Betreff
Kommunalwahlen 2025: Anzahl der der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Brakel
Vorlage
0758/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz –KWahlG-) beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter für die Stadt Brakel 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken.

 

Durch die am 11.12.1997 beschlossene Satzung zur Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Brakel, wurde der Rat der Stadt Brakel um die damalig maximale Zahl von 6 Mandaten reduziert.

 

Dieser Satzungsbeschluss ist weiterhin gültig, so dass der aktuelle Rat ebenfalls grundsätzlich aus 32 Mitgliedern besteht. Durch das Ergebnis der Kommunalwahlen 2020 kam es zu zwei Ausgleichsmandaten, sodass die tatsächliche Zahl der Ratsmitglieder bei 34 Personen liegt.

 

Der § 3 Absatz 2 Satz 2 KWahlG eröffnet die Möglichkeit in 2er Schritten eine Verkleinerung um 2, 4, 6, 8 oder 10 Mandate. Der Referentenentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes sieht nunmehr die Möglichkeit der Verkleinerung des Rates um bis zu 12 Mandate vor.

 

Eine Veränderung der Anzahl der Mandate hat direkten Einfluss auf die Wahlbezirkseinteilung. Auch diesbezüglich sieht der vorgenannte Entwurf eine maßgebliche Änderung vor.

 

Anstelle der Einwohnerzahl soll zukünftig die Zahl der Wahlberechtigten die Grundlage für die Wahlbezirkseinteilung bilden. Ferner ist zukünftig nur noch eine maximale Abweichung von 15% von der durchschnittlichen Wahlberechtigtenzahl der Wahlbezirke zulässig. (Bisher waren dies 25%, wobei eine Abweichung von mehr als 15% umfassend begründet werden musste). Die Aufteilung der aktuell gültigen Wahlbezirke unter Berücksichtigung dieser neuen Regularien ist als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 KWahlG ist eine Veränderung der Anzahl der zu wählenden Vertreter im Rat derzeit bis zum 31.07.2024 möglich. Vor dem Hintergrund, dass Überlegungen bestehen, eine erforderliche Änderung der Wahlbezirke testweise schon zur Europawahl 2024 anzuwenden, ist seitens des Rates der Stadt Brakel zu entscheiden, inwieweit eine eventuelle Anpassung der Größe des Rates gegeben sein könnte.

 

Ich bitte daher darum die vorgenannte Thematik innerhalb Ihrer Fraktion spätestens im Rahmen der Haushaltsberatungen zu behandeln, damit im Bedarfsfall eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung in einer Sitzung des Rates spätestens am 07.03.2024 erfolgen kann.

 

 


Anlagen:

 

-      Wahlbezirkseinteilung Kommunalwahl 2020

-      Übersicht max. Abweichungen von der durchschnittlichen Wahlberechtigtenzahl

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Aufwandentschädigungen, Sitzungsgelder etc. sind im Budget 111000.542100 „Aufw. ehrenamtl. Tätigkeiten“ veranschlagt.

 

Die Kosten pro Ratsmitglied belaufen sich auf ca. 3.000,- € pro Jahr.