Sachverhalt:
Das Verfahren selbst ist lediglich an die Bauleitplanung angelehnt, da
es nicht vorgeschrieben ist; gleichwohl ist diese Planung verpflichtend nach
Bundes-Immissionsschutzgesetz, EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie EU-Durchführungsbeschluss
2021/1967, was die Stadt Brakel jedoch erst seit 2023 betrifft, da es - im
Gegensatz zu den früheren turnusmäßigen Planungsrunden seit 2008 alle fünf
Jahre - keine „geringe Betroffenheit“ mit der Möglichkeit der Abwendung einer so
deklarierten „Planung“ etwa für die kleinen Gemeinden mehr gibt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch eine einmonatige Auslegung
der Planung erfolgen, die wenigen thematisch einzubeziehenden Behörden einmalig
angeschrieben werden. Der Aufstellungsbeschluss hat nur informellen Charakter,
da zu dieser Planung lediglich ein abschließender Beitrittsbeschluss des Rates
der Stadt Brakel erforderlich wird (ähnlich einem Feststellungsbeschluss bei
der vorbereitenden Bauleitplanung). Abschließend ist der EU formell über den
Abschluss der Planung zu berichten und diese
vorzulegen; Inhalte werden dagegen nicht
kontrolliert oder Mindeststandards vorausgesetzt.
Bereits zum anstehenden Aufstellungsbeschluss, aus Termingründen
anstelle des letzten Bauausschusses in dieser Ratssitzung, wird die Fa. RP
Schalltechnik, Osnabrück, Hrn. Dipl.-Geogr. Ralf Pröpper, die sehr schlanke
Planung (keine Bürger/innen betroffen, keine Maßnahmen; nur die entsprechenden
formellen Vorgaben einzuhalten) vorstellen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Lärmaktionsplanung (Runde 4 2023)
der Stadt Brakel aufzustellen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die Planungskosten belaufen sich für das externe Büro auf
2.798,88 €.