Betreff
Erlass der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 und der Wirtschaftspläne KUBRA und VUBRA für das Wirtschaftsjahr 2024
Vorlage
0819/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.       Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 hat gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung, vom 24.01.2024 bis 16.02.2024 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen keine Einwendungen erhoben worden.

 

2.       Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024

Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2024 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 22.01.2024 vorgestellt worden. Er beinhaltet:

 

Ergebnisplan

Erträge von                                                                                                               38.436.082,00 €

Aufwendungen von                                                                                              43.970.401,00 €

 

Zum Ausgleich des Ergebnisplanes ist eine

Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe

von                                                                                                                              05.534.319,00 €

erforderlich.

 

Finanzplan

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                                                                                                                                                                         38.224.035,00 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                                                                                                                                                                       43.264.852,00 €

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit                                                                                               4.602.717,00 €

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit                                                                                               8.203.200,00 €

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit                                                                            6.500.000,00 €

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit                                                                                90.548,00 €

 

Haupt- und Finanzausschuss sowie Betriebsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 27.02.2024 und 28.02.2024 mit dem Verwaltungsvorschlag des Haushaltsplans 2024 bzw. den Wirtschaftsplänen 2024 für die Eigenbetriebe befasst.

 

Unter Einbeziehung der nachstehenden Beschlüsse bzw. Empfehlungen der Ausschüsse wird dem Rat vorgeschlagen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 anzunehmen.

Fraktion

Antrag

Abstimmung

SPD

Bildung „Arbeitskreis Schule“

 

 

Prüfungsauftrag „Sanierung Toilettenanlage Bahnhof“

einstimmig

angenommen

 

einstimmig

angenommen

Bündnis 90/

Die Grünen

Antrag 1:

Prüfungsauftrag

Einführung Grundsteuer C“

 

Antrag 2:

„Stellenhalbierung

Feuerwehrgerätewart“

 

Antrag 3:

Förderprogramm Allgemeinmediziner“

Einstimmig angenommen

 

bei 3 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt

 

bei 3 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt

UWG/CWG

Antrag 1:

„Zuschuss zur Sanierung des

Hallendaches Siddessen“

i.H.v. 20 T€ + Inflationsausgleich.

 

einstimmig angenommen

 

Liste

Zukunft

Antrag 1:

„Lineare Kürzung um 7%“

 

Antrag 2:

Sperrvermerk

 

  1. Gewerbegebiet Brakel

 

  1. Baugebiet Bohlenweg

 

  1. Fluchtweg Ratskeller

 

 

bei 1 Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt

 

 

1+2.: bei 1 Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt

 

3.: bei 3 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

  1. Haushaltssatzung 2024

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der Haushaltssatzung 2024 mit Anlagen sowie den Wirtschaftsplänen 2024 der Sondervermögen VUBRA und KUBRA unter Berücksichtigung der oben angeführten und beschlossenen Veränderungen unter Vorbehalt der Verkündigung des 3. NKFWG NRW zu.