Betreff
60. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel: Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Feuerwehr" (Feuerwehrgerätehaus) Brakel-Frohnhausen; Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Vorlage
0741/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zentral gelegenen, gemeinsamen neuen Feuerwehrgerätehauses, mit Stell- und Übungsflächen für die zwei Löschgruppen Frohnhausen und Auenhausen geschaffen werden.

 

Neben den Anforderungen an die Einsatzkräfte sind auch die Anforderungen an die Feuerwehrhäuser in den letzten Jahren gestiegen. Diesen Anforderungen werden die jetzigen Standorte nicht mehr gerecht. Die bestehenden Feuerwehrgerätehäuser der Stadtbezirke Frohnhausen und Auenhausen entsprechen mit ihren Raumangeboten in der jetzigen Ausführung nicht mehr dem technischen Stand, den Normvorschriften und den heutigen baulichen Anforderungen an eine Einrichtung des örtlichen und überörtlich aktiven Brandschutzes. Eine Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser und die Anpassung nach den Vorgaben der DIN ist an den heutigen Standorten nicht mehr möglich. Das Feuerwehrgerätehaus Frohnhausen ist zudem unmittelbar neben dem Kindergarten in Frohnhausen entstanden. Durch das geänderte Elternverhalten bei der Buchung von Kindergartenzeiten wird eine Erweiterung der Raumsituation des Kindergartens zwingend notwendig (Weiteres siehe Anhang).

 

Die von der Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Fläche liegt zwischen den Stadtbezirken Frohnhausen und Auenhausen westlich der Kreisstraße K 41 und wird in der heutigen Sitzung durch die Verwaltung vorgestellt. Eine landesplanerische Zustimmung liegt bereits vor. Allerdings ist als (bau)genehmigungsrechtliche Voraussetzung eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel erforderlich; sollte auch die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich werden, wird für diesen Fall ebenso ein Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

 

Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zentral gelegenen, gemeinsamen neuen Feuerwehrgerätehauses für die zwei Löschgruppen Frohnhausen und Auenhausen zu und beschließt, den Flächennutzungsplan dementsprechend zu ändern; sollte ein Bebauungsplan erforderlich werden, wird auch hierfür ein Aufstellungsbeschluss gefasst.