Betreff
Förderung der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raumes;
a) Fortschreibung der Prioriätenliste
b) Anmeldung von Maßnahmen für das Programmjahr 2024
Vorlage
0808/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MLV) hat die Förderrichtlinie „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“ am 14.02.2024 veröffentlicht. Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Maßnahmen sollen

a)    zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete,

b)    zu einer Sicherung der Grund- und Nahversorgung,

c)    zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft und

d)    zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur beitragen sowie

e)    in der Umsetzung der Erfordernisse der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen.

 

Für das Programmjahr 2024 müssen bis zum 15.04.2024 Förderanträge (inkl. Ratsbeschluss) über die Internetseite der Bezirksregierung Detmold eingereicht werden, die dann vom MLV nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien bewertet und anschließend anhand der erreichten Punktzahl zu einem landesweiten Ranking zusammengeführt werden. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Detmold wird es in diesem Jahr keinen weiteren Förderaufruf geben. 

 

Vom Land NRW werden 18,0 Millionen Euro für das Förderprogramm bereitgestellt (2022: 26,9 Millionen Euro, 2023: 20,0 Millionen Euro).

 

 

a)   Fortschreibung der Prioritätenliste

Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) wurde durch den Rat der Stadt Brakel am 05.12.2017 eine Prioritätenliste mit Einzelmaßnahmen für das Jahr 2018 beschlossen. Am 31.08.2023 wurde durch den Rat eine Fortschreibung beschlossen. Daraufhin wurden für folgende Einzelmaßnahmen Fördermittel aus das Programm „Struktur- und Dorfentwicklung 2023“ beantragt:

·           Sanierung der Bürgerhalle Gehrden II: Fenstersanierung, WC-Anlagen inkl. Behindertem-WC, Trennwände und Brandschutzertüchtigung

·           Meinolfushalle Bellersen – bedarfsgerechter Umbau

 

Die Maßnahme in Gehrden wurde nicht genehmigt, da pro Gebäude nur ein Projekt umgesetzt werden soll (hier: Dachsanierung). Für die Maßnahme in der Meinolfushalle Bellersen wurde der Stadt Brakel am 14.12.2023 durch die Regierungspräsidentin Anna Katharina Bölling ein Bewilligungsbescheid in Höhe von 250.000,00 € (Höchstfördersumme) übergeben.

 

Für das Förderprogramm im Jahr 2024 sollen folgende Maßnahmen mit der genannten Priorisierung beantragt werden:

1.    Sport- und Freizeithalle Bökendorf (Planung in 2024, Bau in 2025):

Das Dach der Halle ist an vielen Stellen undicht und bedarf einer Sanierung.

2.    Dorfgemeinschaftshaus Rheder (Planung und Bau in 2024):

Der Hallenboden ist abgängig und löst sich bereits in vielen Bereichen der Halle. Es bedarf einer Sanierung. Die WC-Anlagen sind ebenfalls veraltet und müssen erneuert werden.

3.    Dorfgemeinschaftshaus Erkeln (Planung in 2024, Bau in 2025):

Bereits im IKEK-Prozess hat sich die Dorfbevölkerung Gedanken zur Umgestaltung des Dorfgemeinschaftshauses gemacht. Gewünscht war ein Erweiterungsbau (Mehrzweckraum: Stuhllager, mobile Küche). Um die Maßnahme zu realisieren soll der Anbau mit dem alten, nicht mehr genutzten Öl-Tank, abgebrochen und durch einen Erweiterungsbau in Holzständerweise mit kleiner Terrasse im nordöstlichen Teil der Halle ersetzt werden. Zudem ist die Giebel- und Drempelschalung stark abgängig und muss erneuert werden.

 

Aufgrund der kurzfristigen Veröffentlichung des Förderaufrufs konnten bis zur Einladungsfrist noch keine aussagekräftigen Kosten für die o.g. Maßnahmen ermittelt werden. Diese werden im Bauausschuss bzw. Rat bekanntgegeben.

 

Vorbehaltlich der noch offenen Kosten wird vorgeschlagen, dass für die o.g. drei Einzelmaßnahmen Fördermittel aus dem Programm „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums 2024“ beantragt werden.

 

 

b)   Anmeldung von Maßnahmen für das Programmjahr 2024

Für das Programmjahr 2024 werden bei einer geplanten Förderung von 65 % die Bewilligung für folgende Einzelmaßnahmen beantragt:

Einzelmaßnahme

Zuwendungs-fähige Ausgaben

Zuwendung (65 %, max. Fördersumme 250.000,00 €)

Eigenanteil (35 %)

Sport- und Freizeithalle Bökendorf: Dachsanierung

Dorfgemeinschaftshaus Rheder: Sanierung des Hallenbodens und der WC-Anlagen

Dorfgemeinschaftshaus Erkeln: Abbruch Öl-Tank zum Anbau eines Mehrzweckraumes, Sanierung des Giebels

 

 

 

Gesamt

 

Kosten werden im Bauausschuss bzw. Rat bekanntgegeben.

 


Anlagen:

 

·           Prioritätenliste

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt

a)    die Prioritätenliste entsprechend der Anlage zu ändern und

b)    für die nachstehend aufgeführten Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2024 einen Zuschussantrag zu stellen:

Einzelmaßnahme

Zuwendungs-fähige Ausgaben

Zuwendung (65 %, max. Fördersumme 250.000,00 €)

Eigenanteil (35 %)

Sport- und Freizeithalle Bökendorf: Dachsanierung

Dorfgemeinschaftshaus Rheder: Sanierung des Hallenbodens und der WC-Anlagen

Dorfgemeinschaftshaus Erkeln: Abbruch Öl-Tank zum Anbau eines Mehrzweckraumes, Sanierung des Giebels

 

 

 

Gesamt

 

Kosten werden im Bauausschuss bzw. Rat bekanntgegeben.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2024 sind für die Gebäude folgende Mittel vorgesehen:

·           Sport- und Freizeithalle Bökendorf:

Für die Planung der Dachsanierung wurden im Haushalt 2024 10.000,00 € vorgesehen. Für die Umsetzung ist im Haushalt 2025 eine VE von 500.000,00 € vorgesehen.

·           Dorfgemeinschaftshaus Rheder:

Für den Austausch des Hallenbodens sind im Haushalt 2024 30.000,00 € vorgesehen. Diese können als Eigenanteil für die gesamten Maßnahmen (Hallenboden und WC-Anlagen) genutzt werden.

·           Dorfgemeinschaftshaus Erkeln:

Für die Erneuerung der Giebel- und Drempelschalung sind 20.000,00 € vorgesehen. Diese Kosten könnten für die Planungskosten im Jahr 2024 eingesetzt werden. Sofern die Maßnahme gefördert wird, müsste im Haushalt 2025 der restliche Eigenanteil berücksichtigt werden.

 

Gem. der Förderrichtlinie werden die Maßnahmen mit einem Fördersatz von 65 % bezuschusst. Die max. Höchstfördersumme beträgt 250.000,00 €.