Betreff
Antrag der Fraktion Liste Zukunft: "Bebauungsplan im Bereich der Warburger Str. 38"
Vorlage
0747/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Sachverhalt ist bereits mehrfach in den politischen Gremien der Stadt Brakel ausführlich erörtert worden mit dem letzten Ergebnis aus der Ratssitzung vom 08.12.2022 (Beschlussvorlage Nr.0573/2020-2025 und Auszug aus der Niederschrift siehe Anlage), dass der damalige Antrag der Liste Zukunft zum Grundstück Warburger Straße 38 (REAL-Markt) auf Veränderungssperre für diesen Bereich abgelehnt worden ist; auch eine Auftragserteilung zur Planung einer neuen rechtssicheren Bauleitplanung und der Antrag (aus der Sitzung) auf Heilung des Bebauungsplans sind abgelehnt worden.

 

Quintessenz ist weiterhin, wie in der damaligen Vorlage dargestellt, an der Planungs- und Rechtssituation festzuhalten, um für den REAL-Standort die geplante Umstrukturierung unter Hinzunahme bestimmter Sortimente (Fachmarktzentrum) zu ermöglichen. Ziel muss weiterhin sein, diesen Standort als einen aus der weiteren Vergangenheit entwickelten und strukturell besonderen anzusehen, der mit dem innerstädtischen Sortimentssystem kaum etwas zu tun hat und nunmehr gestärkt werden soll. Ob an dieser Stelle letztendlich ein SB-Warenhaus (mit ebenfalls innenstadtrelevanten Sortimenten) verbleiben wird, kann planerisch und politisch nicht beeinflusst werden. Die Brakeler Sortimentsliste mit ihren Ausflüssen in diverse Bebauungspläne bleibt davon unberührt. Der bestehende, fehlerhafte Bebauungsplan für diesen Bereich soll später durch ein reguläres Planverfahren aufgehoben werden; eine Neuplanung hieraus ist aus den dargelegten Gründen obsolet (strukturverändernde Zielvorstellungen bzgl. innenstadt- und nahversorgungsrelevanter Sortimente nicht über die Bauleitplanung regelbar, da Ziele der Raumordnung und Einzelhandelskonzept entgegenstünden).

 

Es ist daher so, dass die Beschlussvorschläge aus dem Antrag:

 

Änderungssperre und Heilung des fehlerhaften Bebauungsplans mit anschließender Neuaufstellung fußend auf dem neuen Regionalplan oder Aufhebung des fehlerhaften Bebauungsplans mit anschließender Neuaufstellung nach aktuellen Maßgaben/ im Einklang mit dem neuen Regionalplan

 

ins Leere laufen und formell wie inhaltlich abzulehnen sind.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den vorliegenden Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung dieser Sitzung zur Behandlung des Punktes „Bebauungsplan im Bereich der Warburger Str. 38“ abzulehnen.

 


Anlagen:

 

-      Antrag Liste Zukunft zum „Bebauungsplan im Bereich der Warburger Str. 38“

-      Beschlussvorlage Nr.0573/2020-2025: Ratssitzung am 08.12.2022

-      Auszug aus der Niederschrift: Ratssitzung am 08.12.2022

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat lehnt den vorliegenden Antrag der Fraktion Liste Zukunft zum „Bebauungsplan im Bereich der Warburger Str. 38“ mit den dort genannten Beschlussvorschlägen ab.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: