a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
b. Beschluss des Durchführungsvertrags
c. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat in seiner
Sitzung am 18.01.2023 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan
(Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren) aufzustellen [siehe Anlage: satzungsfähiger Plan(begründungs)-Entwurf;
Original kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen (oder angefragt) werden].
Die Offenlegung des Planentwurfs hat zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange stattgefunden.
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Es sind folgende auszuwertende Stellungnahmen abgegeben worden (siehe Anschreiben als Anlage):
Westnetz GmbH
Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb bzw. am
Rande des Plangebiets Gasversorgungsleitungen des Versorgungsnetzes befinden.
Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb gefährden, dürften
nicht vorgenommen werden. Aussagen zu Leitungsanpassungen oder aus der
Planumsetzung resultierenden Ausbaumaßnahmen des Gasversorgungsnetzes zur
Erschließung des Baugrundstücks/ der Baugrundstücke könnten noch nicht
getroffen werden, sondern blieben einer späteren Abstimmung vorbehalten.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf Versorgungsleitungen bzw.
Einbeziehung in das Versorgungsnetz spielt erst im späteren Baugeschehen eine
Rolle.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss/ Rat nimmt die Stellungnahme der Westnetz
GmbH zu Gasleitungen
des Versorgungsnetzes innerhalb bzw. am Rande
des Plangebiets zur Kenntnis.
Vodafone West GmbH
Es
wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Telekommunikationsanlagen
befinden. Bei späteren dortigen Bauvorhaben werde hierzu eine entsprechende Stellungnahme
über den Leitungsbestand abgegeben.
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss/ Rat nimmt die Stellungnahme der Vodafone West
GmbH zu Telekommunikationsanlagen
im Planbereich zur Kenntnis.
b. Beschluss des Durchführungsvertrags
Neben dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem sog. Vorhaben- und Erschließungsplan (mit den baulichen Ausführungsdetails) verbleibt als letztes Regelungsinstrument der Durchführungsvertrag, mit dem sich der Träger des Vorhabens gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB verpflichtet, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen. Auch Details der Realisierung des Vorhabens werden hier festgelegt, sofern sie die Ausführung konkretisieren und den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen (Vertragsexemplar siehe Anlage).
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Durchführungsvertrag zu
beschließen.
c. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss schlägt dem Rat
vor, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 8 - 6. Änderung in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) als Satzung zu beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich
befindet sich nordöstlich der Straße „Hahnenhof“ in der
Nähe des Freibads in der Kernstadt Brakel.
Er ist Teil der Gemarkung
Brakel und umfasst in der Flur 19
das Flurstück 884.
Beschlussvorschlag: