Betreff
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
0755/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß §78 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GO) sind in der Haushaltssatzung die Steuersätze anzugeben, die für das jeweilige Haushaltsjahr Gültigkeit haben.

 

Nach § 82 Abs. 1 Ziffer 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) darf die Gemeinde, sofern die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht worden ist, Realsteuern nur nach den Sätzen des Vorjahres erheben. Da Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsplans 2024 erst nach dem Jahreswechsel vollzogen werden, sollte aus diesem Grund bereits im aktuellen Jahr über eine gesonderte Hebesatzsatzung entschieden werden. Nur so kann eine Doppelerstellung der Bescheide vermieden werden.

 

Die fiktiven Hebesätze im GFG 2024 sehen im Vergleich zum Vorjahr Anpassungen im Bereich der Grundsteuer A und der Grundsteuer B vor. Folgende Erhöhungen sind vorgesehen:

 

 

Fiktiver Hebesatz

Steuerart

GFG 2023

 GFG 2024

Stadt Brakel

Grundsteuer A

254

259

302

Grundsteuer B

493

501

493

Gewerbesteuer

416

416

418

 

 

Dies hat zur Folge, dass die Stadt Brakel bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen vom Land NRW so behandelt würde, als hätte sie Steuereinnahmen unter Heranziehung der fiktiven Hebesätze. Der Stadt Brakel würden also auf Grundlage des aktuellen Steueraufkommens ca. 41 T€ mehr bei der Grundsteuer B angerechnet, als tatsächliche Steuereinnahmen erzielt würden. Diese Vorgehensweise im Finanzausgleich bringt die Kommunen unter Zugzwang, um einer Schlechterstellung zu entgehen.

 

Ohne dem Haushaltsplan 2024 vorgreifen zu wollen zeigt sich bereits jetzt, dass sich unter anderem durch die Steigerungen bei Umlagen und Personalkosten ein erhebliches Defizit ergeben wird. Somit wird vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuern sowie der Gewerbesteuer an das Durchschnittsniveau der geplanten Hebesätze der übrigen Städte des Kreises Höxter anzupassen. Die hierdurch entstehenden Mehreinnahmen sind zwar im Verhältnis zum voraussichtlichen Defizit gering, allerdings ist die Stadt Brakel auch nicht in der Situation, auf eine Anpassung verzichten zu können.

 

Unter Berücksichtigung der geplanten Hebesätze der übrigen Städte ergäben sich folgende Durchschnitts-Hebesätze:

 

-      Grundsteuer A = 311 v.H.          

-      Grundsteuer B = 523 v.H.          

-      Gewerbesteuer = 427 v.H.          

 

Für die zu beschließende Hebesatzsatzung wird eine Anpassung an das Niveau des zu erwartenden Kreisdurchschnittes wie folgt empfohlen:

 

-      Grundsteuer A = 310 v.H.           (Mehreinnahme ca. 6 T€)

-      Grundsteuer B = 520 v.H.           (Mehreinnahme ca. 140 T€)

-      Gewerbesteuer               = 425 v.H.           (Mehreinnahme ca. 159 T€)

 

Die empfohlenen Anpassungen würden auf Basis des aktuellen Steueraufkommens Mehrerträge von ca. 305 T€ erbringen.

 

Im Hinblick auf die deutlich spürbaren Kostensteigerungen in allen Bereichen und der umfangreichen, seitens der Stadt Brakel bereitgehaltenen Infrastruktur ist es unabdingbar, Verbesserungen auf der Ertragsseite zu erzielen. Losgelöst von den Investitionsvorhaben zeigt es sich, dass bereits der laufende Betrieb einer grundsätzlichen Unterfinanzierung unterliegt. Diese Entwicklung scheint sich auch in den kommenden Jahren zu verfestigen. Allein die voraussichtlichen Mehraufwendungen durch Personalkosten (1,3 Mio. €) sowie die Steigerung bei der Kreisumlage (2,1 Mio. €) zeigen, wie dringend notwendig jegliche Verbesserung der Ertragsseite ist. 

 

Bei einer aktuell zu entrichtenden Grundsteuer B für ein Einfamilienhaus in Höhe von 400 €/Jahr ergäbe sich unter Zugrundelegung des vorgeschlagenen Hebesatzes eine Mehrbelastung von ca. 22 € pro Jahr. Im Hinblick auf die dramatische Finanzsituation der Stadt Brakel sollte diese Mehrbelastung als hinnehmbar angesehen werden. 

 


Anlagen:

 

- Hebesatzsatzung 2024 der Stadt Brakel

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt, die der Sitzungsvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2024 zu erlassen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Nach aktuell geschätztem Steueraufkommen ergibt sich durch die Erhöhung der Hebesätze eine Mehreinnahme von ca. 305 T€.