a) Fortschreibung der Prioriätenliste
b) Anmeldung von Maßnahmen für das Programmjahr 2024
Sachverhalt:
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MLV) hat die Förderrichtlinie „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“ am 14.02.2024 veröffentlicht. Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Maßnahmen sollen
a) zur Verbesserung der
Infrastruktur ländlicher Gebiete,
b) zu einer Sicherung
der Grund- und Nahversorgung,
c) zu einer nachhaltigen
Stärkung der Wirtschaftskraft und
d) zu einer positiven
Entwicklung der Agrarstruktur beitragen sowie
e) in der Umsetzung der
Erfordernisse der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen.
Für das Programmjahr 2024 müssen bis zum 15.04.2024 Förderanträge (inkl. Ratsbeschluss) über die Internetseite der Bezirksregierung Detmold eingereicht werden, die dann vom MLV nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien bewertet und anschließend anhand der erreichten Punktzahl zu einem landesweiten Ranking zusammengeführt werden. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Detmold wird es in diesem Jahr keinen weiteren Förderaufruf geben.
Vom Land NRW werden 18,0 Millionen Euro für das Förderprogramm bereitgestellt (2022: 26,9 Millionen Euro, 2023: 20,0 Millionen Euro).
a)
Fortschreibung der
Prioritätenliste
Im Rahmen der Erstellung des
Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) wurde durch den Rat der
Stadt Brakel am 05.12.2017 eine Prioritätenliste mit Einzelmaßnahmen für das
Jahr 2018 beschlossen. Am 31.08.2023 wurde durch den Rat eine Fortschreibung
beschlossen. Daraufhin wurden für folgende Einzelmaßnahmen Fördermittel aus das
Programm „Struktur- und Dorfentwicklung 2023“ beantragt:
·
Sanierung
der Bürgerhalle Gehrden II: Fenstersanierung, WC-Anlagen inkl. Behindertem-WC, Trennwände
und Brandschutzertüchtigung
·
Meinolfushalle
Bellersen – bedarfsgerechter Umbau
Die Maßnahme in Gehrden wurde nicht genehmigt, da pro Gebäude nur ein Projekt umgesetzt werden soll (hier: Dachsanierung). Für die Maßnahme in der Meinolfushalle Bellersen wurde der Stadt Brakel am 14.12.2023 durch die Regierungspräsidentin Anna Katharina Bölling ein Bewilligungsbescheid in Höhe von 250.000,00 € (Höchstfördersumme) übergeben.
Für das Förderprogramm im Jahr 2024 sollen folgende Maßnahmen mit der genannten Priorisierung beantragt werden:
1. Sport- und
Freizeithalle Bökendorf (Planung in 2024, Bau in 2025):
Das Dach der Halle ist an vielen Stellen
undicht und bedarf einer Sanierung.
2. Dorfgemeinschaftshaus
Rheder (Planung und Bau in 2024):
Der Hallenboden ist abgängig und löst sich
bereits in vielen Bereichen der Halle. Es bedarf einer Sanierung. Die
WC-Anlagen sind ebenfalls veraltet und müssen erneuert werden.
3. Dorfgemeinschaftshaus
Erkeln (Planung in 2024, Bau in 2025):
Bereits im IKEK-Prozess hat sich die
Dorfbevölkerung Gedanken zur Umgestaltung des Dorfgemeinschaftshauses gemacht.
Gewünscht war ein Erweiterungsbau (Mehrzweckraum: Stuhllager, mobile Küche). Um
die Maßnahme zu realisieren soll der Anbau mit dem alten, nicht mehr genutzten
Öl-Tank, abgebrochen und durch einen Erweiterungsbau in Holzständerweise mit
kleiner Terrasse im nordöstlichen Teil der Halle ersetzt werden. Zudem ist die
Giebel- und Drempelschalung stark abgängig und muss erneuert werden.
Aufgrund der kurzfristigen Veröffentlichung des Förderaufrufs konnten bis zur Einladungsfrist noch keine aussagekräftigen Kosten für die o.g. Maßnahmen ermittelt werden. Diese werden im Bauausschuss bzw. Rat bekanntgegeben.
Vorbehaltlich der noch offenen Kosten wird vorgeschlagen, dass für die o.g. drei Einzelmaßnahmen Fördermittel aus dem Programm „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums 2024“ beantragt werden.
b)
Anmeldung von
Maßnahmen für das Programmjahr 2024
Für das Programmjahr 2024 werden
bei einer geplanten Förderung von 65 % die Bewilligung für folgende
Einzelmaßnahmen beantragt:
Einzelmaßnahme |
Zuwendungs-fähige Ausgaben |
Zuwendung (65 %, max. Fördersumme
250.000,00 €) |
Eigenanteil (35 %) |
Sport-
und Freizeithalle Bökendorf: Dachsanierung |
|||
Dorfgemeinschaftshaus
Rheder: Sanierung des Hallenbodens und der WC-Anlagen |
|||
Dorfgemeinschaftshaus
Erkeln: Abbruch Öl-Tank zum Anbau eines Mehrzweckraumes, Sanierung des
Giebels |
|
|
|
Gesamt |
Kosten werden im Bauausschuss bzw. Rat bekanntgegeben.
Anlagen:
· Prioritätenliste
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
a) die Prioritätenliste
entsprechend der Anlage zu ändern und
b) für die nachstehend
aufgeführten Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2024 einen Zuschussantrag zu
stellen:
Einzelmaßnahme |
Zuwendungs-fähige Ausgaben |
Zuwendung (65 %, max. Fördersumme
250.000,00 €) |
Eigenanteil (35 %) |
Sport-
und Freizeithalle Bökendorf: Dachsanierung |
|||
Dorfgemeinschaftshaus
Rheder: Sanierung des Hallenbodens und der WC-Anlagen |
|||
Dorfgemeinschaftshaus
Erkeln: Abbruch Öl-Tank zum Anbau eines Mehrzweckraumes, Sanierung des
Giebels |
|
|
|
Gesamt |
Kosten werden im Bauausschuss bzw. Rat bekanntgegeben.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Im Haushalt 2024 sind für die Gebäude folgende Mittel vorgesehen:
·
Sport-
und Freizeithalle Bökendorf:
Für die Planung der Dachsanierung wurden im
Haushalt 2024 10.000,00 € vorgesehen. Für die Umsetzung ist im Haushalt 2025
eine VE von 500.000,00 € vorgesehen.
·
Dorfgemeinschaftshaus
Rheder:
Für den Austausch des Hallenbodens sind im
Haushalt 2024 30.000,00 € vorgesehen. Diese können als Eigenanteil für die
gesamten Maßnahmen (Hallenboden und WC-Anlagen) genutzt werden.
·
Dorfgemeinschaftshaus
Erkeln:
Für die Erneuerung der Giebel- und
Drempelschalung sind 20.000,00 € vorgesehen. Diese Kosten könnten für die Planungskosten
im Jahr 2024 eingesetzt werden. Sofern die Maßnahme gefördert wird, müsste im
Haushalt 2025 der restliche Eigenanteil berücksichtigt werden.
Gem. der Förderrichtlinie werden die Maßnahmen mit einem Fördersatz von 65 % bezuschusst. Die max. Höchstfördersumme beträgt 250.000,00 €.