Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 - 6. Änderung in der Kernstadt Brakel
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
b. Beschluss des Durchführungsvertrags
c. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Vorlage
0769/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2023 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren) aufzustellen [siehe Anlage: satzungsfähiger Plan(begründungs)-Entwurf; Original kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen (oder angefragt) werden].

 

Die Offenlegung des Planentwurfs hat zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange stattgefunden.

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung

 

Es sind folgende auszuwertende Stellungnahmen abgegeben worden (siehe Anschreiben als Anlage):

 

 

Westnetz GmbH

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets Gasversorgungsleitungen des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb gefährden, dürften nicht vorgenommen werden. Aussagen zu Leitungsanpassungen oder aus der Planumsetzung resultierenden Ausbaumaßnahmen des Gasversorgungsnetzes zur Erschließung des Baugrundstücks/ der Baugrundstücke könnten noch nicht getroffen werden, sondern blieben einer späteren Abstimmung vorbehalten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf Versorgungsleitungen bzw. Einbeziehung in das Versorgungsnetz spielt erst im späteren Baugeschehen eine Rolle.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss/ Rat nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH zu Gasleitungen des Versorgungsnetzes innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets zur Kenntnis.

 

 

Vodafone West GmbH

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Telekommunikationsanlagen befinden. Bei späteren dortigen Bauvorhaben werde hierzu eine entsprechende Stellungnahme über den Leitungsbestand abgegeben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss/ Rat nimmt die Stellungnahme der Vodafone West GmbH zu Telekommunikationsanlagen im Planbereich zur Kenntnis.

 

 

b. Beschluss des Durchführungsvertrags

 

Neben dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem sog. Vorhaben- und Erschließungsplan (mit den baulichen Ausführungsdetails) verbleibt als letztes Regelungsinstrument der Durchführungsvertrag, mit dem sich der Träger des Vorhabens gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB verpflichtet, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen. Auch Details der Realisierung des Vorhabens werden hier festgelegt, sofern sie die Ausführung konkretisieren und den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen (Vertragsexemplar siehe Anlage).

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Durchführungsvertrag zu beschließen.

 

 

c. Satzungsbeschluss(vorschlag)

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 - 6. Änderung in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich nordöstlich der Straße „Hahnenhof“ in der Nähe des Freibads in der Kernstadt Brakel.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 19 das Flurstück 884.

 


Beschlussvorschlag: