Betreff
Bericht über Änderungen der Landesbauordnung, hier Schottergärten
Vorlage
0807/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

 

Für das Land Nordrhein-Westfalen trat zum 01.01.2024 eine Neufassung der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) in Kraft.

Dabei wurde, unter Anderem, § 8 „Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze“

mit Blick auf die Gestaltung von Freiflächen auf Baugrundstücken nachgeschärft.

 

Obgleich in der bisherigen Fassung bereits ein Gebot zur Begrünung und Bepflanzung bestand, sind in der Neufassung nun Schotter-, Mulch- sowie Kunstrasenflächen explizit als unzulässig genannt.

Das Land reagiert damit auf die nicht vorgesehene Ausbreitung von sogenannten „Schottergärten“.

 

Herr Greger informiert den Bauausschuss über die Änderung des §8 BauO NRW, die Hintergründe, die Absicht des Landes NRW sowie über die Auswirkungen auf die Stadt Brakel.