Betreff
Mehrfamilienhausbebauung Bohlenweg
Vorlage
0771/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24.08.2023 mehrheitlich beschlossen, die Angelegenheit „Mehrfamilienhausbebauung Bohlenweg“ zunächst zu vertagen, um die eingegangenen Einwände der Anwohner/innen prüfen zu können. Zudem sollte ein Ortstermin mit den Betroffenen erfolgen, um die Bedenken zu erörtern. Zu diesem Termin wurden ebenfalls alle Mitglieder des Rates der Stadt Brakel eingeladen. Insgesamt 56 Personen, darunter 18 Mitglieder des Rates und 5 Verwaltungsmitarbeiter/innen, nahmen am 27.09.2023 zu diesem Ortstermin teil.

 

Zusammenfassend besteht Besorgnis der Bevölkerung zu folgenden Hauptpunkten:

1.            Steigendes Verkehrsaufkommen des ruhenden und fließenden Verkehrs, besonders unter Berücksichtigung der angespannten Parksituation durch die Besucher am Standort Berufskolleg

2.            Höhe der Bebauung – 3 Geschosse erscheinen zu hoch

3.            Verschlechterung der eigenen Situation bei Starkregenereignissen

 

Zu diesen Punkten wird die Fachbereichsleiterin Planen und Bauen, Frau Koßmann in der Sitzung referieren. Die Darstellung eines einfachen 3D- Modells und Planunterlagen werden hierzu detaillierte Informationen zum Sachverhalt aufzeigen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Bebauungsmöglichkeiten im südwestlichsten Planbereich des Neubaugebietes „Bohlenweg“ von bisheriger Einfamilienhausbebauung zu einer möglichen Bebauung in einer reduzierten Form von Mehrfamilienhäusern (Anzahl max. 3 Stück) mit jeweils höchstens 6 Wohnungen pro Gebäude und einer maximalen 2- Geschossigkeit auszuweiten. 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss nimmt die Planung zur Kenntnis und folgt dem Vorschlag der Verwaltung, die Bebauungsmöglichkeiten im südwestlichsten Planbereich des Neubaugebietes „Bohlenweg“ mit max. 3 Mehrfamilienhäusern (mit jeweils höchstens 6 Wohnungen pro Wohnhaus) und einer maximalen 2- Geschossigkeit planungsrechtlich zu ermöglichen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: