Betreff
Neufassung der "Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brakel"
Vorlage
0797/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Unsere Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist aus dem Jahr 1987 und muss in mehreren Bereichen an die heutige Rechtsprechung und Rechtslage angepasst werden. Hierauf wurden wir unter anderem von unserem Rechtsbeistand und von der juristischen Beratung des Städte- und Gemeindebundes hingewiesen.

 

Bei einem Vergleich zwischen der aktuellen Mustersatzung und unserer Satzung wurde deutlich, dass umfassende Anpassungen nötig wären, so dass es sinnvoll ist, eine komplett neue Satzung zu erlassen. Die vorgeschlagene neue Satzung folgt weitestgehend der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.

 

Die wichtigsten Änderungen zur bisherigen Satzungen sowie Abweichungen von der Mustersatzung sind hier aufgezählt, zusätzlich findet sich im Anhang noch eine Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgeschlagenen Satzung.

 

§ 5 Abs. 3: die Mustersatzung schlägt hier eine Staffelung vor von:

1,3 bei Zweigeschossigkeit

1,5 bei Dreigeschossigkeit

1,6 bei Vier- und Fünfgeschossigkeit

1,7 bei Sechs- und Mehrgeschossigkeit

Unsere Staffelung war bisher 1,25 – 1,5 – 1,75 – 2. Diese Staffelung ist laut Kommentar zur Mustersatzung ebenso anerkannt. Der Vorschlag ist, die bisher genutzte Staffelung beizubehalten, da hiermit in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht wurden.

 

In den Absätzen 4 c und 5 a muss die Umrechnungsformel neu festgelegt werden. Diese muss sich an der durchschnittlichen Höhe der Vollgeschosse im Gemeindegebiet orientieren. Laut Rücksprache mit Frau Koßmann beträgt diese meistens ca. 2,80 m, zusammengesetzt aus einer Raumhöhe von etwa 2,50 und der Decke von etwa 30cm. Die Umrechnungsformel ist daher auf 2,8 festzusetzen.

 

Der neue §6 beschäftigt sich mit mehrfach erschlossenen Grundstücken und wurde im alten §6 Abs. D behandelt. Hierbei wird den Vorgaben der Mustersatzung gefolgt. Vorgeschlagen wird der Verzicht auf eine Ausnahmeregelung für überdurchschnittlich große Grundstücke (alter §6 D 2 e). Bei dieser Regelung wurde uns sowohl von unserem Rechtsbeistand als auch vom Städte- und Gemeindebund die Streichung empfohlen. Eine Ausnahmeregelung dieser Art findet sich zudem weder in der Mustersatzung noch in den Satzungen der Nachbarorte Nieheim, Höxter, Marienmünster, Borgentreich, Willebadessen und Warburg.

 

 

 


Anlagen:

Satzungsentwurf

Vergleich aktuelle Satzung – Satzungsentwurf

 


Beschlussvorschlag:

Es wird vorgeschlagen, den als Anlage beigefügten Entwurf über die „Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Brakel“ als Satzung zu beschließen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkung auf den Haushalt.