Sachverhalt:
Gem. § 65 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird der Bürgermeister vom Altersvorsitzenden in der Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Für den Bürgermeister gelten die Regelungen über die Leistung des Dienst-eides entsprechend § 61 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG). Der Altersvorsitzende spricht folgende Eidesformel vor, den der Bürgermeister wiederholt:
„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt
nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und
verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Anstelle der Worte „Ich schwöre“ können die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden.