Betreff
Lärmaktionsplanung der Stadt Brakel; Aufstellungsbeschluss
Vorlage
0841/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Verfahren selbst ist lediglich an die Bauleitplanung angelehnt, da es nicht vorgeschrieben ist; gleichwohl ist diese Planung verpflichtend nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie EU-Durchführungsbeschluss 2021/1967, was die Stadt Brakel jedoch erst seit 2023 betrifft, da es - im Gegensatz zu den früheren turnusmäßigen Planungsrunden seit 2008 alle fünf Jahre - keine „geringe Betroffenheit“ mit der Möglichkeit der Abwendung einer so deklarierten „Planung“ etwa für die kleinen Gemeinden mehr gibt.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch eine einmonatige Auslegung der Planung erfolgen, die wenigen thematisch einzubeziehenden Behörden einmalig angeschrieben werden. Der Aufstellungsbeschluss hat nur informellen Charakter, da zu dieser Planung lediglich ein abschließender Beitrittsbeschluss des Rates der Stadt Brakel erforderlich wird (ähnlich einem Feststellungsbeschluss bei der vorbereitenden Bauleitplanung). Abschließend ist der EU formell über den Abschluss der Planung zu berichten und diese vorzulegen; Inhalte werden dagegen nicht kontrolliert oder Mindeststandards vorausgesetzt.

 

Bereits zum anstehenden Aufstellungsbeschluss, aus Termingründen anstelle des letzten Bauausschusses in dieser Ratssitzung, wird die Fa. RP Schalltechnik, Osnabrück, Hrn. Dipl.-Geogr. Ralf Pröpper, die sehr schlanke Planung (keine Bürger/innen betroffen, keine Maßnahmen; nur die entsprechenden formellen Vorgaben einzuhalten) vorstellen.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die Lärmaktionsplanung (Runde 4 2023) der Stadt Brakel aufzustellen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Planungskosten belaufen sich für das externe Büro auf 2.798,88 €.