Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratungen zum
Haushaltsplan 2023 wurde auf Antrag der CDU-Fraktion ein Haushaltsansatz in
Höhe von 400.000 € für den Abriss der alten Molkerei in Gehrden vorgesehen.
Dieser Haushaltsansatz wurde aufgrund der damals ermittelten Kostenschätzung
des Ingenieurbüros RSK in Höhe von 690 T€ mit einem Sperrvermerk versehen, um
für das weitere Vorgehen eine erneute Prüfung des Kostenvolumens zu
gewährleisten. Das Ziel dieses Vorgehens war und ist, den finalen Verkaufspreis
für die zukünftig entstehenden Baugrundstücke in einem marktüblichen Bereich zu
belassen, da alle mit dem Grunderwerb zusammenhängenden Kosten auf den
Verkaufspreis angerechnet werden müssen. Hierzu zählen der Grunderwerb, die
Nebenkosten und eben auch der Abriss.
Mit Schreiben vom 19. Oktober 2023
(Posteingang 23.10.2023) erfolgte die Mitteilung über die Grundbucheintragung,
so dass die Stadt Brakel nun offiziell Eigentümer der Immobilie ist und weitere
Überlegungen angestoßen werden können. Um eine Durchführung der Maßnahme in diesem
Jahr überhaupt noch möglich zu machen, ist eine kurzfristige Diskussion des
Sachverhaltes unumgänglich. Ein Beschluss in der Dezembersitzung würde eine
fristgerechte Ausschreibung und Auftragsvergabe in diesem Jahr unmöglich
machen.
Die erneute
Prüfung der damals ermittelten Abrisskosten führte zu einer „Bestätigung der
damals ermittelten Summe“. Die Aufhebung des Sperrvermerks und die
Bereitstellung überplanmäßiger Ausgaben (Erläuterung siehe haushaltsrechtliche
Auswirkungen) mit folgender Bebaubarmachung der Grundstücke durch Abriss der
Immobilie würde nach einer ersten, groben Ermittlung zu einem zukünftigen
Verkaufspreis ab einer Höhe von 185 € / qm führen. Diese Preisschätzung
beinhaltet die noch erforderlichen Gesamtkosten in Höhe von 850 T€ (690T€
Abbruchkosten laut RSK, 50T€ Architektenhonorar, 110 T€ Gelände
Baureifmachung). Weiterhin ist zu beachten, dass die tatsächlichen Ergebnisse
der Ausschreibung nicht vorhersehbar sind und die Stadt Brakel rechtlich an die
Ausschreibungsergebnisse gebunden wäre. Eine nachträgliche Aufhebung wäre somit
vermutlich nicht möglich und eventuell auftretende Mehrkosten im Vergleich zur
Kostenschätzung gingen zu Lasten des zukünftigen Verkaufspreises.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt
Brakel beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks für den Abriss der Molkerei
und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der Maßnahme unter
Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben.
oder
b) Der Rat der Stadt
Brakel beschließt eine Neuaufnahme der Maßnahme in den kommenden Haushaltsplan
2024, um dann erneut darüber beraten zu können.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Unter Annahme der ermittelten
Restkosten für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 850 T€ ergäbe sich somit eine
über den Haushaltsansatz von 400T€ hinausgehende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 450T€. Als Deckungsvorschlag
können die in 2023 nicht durchgeführten Maßnahmen aus dem Gebäudemanagement
(111060) sowie dem Infrastrukturvermögen (540000) herangezogen werden.