Betreff
Richtlinie zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz im Stadtgebiet Brakel: Verlängerung der Laufzeit
Vorlage
0759/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Ratssitzung vom 16.09.2021 ist die kommunale Richtlinie zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz im Stadtgebiet Brakel beschlossen worden. In der Ratssitzung am 08.12.2022 erfolgte der Beschluss zur 1. Änderung der oben genannten Richtlinie.

Ziel der Richtlinie ist vor allem für die Übergangszeit bis zu einem Förderzugang zu weiteren Bundes- und / oder Landesfördermitteln (hier: „Graue Flecken“) bzw. einem eigenwirtschaftlichen Ausbau von TK-Unternehmen Glasfaserhausanschlüsse privater Haushalte sowie Hauseigentümer mit entsprechendem Versorgungsbedarf zu unterstützen sowie Netzinvestitionen im Stadtgebiet anzustoßen.

 

Die Laufzeit der kommunalen Förderrichtlinie war in der 1. Änderung mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2023 befristet worden.

Nach § 5 Monitoring der Richtlinie soll nach der Laufzeit geprüft werden, ob die Grundannahmen für diese Richtlinie vor allem hinsichtlich des Stands der Technik und der Versorgung des Stadtgebietes noch zutreffen und diese Prüfungsergebnisse ggfls. in eine Überarbeitung der Richtlinie einfließen.

 

Seit Inkrafttreten der Richtlinie sind insgesamt 43 Anträge gestellt worden (Stand: 21.11.2023). 28 Anträge wurden in 2022 gestellt. Im Jahr 2023 wurden 15 Anträge gestellt. Insgesamt wurden in den beiden Jahren (2022/2023) 42 Anträge bewilligt.

Ein Antrag in 2022 musste abgelehnt werden, da sich dieser auf eine Inbetriebnahme eines Glasfaserhausanschlusses vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie bezog.

 

Die inhaltliche Ausgestaltung der Richtlinie hat sich für die Antragsbearbeitung bewährt. Dazu besteht daher seitens der Verwaltung kein Anpassungsbedarf.

 

Der Beschlussvorschlag zur beigefügten Richtlinie (Anlage) beinhaltet somit ausschließlich die Verlängerung der Richtlinienlaufzeit um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024, da eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben verschiedener Akteure zu Glasfaserhausanschlüssen ab 2024 ff. angekündigt sind, die in den kommenden Jahren auch im Stadtgebiet Brakel zur Umsetzung vorgesehen sind. Mit einer Umsetzung der „Grauen-Flecken“-Förderung durch den Kreis Höxter ist nach weiteren Umsetzungsplanungen ab 2025 / 2026 f. zu rechnen.

 

Eine Laufzeitverlängerung der bestehenden Richtlinie betrifft somit insbesondere diejenigen Haushalte, die hinsichtlich der bestehenden Fördermöglichkeit bereits einen Glasfaserhausanschluss beauftragt haben, der aufgrund aktueller Tiefbaukapazitäten noch nicht gebaut und in Betrieb genommen werden konnte. Nicht betroffen sind die aktuellen eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben, die ohnehin kostenfreie Anschlüsse vorsehen.

Ebenfalls würde eine Laufzeitverlängerung die Haushalte unterstützen, die einen einzelfallbezogenen oder kurzfristigen Bedarf an einem Glasfaserhausanschluss haben und daher vor einem eigenwirtschaftlichen Ausbau eines TK-Unternehmens bereits auf eigene Kosten einen Glasfaserhausanschluss beauftragen und Netzinvestitionen im Stadtgebiet anstoßen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Richtlinie der Stadt Brakel zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz im Stadtgebiet Brakel“, 2. Änderung.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Zur Umsetzung der Förderrichtlinien sind im Haushalt 2023 unter Produkt 571000 Haushaltsmittel i.H.v. 35.000,- € berücksichtigt worden. Davon sind bisher 7.500,- € verausgabt worden (Stand: 21.11.2023).

Für den Haushaltsplanentwurf 2024 wurden erneut finanzielle Mittel i.H.v. 35.000,- € veranschlagt.