Betreff
Konjunkturpaket II, Beschluss des Maßnahmenplanes
Vorlage
016/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz hat der Bund ein Investitionspaket in Höhe von 10 Mrd. € zur Unterstützung zusätzlicher Investitionen der Kommunen und der Länder aufgelegt.

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 08.04.2009 wurde der Stadt Brakel eine Summe von 2.973.113 Euro bewilligt. Hiervon entfallen auf den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur aufgrund der Schülerzahlen in der Stadt Brakel 1,964 Mio. Euro, auf den Bereich „Infrastrukur“ aufgrund der Einwohner und Fläche sowie der Finanzkraft ein Betrag von 1,009 Mio. Euro.

 

Im § 7 des Zukunftsinvestitionsgesetz sind die Förderbereiche angegeben:

 

1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

 

a)    Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur

b)    Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)

c)     Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung)

d)    Kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbes. energetische Sanierung)

e)    Forschung

 

2. Investitionsschwerpunkt Infrastruktur

 

a)    Krankenhäuser

b)    Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)

c)     Ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)

d)    Kommunale Straße (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)

e)    Informationstechnologie

f)      Sonstige Infrastrukturinvestitionen

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2009 einen vorläufigen Maßnahmenplan beschlossen.

 

Ein Großteil der Maßnahmen stand unter dem Vorbehalt, dass eine Förderung nur erfolgen kann wenn der Artikel 104b des Grundgesetzes, nach dem der Bund nur Maßnahmen fördern darf für die er auch eine Gesetzgebungskompetenz hat, geändert wird.

 

Diese Änderung ist mit Wirkung vom 01.08.2009 in Kraft getreten.

 

Dies bedeutet, dass sämtliche Einschränkungen für die Verwendungsmöglichkeiten für Mittel aus dem Konjunkturpaket II entfallen, sofern sie sich nicht ausdrücklich aus dem Text des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Bund) ergeben.

 

Auf der Grundlage der jetzigen Gesetzeslage und den vorliegenden Anträgen freier Träger hat die Verwaltung nun einen neuen Maßnahmenplan erstellt.

 

Eindeutige Maßnahmen des vorläufigen Maßnahmenplanes wurden bereits begonnen oder stehen kurz davor, damit auch kurzfristig der gewünschte Effekt des Konjunkturpaketes, nämlich die Ankurbelung der Wirtschaft, eintreten kann. Durch die entsprechenden Dringlichkeitsentscheidungen des Rates konnte dieses erreicht werden.

 

Folgende Maßnahmen wurden begonnen:

 

Energetische Sanierung des Schulzentrums am Bahndamm

(Wärmedämmung und Dachsanierung)                            (rd. 680.000 €)

 

Umbau der Aula im Petrus-Legge-Gymnasium                  (rd. 580.000€)

 

Schwimmbadtechnik im Hallenbad und Außendämmung     (rd. 290.000 €)

 

Heizungsanlage Grundschule Hembsen                           (rd. 35.000 €)

 

Folgende Maßnahmen wurden bereits abgeschlossen:

 

Heizungsanlage DGH Riesel                                          (rd. 25.000 €)

 

Fenstereinbau KG Grundschule Klöckerstraße                   (rd. 15.000 €)

 

In der Planung befinden sich:

 

Abdichtung und Dämmung der Decke im Hallenbad           (rd. 150.000 €)

 

Sanierung Schlosspark Gehrden                                     (rd. 195.000 €)

 

Umgestaltung Umfeld Annenkapelle                                       (rd. 90.000 €)

 

EDV-Ausstattung Petrus-Legge-Gymnasium                     (rd. 70.000 €)

 

Zwischenzeitig sind 4 Anträge von freien Trägern und ein Antrag vom Reit- und Fahrverein Bellersen auf Mittelzuweisung aus dem Konjunkturpaket vorgelegt worden.

 

Folgende Maßnahmen sollen durchgeführt werden:

 

Gymnasium und Berufskolleg Brede:

Sanierung der alten Sporthalle, Dachsanierung Bauteil A   (rd. 400.000 €)

 

Kolping Berufsbildungswerk

Energetische Maßnahmen                                             (rd. 284.000 €)

 

Lebenshilfe Frohnhausen

Heizungsanlage                                                          (rd. 25.000 €)

 

Emmaus-Kindergarten

Erneuerung Dacheindeckung einschl. Dämmung                (rd. 109.000 €)

 

Reit- und Fahrverein Bellersen

Investitionen in Jugendarbeit, Sanierung sanitäre Anlagen        (rd. 6000 €)

 

Gegenüber dem vorläufigen Maßnahmenplan vom März 2009 sind einige Maßnahmen an städtischen Einrichtungen im Bereich der Bildungsinfrastruktur gestrichen worden um hier Mittel für die freien Träger zur Verfügung stellen zu können. Diese auch erforderlichen Maßnahmen, müssen dann in den nächsten Jahren aus der Schulpauschale finanziert werden.

 

Es handelt sich hierbei um folgende Maßnahmen:

 

- Erneuerung des Hallenbodens in der Großsporthalle am Bahndamm

- Dämm-Massnahmen und Pausenhof Petrus-Legge-Gymnasium

- Dämmung und Dacherneuerung Altbau Grundschule Klöckerstraße

- EDV-Ausstattung (Umschichtung in Infrastruktur)

 

§§ 3 ZuInvG und 1 Abs. 5 InvföG NRW sehen vor, die Mittel des Konjunkturpaketes II trägerneutral einzusetzen. Die Kommunen haben nach pflichtgemäßem Ermessen ohne Willkür darüber zu entscheiden, ob und wie andere Träger bei der Verteilung der Mittel berücksichtigt werden.

 

Da die Mittel für Bildungsinfrastruktur anhand der Schülerzahlen an die Kommunen verteilt wurden, sollte dieses auch bei der Verteilung der Mittel Berücksichtigung finden. Allein aufgrund der unterschiedlichen Bildungsaufgaben der Träger sollte dieses aber nicht alleiniger Maßstab sein.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den freien Trägern insgesamt 125.000 € zur Verfügung zu stellen und die Mittel auf jeweils 25.000 € für jeden Träger zu teilen. Die Brede erhält aufgrund der erheblich größeren Schülerzahl einen Aufschlag von 25.000 € und somit insgesamt 50.000 €.

 

Die Verteilung der Mittel –wie vorgesehen- orientiert sich damit an sachgerechten Erwägungen und entspricht damit den Zielsetzungen des Zukunftsinvestitionsgesetzes.

 

Bei dem Reit- und Fahrverein Bellersen handelt es sich nicht um einen freien Träger von Bildungsaufgaben, so dass dieser Verein auch nicht aus dem Konjunkturpaket bedacht werden kann.

 

Die gesamten Überlegungen sind in den beigefügten überarbeiteten Maßnahmenplan eingeflossen. Die Verwaltung schlägt vor diesen Maßnahmenplan für die Umsetzung des Konjunkturpaketes II zu beschließen. Änderungen des Maßnahmenkataloges bedürfen einer erneuten Beratung. Geringfügige Verschiebungen bei den Kosten der Maßnahmen werden zugelassen.