Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (nachfolgend „WWE“) und damit mittelbar an der Westfalen Weser Netz GmbH (nachfolgend „WWN“) beteiligt. Die WWN ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der WWE.

 

Die WWN strebt eine teilweise Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Holzminden GmbH (nachfolgend „SW Holzminden“) im Bereich des Betriebs von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen im Raum Holzminden an. Hierzu möchten WWN und SW Holzminden eine gemeinsame Netzeigentumsgesellschaft mit dem Arbeitstitel „Holzminden Netz GmbH & Co. KG“ (nachfolgend „Netzeigentumsgesellschaft“ oder „Holzminden Netz“) errichten und ihr Eigentum an den Stromnetzen in den Kommunen Holzminden, Bevern, Boffzen und Fürstenberg (Weser) sowie am Gasnetz Bevern auf die Netzeigentumsgesellschaft übertragen. Darüber hinaus erhält WWN die Möglichkeit, ihr Eigentum an den Gasnetzen Boffzen und Fürstenberg (Weser) bis zum 01.01.2025 in die Netzeigentumsgesellschaft einzubringen. Da diese beiden Gasnetze aktuell Gegenstand von Konzessionsvergabeverfahren sind, soll zunächst der erfolgreiche Abschluss dieser abgewartet werden.

 

An der Netzeigentumsgesellschaft soll WWN eine Beteiligung von 49 % der Anteile und SW Holzminden eine Beteiligung von 51 % der Anteile halten.

 

Eine Kurzzusammenfassung des Vorhabens (Anlage 1a) sowie eine Darstellung des Vorhabens als PowerPoint-Präsentation (Anlage 1b) sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Hintergrund

 

Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der WWE beteiligt. Sämtliche Anteile der WWE werden aktuell von 56 kommunalen Gesellschaftern (Gebietskörperschaften bzw. kommunale Unternehmen) im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Die WWE fungiert insofern als Holding-Gesellschaft für die Westfalen Weser-Unternehmensgruppe. Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar:

 

 

Das operative Geschäft wird in drei 100%igen Tochtergesellschaften der WWE durchgeführt: der Verteilnetzbetreiberin Westfalen Weser Netz GmbH, der Energiedienstleisterin Energieservice Westfalen Weser GmbH und der Beteiligungsholding Westfalen Weser Beteiligungen GmbH.

 

 

 

 

Ausgangslage

 

WWN ist Eigentümerin und Betreiberin der Strom- und Gasnetze in den Gemeinden Bevern, Boffzen und Fürstenberg (Weser) sowie Eigentümerin und Betreiberin des Stromnetzes in der Stadt Holzminden. Im Rahmen des zurückliegenden Vergabeverfahrens wurde die Konzession für den Betrieb des Stromnetzes in der Stadt Holzminden 2010 an SW Holzminden vergeben. Hiergegen wehrte sich WWN mit Erfolg. Da das Verfahren nicht den Anforderungen des Vergaberechts entsprach, musste dieses aufgehoben und erneut durchgeführt werden. Die Vergabeentscheidung zugunsten der SW Holzminden erfolgte sodann erneut 2016. Somit wäre WWN als bisherige Konzessionsinhaberin gemäß § 46 Absatz 2 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, das Eigentum am Stromnetz auf die SW Holzminden zu übertragen. Die Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung ist zwischen WWN und der Stadt Holzminden jedoch nach wie vor streitig und das Verfahren beim Bundesgerichtshof anhängig.

 

Zur Beilegung dieses Rechtsstreites besteht auf Seiten der Beteiligten die Bereitschaft, sich außergerichtlich zu einigen. Die erfolgreiche Rekommunalisierung von Westfalen Weser 2013 hat zudem zwischenzeitlich den Weg für eine gemeinsame kommunale Lösung geebnet. WWN und SW Holzminden haben die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Einigung zwischen den beiden Unternehmen evaluiert und das nun vorliegende Modell für eine Zusammenarbeit entwickelt.

 

Das Modell berücksichtigt die Interessen sowohl von WWN als auch von SW Holzminden und ist auf eine partnerschaftliche und langfristige Zusammenarbeit zwischen den beiden kommunalen Unternehmen ausgerichtet. Im Zuge der Zusammenarbeit würde WWN die Rechtsmittel gegen das Konzessionsvergabeverfahren der Stadt Holzminden zurückziehen und das Verfahrensergebnis anerkennen.

 

Damit wäre der seit nunmehr über zehn Jahren andauernde Rechtsstreit zwischen WWN und der Stadt Holzminden im Rahmen einer gemeinsamen kommunalen Lösung zwischen WWN und SW Holzminden beigelegt und der Rahmen für eine langfristige partnerschaftliche Zusammenarbeit geschaffen.

 

Geplante Zusammenarbeit & Gründung einer Netzeigentumsgesellschaft

 

Die Gründung der Holzminden Netz sowie die Übertragung des Eigentums der o.g. Strom- und Gasnetze von WWN auf die Netzeigentumsgesellschaft erfolgt in Vorbereitung der angestrebten Zusammenarbeit von WWN und SW Holzminden und mithin in enger Abstimmung der Beteiligten.

 

Beteiligte

 

Westfalen Weser Netz GmbH

 

WWN ist ein 100%iges Tochterunternehmen der kommunalen WWE und betreibt in den Regionen Ostwestfalen-Lippe sowie Südniedersachsen Energieversorgungsnetze (Strom und Gas) von insgesamt mehr als 32.000 km Länge sowie Trinkwasserversorgungsnetze von insgesamt über 1.600 km Länge. Hierzu gehört derzeit auch der Betrieb der Stromversorgungsnetze in der Stadt Holzminden sowie der Betrieb der Strom- und Gasversorgungsnetze in den Gemeinden Bevern, Boffzen und Fürstenberg (Weser).

 

Stadtwerke Holzminden GmbH

 

SW Holzminden ist ein Tochterunternehmen der Stadt Holzminden (75,1 %) und der Gelsenwasser AG (24,9 %), welches mit eigenen Gas- und Trinkwasserversorgungsnetzen im Gebiet der Stadt Holzminden sowie dem betriebsgeführten Trinkwasserversorgungsnetz in der Samtgemeinde Bevern knapp 30.000 Einwohner mit Trinkwasser und in der Kernstadt Holzminden knapp 20.000 Einwohner mit Gas versorgt.

 

Geplante Zusammenarbeit von WWN und SW Holzminden

 

WWN und SW Holzminden möchten im Rahmen der geplanten Zusammenarbeit zum einen den seit über zehn Jahren andauernden Rechtsstreit beilegen. Zum anderen möchten sie eine langfristige Zusammenarbeit beim Betrieb sowie bei der Weiterentwicklung von Energieversorgungsnetzen in den oben genannten Kommunen begründen. Diese Zusammenarbeit kann sich ggf. zu einem späteren Zeitpunkt auch auf andere Bereiche im Raum Holzminden erstrecken. Hierzu soll die Holzminden Netz als gemeinsame Netzeigentumsgesellschaft gegründet werden.

 

WWN und SW Holzminden streben eine Beteiligung auf Augenhöhe an

 

Die Beteiligungsquoten an der Holzminden Netz sollen sich an der Wertanteilszuschreibung orientieren, die beide Parteien hinsichtlich des in die Holzminden Netz übergehenden Netzes zugunsten der WWN und der SW Holzminden abgestimmt haben. Grundlage hierfür ist letztlich eine Einschätzung der Erfolgsaussichten beider Parteien für den alternativen Weg der Fortführung des Rechtsstreites. Um eine gleichberechtigte Zusammenarbeit von WWN und SW Holzminden in der Holzminden Netz zu verwirklichen und die angestrebten finalen Beteiligungsquoten in der Holzminden Netz von 49 % (WWN) und 51 % (SW Holzminden) herzustellen, soll WWN darüber hinaus zusätzliche Wertanteile in Form von weiteren Energieversorgungsnetzen einbringen. Hierzu möchte WWN das Eigentum an den Stromnetzen Bevern, Boffzen und Fürstenberg (Weser) sowie am Gasnetz Bevern ebenfalls in die gemeinsame Netzeigentumsgesellschaft einbringen. Aktuell ist WWN Eigentümer und Konzessionsinhaber der Gasnetze Boffzen und Fürstenberg (Weser).

 

Zudem erhält WWN die Möglichkeit, ihr Eigentum an den Gasnetzen Boffzen und Fürstenberg (Weser) bis zum 01.01.2025 in die Netzeigentumsgesellschaft einzubringen. Da diese Gasnetze aktuell Gegenstand von Konzessionsvergabeverfahren sind, soll zunächst deren erfolgreicher Abschluss abgewartet werden. WWN und SW Holzminden bewerben sich in diesen beiden Konzessionsvergabeverfahren bereits als Bietergemeinschaft um die Gaskonzessionen in Boffzen und Fürstenberg (Weser). Nach Vergabe dieser Gaskonzessionen an die Bietergemeinschaft kann WWN von der Möglichkeit Gebrauch machen und ihr Eigentum an diesen beiden Gasnetzen in die Netzeigentumsgesellschaft einbringen, wodurch der von WWN in die gemeinsame Netzeigentumsgesellschaft eingebrachte rechnerische Wertanteil entsprechend steigt. Die Differenz zwischen dem rechnerischen Wertanteil der eingebrachten Netze und der festgelegten Beteiligungsquoten soll durch eine einmalige Ausgleichszahlung zwischen WWN und SW Holzminden verrechnet werden.

 

Über die Einbringung der Netze und erforderliche Ausgleichszahlungen wird demnach das angestrebte Beteiligungsverhältnis von 49 % (WWN) zu 51 % (SW Holzminden) erreicht.

 

An sämtlichen in die gemeinsame Netzeigentumsgesellschaft übergehenden Netzen bleibt die WWN aufgrund der Beteiligung an der Holzminden Netz letztlich weiterhin mit 49 % beteiligt. Von Bedeutung ist zudem, dass Teile des streitgegenständlichen Netzes, darunter im Wesentlichen die Hochspannung und teilweise die Mittelspannung, nicht in die Netzeigentumsgesellschaft übergehen, sondern bei WWN verbleiben.

 

Verbleib des Netzbetriebs bei WWN und Erbringung von Dienstleistungen seitens der SW Holzminden

 

Die Netzeigentumsgesellschaft wird die sodann in ihrem Eigentum stehenden Netze sämtlich an WWN verpachten, welche somit Netzbetreiberin für die jeweiligen Netze bleibt und die SW Holzminden mit der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Netzbetriebs beauftragt. Zudem sehen die Beteiligten vor, dass bei künftigen Neuausschreibungen der in die Netzeigentumsgesellschaft eingebrachten Konzessionen sich die gemeinsame Netzeigentumsgesellschaft um diese bewerben soll. Im Zuschlagsfall wird WWN entsprechend dem bestehenden Modell auch weiterhin die Rolle der Netzbetreiberin wahrnehmen und die SW Holzminden mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragen.

Gründung einer gemeinsamen Netzeigentumsgesellschaft

 

WWN und SW Holzminden planen die Errichtung der gemeinsamen Netzeigentumsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Die hierzu notwendigen gesellschaftsrechtlichen Vorgänge werden im nachfolgenden Absatz im Einzelnen dargestellt, um die Beschlussvorschläge, die diese Punkte aufgreifen, besser nachvollziehbar zu machen:

 

Für die Gründung einer GmbH & Co. KG ist zunächst die Gründung einer Verwaltungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH – hier: die Gesellschaft mit dem Arbeitstitel „Holzminden Netz Verwaltungsgesellschaft mbH“ (nachfolgend auch „Verwaltungsgesellschaft“) – als persönlich haftende sog. Komplementärin durch WWN erforderlich. Im Anschluss werden WWN (als beschränkt haftende sog. Kommanditistin) und die Verwaltungsgesellschaft (als Komplementärin) die Holzminden Netz in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) – genauer: als GmbH & Co. KG – gründen.

 

Nach Gründung der GmbH & Co. KG wird WWN sämtliche Anteile an der Verwaltungsgesellschaft an die Holzminden Netz abtreten, um die gewünschte Form einer sog. Einheits-GmbH & Co. KG herzustellen. Bei dieser in der Praxis häufigen Ausgestaltung besteht eine wechselseitige Beteiligung zwischen GmbH und KG: Die GmbH (Verwaltungsgesellschaft) ist einerseits die persönlich haftende Gesellschafterin der KG (Holzminden Netz), die ihrerseits wiederum die alleinige Gesellschafterin der GmbH ist. Für WWN und SW Holzminden bedeutet dies, dass lediglich die unmittelbare Beteiligung an einer Gesellschaft– der Holzminden Netz – erforderlich ist. Zudem erleichtert diese Struktur das Verhältnis zwischen GmbH und KG.

 

 

Prüfung durch das Bundeskartellamt (energiewirtschaftsrechtlich/fusionsrechtlich)

 

Das Vorhaben haben WWN und SW Holzminden im März 2022 gemeinsam der Landeskartellbehörde Niedersachsen vorgestellt, um bereits im Vorfeld der Zusammenarbeit etwaige kartellrechtliche Hinweise aufnehmen und bei Bedarf das Kooperationsmodell entsprechend anpassen zu können. Die Landeskartellbehörde Niedersachsen hatte den Vorgang zwischenzeitlich an das Bundeskartellamt abgegeben. Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom 22. Mai 2023 mitgeteilt, dass es die zuständige Behörde ist und von seinem Aufgreif-Ermessen keinen Gebrauch machen wird.

 

Gegenstand dieser bereits erfolgten Klärung waren Fragen des energiewirtschaftlichen Kartellrechts bezogen auf den Umgang mit Konzessionen. Die klassische Anmeldung des Vorhabens im Rahmen des Fusionskartellrechts steht noch aus, so dass das Vorhaben insoweit unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kartellbehörde steht.

 

Einzelheiten des Vorhabens und Abgleich mit rechtlichen Vorgaben

 

Gemäß den nachfolgenden Ausführungen entspricht das dargestellte Vorhaben dem Gesellschaftszweck der WWN sowie der WWE. Es erfüllt zudem die Anforderungen der Gemeindeordnung NRW und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Gesellschaftsstruktur, hinsichtlich des rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmens für die Leitung und Überwachung des Unternehmens (Corporate Governance) sowie hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Einzelheiten zur kommunalrechtlichen Zulässigkeit finden sich in Anlage 2 dargestellt.

 

Vereinbarkeit mit dem Unternehmenszweck

 

Unternehmensgegenstand der WWE ist unter anderem die Beteiligung an Unternehmen, die in den Bereichen Bezug, Transport und Verteilung von Strom, Gas, Wärme, Wasser, Abwasser, die Erzeugung von Strom und Wärme sowie allen dazugehörigen versorgungswirtschaftlichen Aufgaben unmittelbar oder mittelbar in der Region Westfalen Weser tätig sind. Vor diesem Hintergrund ist die WWE an der WWN beteiligt, welche ihrerseits weitere Beteiligungen hält.

 

Unternehmensgegenstand der WWN ist u.a.

·         die Errichtung, der Erwerb, das Halten des Eigentums, der Betrieb, die gewerbliche Nutzung, die Erneuerung, der Ausbau und die Modernisierung von Strom- und Gasverteilnetzen - insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen - unter Beachtung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie von Fernwärme- und Wasserversorgungsnetzen;

·         die Erbringung mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängender, ergänzender Dienstleistungen.

Gesellschaftszweck der Holzminden Netz wird die Verpachtung und der Ausbau der örtlichen Elektrizitäts- und Gasverteilnetze in der Stadt Holzminden sowie den Gemeinden Bevern, Boffzen und Fürstenberg (Weser) sein. Mit diesem Fokus der Holzminden Netz auf den Bereich der Strom- und Gasversorgung bewegt sich die Gründung der Gesellschaft sowie die Beteiligung der WWN an dieser innerhalb des Unternehmensgegenstands der WWE bzw. der WWN.

 

Gesellschaftsstruktur und Corporate Governance

 

Die Holzminden Netz erhält die Rechtsform einer GmbH & Co. KG, angelegt als sog. „Einheits-GmbH & Co. KG“, an welcher zunächst WWN zu 100 % beteiligt ist. Nach der Gründung soll sich SW Holzminden in Höhe von 51 % der Anteile an der Holzminden Netz beteiligen.

 

Die Geschäftsführung der Holzminden Netz soll aus einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern (Geschäftsführerinnen und/oder Geschäftsführern) bestehen. Besteht die Geschäftsführung aus mehreren Mitgliedern, wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinsam oder durch ein Mitglied der Geschäftsführung gemeinschaftlich mit einer Prokuristin oder einem Prokuristen vertreten. Ist nur eine Person zur Geschäftsführung bestellt, so vertritt diese die Gesellschaft stets allein.

 

Der Gesellschaftsvertrag der Holzminden Netz GmbH & Co. KG im Entwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügt. Die Satzung der Holzminden Netz Verwaltungsgesellschaft mbH im Entwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 4 beigefügt. Der Gesellschaftsvertrag sowie die Satzung sehen jeweils eine Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit oder mit dreiviertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen für definierte Rechtsgeschäfte, zum Teil ab definierten Schwellenwerten, vor.

 

Wirtschaftlichkeit / Chancen & Risiken

 

Kaufpreis Holzminden Netz und Behalten von Wertschöpfung

 

Die Beteiligung der SW Holzminden an der Holzminden Netz durch Kauf von 51 % der Anteile der Holzminden Netz führt zu einem Kaufpreis von voraussichtlich rd. 7,0 Mio. €. Zeitgleich verkauft und übereignet die WWN an die Holzminden Netz hinsichtlich sämtlicher zu übertragender Netze die entsprechenden Grundstücke und Dienstbarkeiten für voraussichtlich rd. 1,1 Mio. €.

 

Zudem behält WWN weiterhin die Wertschöpfung an den bei WWN durch das Modell verbliebenen Netzebenen (Hochspannung und teilweise Mittelspannung), die nicht in die Netzeigentumsgesellschaft eingebracht werden.

 

Wirtschaftlichkeit der Netzeigentumsgesellschaft

 

Der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit wurde ein mit den SW Holzminden abgestimmter Business Case für die Holzminden Netz zu Grunde gelegt. Das Bilanzvermögen der Gesellschaft beträgt zum Start der Gesellschaft inklusive aller einzubringenden Netze rund 12 Mio. € und ist auf der Passivseite vollständig durch Eigenkapital bzw. Anschlussbeiträge finanziert. Bis 2040 geplante 31 Mio. € Wachstumsinvestitionen werden direkt in der Gesellschaft zur regulatorischen Optimierung über Fremdkapital finanziert. Auf dieser Basis erwirtschaftet die Holzminden Netz nachhaltig einen operativen Jahresüberschuss von rd. 0,6 Mio. € p.a., der mit rd. 0,3 Mio. € p.a. der WWN zufließt.

 

Auf Ebene der WWN erfolgt der Ansatz der Beteiligung an der Holzminden Netz handelsrechtlich zum Restbuchwert. Auf Basis des EK-Anteils der WWN ergibt sich eine Rendite der Netzeigentumsgesellschaft von rd. 6 % p.a.

 

Chancen & Risiken

 

Chancen:

 

Die Zusammenarbeit mit SW Holzminden bietet die Chance, das letzte verbliebene streitige Konzessionsverfahren, das ein Erbe aus der Zeit vor der Rekommunalisierung der Westfalen Weser 2013 darstellt, zu beenden. Damit wird strategisch die Position von Westfalen Weser als Teil der regionalen kommunalen Familie gestärkt. Zudem fallen Ressourcenbindung und Rechtsverfolgungskosten weg, die mit der Fortführung des streitigen Verfahrens verbunden wären.

Auch die Strom-Konzessionsverfahren in den Gemeinden Bevern, Boffzen und Fürstenberg (Weser) sowie das Gas-Konzessionsverfahren Bevern würden – entsprechende Verfahrensergebnisse und Zustimmungen der Kommunen vorausgesetzt – mit der Gründung der Holzminden Netz in die gemeinsame Lösung miteinbezogen.

Die Zusammenarbeit kann bei Einverständnis der WWE-Gesellschafter in dem vorliegenden Sonderfall und Interesse seitens des Partners Holzminden perspektivisch zudem zu einer Beteiligung der SW Holzminden an der WWE führen. Eine solche Beteiligung in symbolischem Umfang würde die Partner näher aneinanderbinden und honorieren, dass der für das Westfalen Weser-Kernmodell und dessen Markenimage negativ wirkende Konflikt im kommunalen Raum beigelegt wird.

 

Risiken:

 

Die Risiken liegen in dem allgemeinen unternehmerischen Risiko als Eigentümer (Holzminden Netz) und Betreiber (WWN) von Energienetzen. Darüberhinausgehende Risiken sind nicht bekannt.

Die Umsetzung des Modells setzt die Zustimmung der Stadt Holzminden voraus.

 

Unter Würdigung des erreichten Verhandlungsergebnisses sowie aller Chancen und Risiken ist die Kooperationsgesellschaft insgesamt vorteilhafter als die weitere Fortführung des Klageweges. Sie führt unter Bewertung der Chancen und Risiken letztlich zu einem vergleichbaren wirtschaftlichen Ergebnis und vermeidet dabei gleichzeitig einen langwierigen Rechtsstreit.

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1a:

Kurzzusammenfassung des Vorhabens

 

Anlage 1b:

 

Darstellung des Vorhabens als PowerPoint-Präsentation

 

Anlage 2:

 

Einzelheiten zur kommunalrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens

 

Anlage 3:

 

Gesellschaftsvertrag der Holzminden Netz GmbH & Co. KG (Entwurf)

 

Anlage 4:

 

Satzung der Holzminden Netz Verwaltungsgesellschaft mbH (Entwurf)

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Gründung der Holzminden Netz Verwaltungsgesellschaft mbH mit einem Stammkapital von 25.000 € durch die Westfalen Weser Netz GmbH zu. Der Anteil der Westfalen Weser Netz GmbH am Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 100 %.

2.         Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Gründung der Holzminden Netz GmbH & Co. KG zu. An der Gesellschaft beteiligt sind mit einer Einlage zum Haftkapital in Höhe von 1.000.000 € (entspricht 100 % der Anteile am Haftkapital) die Westfalen Weser Netz GmbH als Kommanditistin sowie die Holzminden Netz Verwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin ohne Beteiligung am Festkapital der Gesellschaft.

3.         Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile an der Holzminden Netz Verwaltungsgesellschaft mbH durch die Westfalen Weser Netz GmbH an die Holzminden Netz GmbH & Co. KG und der damit einhergehenden Änderung der Satzung der Holzminden Netz Verwaltungsgesellschaft mbH zu.

4.         Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht sowie der kartellrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens – zu, dass sich die Stadtwerke Holzminden GmbH mit einer Beteiligung in Höhe von 51 % der Anteile am Haftkapital als weitere Kommanditistin an der Holzminden Netz GmbH & Co. KG beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt im Wege des Erwerbs von bestehenden Haftkapitalanteilen.

5.         Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Holzminden Netz GmbH & Co. KG oder der Satzung der Holzminden Netz Verwaltungsgesellschaft mbH als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Brakel damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.

6.         Der Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Netz GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsführung der Westfalen Weser Netz GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen, insbesondere die Gesellschaftsverträge abzuschließen.