Für das Land
Nordrhein-Westfalen trat zum 01.01.2024 eine Neufassung der Landesbauordnung
NRW (BauO NRW) in Kraft.
Dabei wurde, unter
Anderem, § 8 „Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke,
Kinderspielplätze“
mit Blick auf die
Gestaltung von Freiflächen auf Baugrundstücken nachgeschärft.
Obgleich in der
bisherigen Fassung bereits ein Gebot zur Begrünung und Bepflanzung bestand,
sind in der Neufassung nun Schotter-, Mulch- sowie Kunstrasenflächen explizit
als unzulässig genannt.
Das Land reagiert
damit auf die nicht vorgesehene Ausbreitung von sogenannten „Schottergärten“.
Herr Greger
informiert den Bauausschuss über die Änderung des §8 BauO NRW, die
Hintergründe, die Absicht des Landes NRW sowie über die Auswirkungen auf die
Stadt Brakel.