Sachverhalt:
Der
Sachverhalt ist bereits mehrfach in den politischen Gremien der Stadt Brakel
ausführlich erörtert worden mit dem letzten Ergebnis aus der Ratssitzung vom
08.12.2022 (Beschlussvorlage Nr.0573/2020-2025
und Auszug aus der Niederschrift siehe Anlage),
dass der damalige Antrag der Liste Zukunft zum Grundstück Warburger
Straße 38 (REAL-Markt) auf Veränderungssperre für diesen Bereich abgelehnt worden ist; auch eine
Auftragserteilung zur Planung einer neuen rechtssicheren Bauleitplanung und der
Antrag (aus der Sitzung) auf Heilung des Bebauungsplans sind abgelehnt worden.
Quintessenz
ist weiterhin, wie in der damaligen Vorlage dargestellt, an der Planungs- und
Rechtssituation festzuhalten, um für den REAL-Standort die geplante
Umstrukturierung unter Hinzunahme bestimmter Sortimente (Fachmarktzentrum) zu
ermöglichen. Ziel muss weiterhin sein, diesen Standort als einen aus der
weiteren Vergangenheit entwickelten und strukturell besonderen anzusehen, der
mit dem innerstädtischen Sortimentssystem kaum etwas zu tun hat und nunmehr
gestärkt werden soll. Ob an dieser Stelle letztendlich ein SB-Warenhaus (mit
ebenfalls innenstadtrelevanten Sortimenten) verbleiben wird, kann planerisch
und politisch nicht beeinflusst werden. Die Brakeler Sortimentsliste mit ihren
Ausflüssen in diverse Bebauungspläne bleibt davon unberührt. Der bestehende,
fehlerhafte Bebauungsplan für diesen Bereich soll später durch ein reguläres
Planverfahren aufgehoben werden; eine Neuplanung hieraus ist aus den
dargelegten Gründen obsolet (strukturverändernde Zielvorstellungen bzgl. innenstadt- und
nahversorgungsrelevanter Sortimente nicht über die Bauleitplanung regelbar, da
Ziele der Raumordnung und Einzelhandelskonzept entgegenstünden).
Es ist daher
so, dass die Beschlussvorschläge aus dem Antrag:
Änderungssperre und Heilung des fehlerhaften Bebauungsplans mit anschließender Neuaufstellung
fußend auf dem neuen Regionalplan oder Aufhebung des fehlerhaften Bebauungsplans mit anschließender Neuaufstellung
nach aktuellen Maßgaben/ im Einklang mit dem neuen Regionalplan
ins Leere
laufen und formell wie inhaltlich abzulehnen sind.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, den vorliegenden Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung dieser
Sitzung zur Behandlung des Punktes „Bebauungsplan im Bereich der Warburger Str.
38“ abzulehnen.
Anlagen:
-
Antrag Liste Zukunft zum „Bebauungsplan im
Bereich der Warburger Str. 38“
-
Beschlussvorlage Nr.0573/2020-2025: Ratssitzung am 08.12.2022
- Auszug aus der Niederschrift: Ratssitzung am
08.12.2022
Beschlussvorschlag:
Der Rat lehnt den vorliegenden Antrag der Fraktion Liste Zukunft
zum „Bebauungsplan im
Bereich der Warburger Str. 38“ mit den dort genannten Beschlussvorschlägen ab.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: