Sachverhalt:
Gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) werden
die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters vom Bürgermeister eingeführt und in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtung in feierlicher Form wird vollzogen,
indem sich die Stellvertreter/innen von ihren Plätzen erheben und der
Bürgermeister die folgende Verpflichtungsformel vorspricht, die von den
Stellvertretern/innen wiederholt wird:
"Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Brakel erfüllen werde. So wahr mir Gott
helfe."
Die Verpflichtung kann auch ohne die Worte „So wahr
mir Gott helfe“ geleistet werden.