Sachverhalt:
Die Stadt Brakel stellt den
ortsansässigen Vereinen, Gruppen oder Organisationen jährlich Fördermittel
(Vereinsfördermittel) zur Verfügung. Die Mittel für die Stadtbezirke werden
durch die jeweiligen Bezirksausschüsse und die Mittel für die Kernstadt Brakel durch den Ausschuss
für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing vergeben. Die zu verteilenden
Mittel betragen im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 5.762,97 €.
Entsprechend der Förderrichtlinie zur Vergabe der Vereinsfördermittel
sollen vorrangig Jugendfreizeitmaßnahmen (Priorität 1), Anschaffung von
Sachmitteln für die Jugendarbeit (Priorität 2), Zuschüsse an Vereine mit und
ohne vereinseigene Anlagen (Priorität 3 und 4) sowie die Förderung sozialer und
kultureller Maßnahmen (Priorität 5) bezuschusst werden. Eine Doppelförderung
(beispielsweise durch Sponsoren oder andere Fördergeber) wird ausgeschlossen
und führt zu einer Rückforderung des erhaltenen Förderbetrages. Die
unterschriebenen Anträge müssen mit einer entsprechenden Begründung, Kosten-
und Finanzierungsübersicht sowie Belegen bis zum 31. Oktober des laufenden
Kalenderjahres eingereicht werden. Die Verteilung der Mittel soll möglichst bis
zum 30. November erfolgen, da die Sitzung des Ausschusses am 12.12.2023
stattfindet, erfolgt die Ausschüttung nach der Beschlussfassung. Bereits
geförderte Maßnahmen oder Investitionen werden nicht noch einmal gefördert.
Insgesamt neun Anträge sind fristgerecht bei der Stadt Brakel eingegangen. Diese wurden nach dem Eingangsdatum sortiert, nummeriert und anschließend gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinie priorisiert. Zwei Förderanträge wurden der Priorisierungsstufe 1 und vier Anträge der Stufe 2 zugeordnet, drei Anträge beziehen sich auf soziale und kulturelle Maßnahmen (nicht vorrangig auf Projekte der Jugendvereinsarbeit), daher erfolgte die Priorisierung in die Stufe 5.
Begründung zum Verteilungsvorschlag:
- Die Anträge 1 und 9, die der Priorität 1 zugeordnet wurden, sollten aufgrund der Höhe der beantragten Zuschüsse vollumfänglich Berücksichtigung finden.
- Die Anträge 2, 3, 4 und 6, die der Priorität 2 zugeordnet wurden, sollten einen anteiligen Zuschuss – gestaffelt nach der Höhe der beantragten Mittel – erhalten.
- Die Anträge 5 und 7 sollten einen geringen Zuschuss erhalten, da es sich hier ausschließlich um kulturelle Maßnahmen für Erwachsene handelt. Der Antrag 8, der auf soziale Maßnahmen abzielt, richtet sich ebenfalls an Kinder und Jugendliche, daher sollte hier eine höhere Gewichtung erfolgen.
Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 14.611,30 € beantragt. Die zur
Verfügung stehenden Finanzmittel i.H.v.
5.762,97 € sollten daher nun auf Basis der Vergaberichtlinie entsprechend
verteilt werden.
Anlagen:
- Richtlinie der Stadt Brakel zur Vergabe der Vereinsfördermittel in der Kernstadt Brakel
- Anträge der Vereine zur Vergabe der Vereinsfördermittel 2023 (Einsehbar für die Ratsmitglieder im Mitgliederbereich)
- Tabellarische Zusammenstellung der Förderanträge, Priorisierung und Vorschlag der Verwaltung über eine Verteilung der Mittel (Einsehbar für die Ratsmitglieder im Mitgliederbereich)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing vor, die Vereinsfördermittel 2023 i.H.v. insgesamt 5.762,97 € gemäß der Vergaberichtlinie in der Kernstadt Brakel entsprechend der in der Anlage aufgeführten Priorisierung wie folgt zu verteilen:
Antragsteller |
Gesamtkosten |
Antrag |
Vorschlag Verwaltung |
Beschluss |
|
|
|
|
|
1 – KJG/CU
St. Michael |
22.300,00 € |
2.000,00 € |
2.000,00 € |
|
2 –
Spielvereinigung Brakel e.V. |
4.331,70 € |
Keine Angabe |
750,00 € |
|
3 – DAV
Selektion Weserland |
191,40 € |
191,40 € |
191,40 € |
|
4 –
Tennisverein Brakel |
5.798,80 € |
3.000,00 € |
750,00 € |
|
5 –
Madrigalchor Brakel |
10.716,00 € |
500,00 € |
100,00 € |
|
6 –
Karnevalsverein Brakel |
1.278,92 € |
1.278,92 € |
500,00 € |
|
7 –
Spielmannszug im BSV |
1.852,12 € |
1.852,12 € |
191,56 € |
|
8 –
Hospizgruppe Brakel |
577,15 € |
577,15 € |
400,00 € |
|
9 –
Turnverein 1890 Brakel |
880,01 € |
880,01 € |
880,01 € |
|
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen unter dem Budget
363000.531800 in Höhe von 5.762,97 €
zur Verfügung.