. Ähnliches gilt auch für einheimische Imbissbetriebe, die vor ihrem Ladenlokal Tische und Bänke stehen haben. Hier sollte der Tarif (siehe Tarifstelle I, Ziff. 5 e)) von bisher € 30,00/Garnitur auf € 60,00/Garnitur angehoben werden.
Einem Besuchertrend der letzten Jahre folgend wurde neu aufgenommen die Tarifstelle I, Ziff. 7 h) für das Aufstellen einer sog. „Cocktail-Bar“ in Verbindung mit einem Bierstand.
Da die Verwaltung nicht über Zulassungsrichtlinien zu den Jahrmärkten verfügt und dies wohlweislich auch in nächster Zeit nicht befürwortet, wurde in diesen Standgeldtarif die neue Ziff. VIII eingefügt. Hierin werden die Zulassungsvoraussetzungen näher beschrieben und die Möglichkeit eines Losverfahrens eröffnet.
Anlagen:
Standgeldtarif der Kirmessen in Brakel
-Veranstalter Stadt Brakel-
für die Jahre 2010 bis 2012
Entwurf
Änderungsvorschläge in kursiv
Stand:
30. Oktober 2009
I. Annentag
Geschäftsart Standgeld in €
bis
2009 ab 2010
1.
Fahr- und Schaugeschäfte
a) Neuheiten/Attraktionen 980,oo 980,oo
b) Normale Geschäfte
ba) Autoscooter, Go-Kart-Bahnen etc. 920,oo 920,oo
bb) Riesenrad, Musikexpress, Kettenkar. etc. 805,oo 805,oo
c) Kinderfahrgeschäfte über 10 m Ø 575,oo 575,oo
Kinderfahrgeschäfte unter 10 m Ø 405,oo 405,oo
d) Schaugeschäfte (ohne Beförderung) 405,oo 405,oo
2.
Geschicklichkeitsspiele
(Schießen, Ring-, Pfeil-, Ballwerfen, Fadenziehen etc.)
a) bis 7 m Frontbreite 185,oo 185,oo
b) über 7 m Frontbreite 215,oo 215,oo
3.
Verlosungen aller Art
a) bis 10 m Frontbreite 150,oo 150,oo
b) über 10 m Frontbreite 280,oo 280,oo
4.
Süß- und Spielwaren
(Kuchenwagen, Mandeln, Crepes, Waffeln, Eis etc.)
a) bis 10 m Frontbreite 175,oo 175,oo
b) über 10 m Frontbreite 210,oo 210,oo
Geschäftsart Standgeld in €
Bis
2009 ab 2010
5.
Imbiss außer Fisch und Pfannengerichte
a) bis 12 qm Geschäftsfläche 560,oo 560,oo
b) 13 – 24 qm Geschäftsfläche 690,oo 690,oo
c) über 25 qm Geschäftsfläche 885,oo 885,oo
d)
Zuschlag für Sitzgelegenheiten direkt am Geschäft
pro Sitzplatzgarnitur (1 Tisch+2 Bänke)/ 2 Stehtische 30,oo 30,oo
e)
Sitzgelegenheit ohne Verbindung zu einem Marktstand
pro
Sitzplatzgarnitur (1 Tisch + 2 Bänke)/ 2 Stehtische 60,oo
6. Fischimbiss/Pfannengerichte 560,oo 560,oo
7. Ausschankbetriebe
a) Ausschank für Viehmarkt 380,oo 380,oo
b) Ausschank Annentagsgelände 2.000,oo 2.000,oo
c) Reisende Gastronomie (Imbiß + Ausschank) 4.000,oo 4.000,oo
d) Festzelte pro qm Grundfläche im EG 4,75 4,75
Obergeschoss pro qm Grundfläche 2,50 2,50
e) Werbekostenzuschlag für Plakatierung
ea) Annenzelt (Pflichtbeitrag) 2.000,oo 2.000,oo
eb) Zelt Frauenstelle 250,oo 250,oo
ec) Zelt Danielsgasse 250,oo 250,oo
ed) Zelt Westmauer 250,oo 250,oo
f) Zuschlag für Sitzgelegenheiten direkt am Geschäft
pro Sitzplatzgarnitur (1 Tisch + 2 Bänke)
bzw. pro 2 Stehtische 37,oo 37,oo
g) Sitzgelegenheit ohne
Verbindung zu einem Marktstand
(sog. Bier-/Weingarten) pro
Sitzplatzgarnitur
(1 Tisch + 2 Bänke) bzw. pro
2 Stehtische 75,oo
h) Cocktail-Bar bis max. 20
qm in Verbindung
mit einem Ausschank 200,00
- Verkaufsgeschäfte
(ambulanter und ortsansässiger Handel)
lfd. Meter Frontbreite 15,oo 15,oo
mindestens jedoch 100,oo 100,oo
- Spezialverkauf
(mit Vorführung/Rekommandieren)
a) Standgeschäft 140,oo 140,oo
b) vom Lkw 175,oo 175,oo
Geschäftsart Standgeld in €
Bis
2009 ab 2010
10. Verkaufs- und
sonst. Geschäfte auf dem Viehmarkt
a) Verkaufsgeschäfte pro lfd. Meter Frontbreite 2,50 2,50
b) Spezialverkauf (mit Vorführung/Rekommandieren) 15,oo 15,oo
c) Verkauf von Kleinvieh pauschal 30,oo 30,oo
d) Verkauf von Großvieh (Pferde, Kühe, Schweine,
Schafe, Ziegen) pro angebotenes Tier 5,oo 5,oo
e) Imbiss aller Art pauschal 65,oo 65,oo
II. Gläsergrößen in den Ausschankbetrieben
Es werden nur noch Ausschankbetriebe zugelassen, die 0,2 l oder 0,4 l Glasgrößen anbieten.
III. Frühlingskirmes
Für die Frühlingskirmes sind die og. Standgelder mit der Maßgabe anzuwenden, daß lediglich 25 v.H. der Annentagsstandgelder erhoben werden.
IV. Nikolausmarkt
Zum Nikolausmarkt wird kein Standgeld erhoben; anfallende Nebenkosten (z.B. für elektrische Energie) werden angemessen pauschal in Rechnung gestellt. Für bereitgestellte Verkaufshütten wird ein Betrag von € 60,oo/Hütte incl. Strom (pro Tag € 15,00/Hütte incl. Strom) erhoben.
V. Umsatzsteuer
Zu den in Ziff. I (1. bis 8.) bis III festgelegten Standgeldern wird die jeweils bei der Veranstaltung geltende gesetzliche Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer erhoben. Die Standgelder nach Ziff. I 9 (Viehmarkt) sind Bruttoangaben und beinhalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.
VI. Angleichung/Härtefallregelung
Für die im og. Standgeldtarif nicht besonders genannten Geschäfte ist das Standgeld nach den Sätzen der Geschäfte zu berechnen, denen sie in ihrer Art am meisten gleichen.
Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Standgeld im Einzelfall teilweise erlassen werden.
Sonderregelungen bedürfen der Schriftform (Nebenabrede zur Zulassung/Standvertrag).
VII: Bewerbungsschluss
Der jährlich in der Ausschreibung für den folgenden Annentag genannte Abgabetermin für Bewerbungen ist ein Ausschlusstermin; später eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
VIII: Zulassung/Losverfahren
Die Zulassung erfolgt durch den Bürgermeister als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung mit rechtsmittelfähigem Bescheid; Zulassungskriterien sind die Attraktivität eines Geschäftes und gleichwertig die Bekanntheit und Bewährung eines Betreibers aus früheren Zulassungen.
Bei gleichwertigen Bewerbungen kann unter allen korrekt
eingegangenen Bewerbungen die Zulassung durch ein öffentliches Losverfahren
mindestens in folgenden Sparten erfolgen:
a) Crepes:
max. 5 Zulassungen
b) Slush-Eis:
max. 4 Zulassungen
c) Pizza-Imbiss:
max. 4 Zulassungen
IX. Fälligkeit/Verwaltungsaufschlag/Beitreibung/
Das Standgeld ist als Bringschuld des Zahlungspflichtigen zu dem im Standvertrag genannten Termin fällig und unbar an die Stadtkasse Brakel zu zahlen; die Quittung ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Zahlungspflichtige trägt das Risiko der rechtzeitigen und korrekten Überweisung. Das Standgeld nach Ziff. I 9 (Viehmarkt) wird an Ort und Stelle festgesetzt und ist sofort in bar zu zahlen. Im Ausnahmefall kann das Standgeld spätestens am 1. Veranstaltungstag in bar bei der Stadt Brakel eingezahlt werden; über die Ausnahme (z.B. Härtefall) entscheidet die Verwaltung nach pflichtgemäßen Ermessen.
Muss das Standgeld in bar am Spielort durch Mitarbeiter der Stadt Brakel nachkassiert werden, wird zusätzlich ein Aufschlag für den Mehraufwand von € 25,oo pro Aufsuchen am Geschäft fällig.
Das Standgeld unterliegt der Beitreibung im zivilrechtlichen Mahnverfahren.
X. Gültigkeit
Der og. Standgeldtarif wird anlässlich der Veranstaltungen für die Jahre 2010 bis 2012 angewendet.
Beschlussgrundlagen:
Bezirksausschuss Brakel Beschluss
vom
Haupt- und Finanzausschuss Beschluss vom
Rat Beschluss
vom
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss/der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Standgeldtarif der Kirmessen in Brakel für die Jahre 2010 bis 2012; der Tarif ist öffentlich bekannt zu machen.