Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (nachfolgend „WWE“) und damit mittelbar an der Westfalen Weser Netz GmbH (nachfolgend „WWN“) sowie der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH (nachfolgend „WWB“) beteiligt. Die WWN und die WWB sind jeweils 100%ige Tochtergesellschaften der WWE. Die WWB ist ihrerseits wiederum als alleinige Gesellschafterin an der AWP GmbH mit Sitz in Paderborn (nachfolgend auch „AWP“) beteiligt.

 

Westfalen Weser strebt gemeinsam mit der Gelsenwasser AG (nachfolgend „GW“) eine Kooperation im Bereich Wasser (Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung) in den Regionen Ostwestfalen-Lippe, Südniedersachsen und Nordhessen (zusammen nachfolgend auch die „Region“) an. Hierzu möchten Westfalen Weser und GW ein Gemeinschaftsunternehmen bilden, welches aus der heutigen AWP GmbH hervorgehen soll. Das Gemeinschaftsunternehmen soll künftig unter dem Namen Wasserservice Westfalen Weser GmbH (nachfolgend „Wasserservice WW“) firmieren und die Kompetenzen von Westfalen Weser und GW im Bereich der Wasserversorgung in der Region bündeln. Ziel ist es, Wasserservice WW als leistungsstarken Partner für Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen im Bereich Wasser zu positionieren.

 

In Vorbereitung des Kooperationsvorhabens soll die bisher von der WWB gehaltene Beteiligung an AWP zunächst innerhalb der Westfalen Weser-Gruppe auf WWN übertragen werden. Sodann kann sich GW als weitere Gesellschafterin an der bisher als AWP und zukünftig als Wasserservice WW firmierenden Gesellschaft beteiligen. In der Zielstruktur sollen WWN und GW jeweils eine Beteiligung von 50 % an der Wasserservice WW halten und somit ein Gemeinschaftsunternehmen im Sinne des § 139 GWB bilden.

 

Eine Kurzzusammenfassung des Vorhabens (Anlage 1a) sowie eine Darstellung des Vorhabens als PowerPoint-Präsentation (Anlage 1b) sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Hintergrund

 

Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der WWE beteiligt. Sämtliche Anteile der WWE werden aktuell von 56 kommunalen Gesellschaftern (Gebietskörperschaften bzw. kommunale Unternehmen) im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Die WWE fungiert insofern als Holding-Gesellschaft für die Westfalen Weser-Unternehmensgruppe. Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar:

 

 

Das operative Geschäft wird in drei 100%igen Tochtergesellschaften der WWE durchgeführt: der Verteilnetzbetreiberin Westfalen Weser Netz GmbH, der Energiedienstleisterin Energieservice Westfalen Weser GmbH und der Beteiligungsholding Westfalen Weser Beteiligungen GmbH.

 

 

 

Ausgangslage und Zielsetzung

 

Westfalen Weser gehört zu den führenden kommunalen Energieversorgungsunternehmen in Ostwestfalen-Lippe und Südniedersachsen. Der Fokus von Westfalen Weser liegt dabei auf dem sicheren und effizienten Betrieb von Strom-, Gas- und Wärmenetzen, dem Erbringen von Energiedienstleistungen sowie der Gestaltung der Energie- und Wärmewende in der Region. Daneben erbringen WWN und AWP auch infrastrukturnahe Dienstleistungen im Bereich der Wasserversorgung/Abwasserentsorgung für Kommunen und Stadtwerke.

 

Eigene Konzessionen im Bereich der Wasserversorgung halten Westfalen Weser und AWP hingegen nicht. Vielmehr betreiben Kommunen und ihre Stadtwerke die örtliche Wasserversorgung häufig in eigener Verantwortung. Hierbei soll die aufzubauende Kooperationsgesellschaft die Kommunen und Stadtwerke mit Dienstleistungen unterstützen.

Die Nachfrage seitens der Kommunen und ihrer Stadtwerke nach unterstützenden Dienstleistungen im Bereich der Wasserversorgung hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Dieser Entwicklung leisten nach Wahrnehmung von Westfalen Weser mehrere Faktoren Vorschub, u.a.:

 

·         Aufgrund des demographischen Wandels scheiden vermehrt erfahrene Mitarbeitende aus, während die (Neu-)Besetzung von Stellen sich vor dem Hintergrund des allgemeinen Kräftemangels am Arbeitsmarkt schwierig gestaltet. Der Erhalt von Personalressourcen und Kompetenzen in der eigenen Organisationseinheit wird dadurch zunehmend zur Herausforderung.

·         Die voranschreitende Regulierung der Wasserversorgung (z.B. Umsetzung der europäischen Trinkwasser-Richtlinie durch Novellierung der Trinkwasserverordnung und Einführung einer neuen Trinkwassereinzugsgebietsverordnung) stellt Kommunen, Stadtwerke und Wasserverbände vor Herausforderungen, da neu hinzukommende Aufgaben die bestehenden Personalressourcen weiter belasten und zusätzliche Fachkenntnis erfordern.

·         Sowohl die Digitalisierung der Wasserversorgung (Einführung elektronischer Wasserzähler, Installation von Fernwirktechnik etc.) als auch die zunehmend von Kundinnen und Kunden erwarteten Plattformlösungen für Kundenkontakte (Jahresverbrauchsabrechnung, Anschlussantrag, Umzugsregelung) stellen die Branche vor neue Herausforderungen.

·         Die Auswirkungen des globalen Klimawandels betreffen mit zunehmender Intensität auch die lokale Wasserversorgung. Sowohl Dürreperioden als auch Starkregen-/Hochwasserereignisse wirken sich immer wieder und z.T. schlagartig auf die Wasserversorgung aus; die Vor- und Nachbereitung solcher Extremwetterlagen verlangt den Kommunen und ihren Stadtwerken wachsende Anstrengungen ab.

Hinzu kommt, dass Westfalen Weser das Drittmarktgeschäft – das sind Geschäftsfelder außerhalb des regulierten Geschäftsfeldes Netz, welches derzeit noch zu rund 90 % zur Wertschöpfung der Westfalen Weser-Gruppe beiträgt – stärker ausbauen möchte. Dem Bereich der Wasserversorgung kommt dabei – insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwartenden weiter steigenden Nachfrage in diesem Bereich – eine strategisch wichtige Bedeutung zu. Ziel von Westfalen Weser ist es, die Kommunen und ihre Stadtwerke in der Region bei der Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Wasserversorgung zu begleiten. Hierzu soll ein Gemeinschaftsunternehmen mit GW als branchenerfahrenem und kommunalen Partner gegründet werden, welcher die Kompetenzen von Westfalen Weser durch seine Expertise komplementär ergänzt.

 

Ziel der Partner ist es, die örtlichen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsstrukturen durch Bereitstellung bedarfsorientierter Dienstleistungen zu stärken.

 

Geplante Kooperation & Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens

 

Gemeinsames Ziel von Westfalen Weser und GW ist eine langfristige Zusammenarbeit im Bereich der Wasserversorgung in der Region. Hierzu soll das Gemeinschaftsunternehmen Wasserservice WW gebildet und als führender Dienstleister für Kommunen und Stadtwerke im Bereich Wasser in der Region platziert werden.

 

Beteiligte

 

Westfalen Weser Beteiligungen GmbH

 

WWB ist ein 100%iges Tochterunternehmen der kommunalen WWE und die Beteiligungsholding der Westfalen Weser-Gruppe. Sie verwaltet Beteiligungen und vermittelt Dienstleistungen an Beteiligungsunternehmen. Für die Westfalen Weser-Gruppe bündelt sie Partnerschaften mit Stadtwerken und Kommunen und unterstützt Kundinnen und Kunden bei der Umsetzung der Energiewende in der Region.

 

Westfalen Weser Netz GmbH

 

WWN ist ein 100%iges Tochterunternehmen der kommunalen WWE und die Netzbetreiberin der Westfalen Weser-Gruppe. Sie verantwortet den sicheren und effizienten Betrieb von Strom- und Gasnetzen in der Region und erbringt infrastrukturnahe Dienstleistungen im Bereich der Trinkwasserversorgung.

 

Gelsenwasser AG

 

GW ist ein regional tätiges Infrastruktur- und Versorgungsunternehmen in kommunaler Trägerschaft mit Sitz in Gelsenkirchen. GW ist in mehr als 70 Städten und Gemeinden in der Wasser- und Energieversorgung sowie in der Abwasserentsorgung tätig. In den Bereichen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung ist GW ein etablierter Akteur und gehört zu den führenden Dienstleistern.

 

AWP GmbH

 

AWP ist ein 100%iges Tochterunternehmen der WWB und somit Teil der kommunalen Westfalen Weser-Gruppe. Den Tätigkeitsschwerpunkt der AWP bilden Dienstleistungen zum Betrieb kommunaler Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur in der Region. Hier ist AWP v.a. auf Basis langfristiger Dienstleistungs- und Betriebsführungsverträge tätig.

 

Vorhaben

 

WWN und GW planen die Bildung des Gemeinschaftsunternehmens in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Nukleus der Kooperation von Westfalen Weser und GW soll die bestehende AWP sein.

 

Das Geschäftsmodell der Kooperationsgesellschaft basiert auf den folgenden drei Geschäftsfeldern:

 

 

 

Geschäftsfeld 1 - Dienstleistungen für die örtliche Trinkwasserversorgung:

 

Bereitstellung von Dienstleistungen, die dem Betrieb sowie der Weiterentwicklung der örtlichen Trinkwasserversorgung dienen, z.B. Bereitschaftsdienste, Leitungsbau, Instandhaltung, Anlagenerneuerung und Beratung bei Umsetzung von neuen gesetzlichen Vorgaben.

 

Geschäftsfeld 2 - Dienstleistungen für die Abwasserentsorgung:

 

Erbringung von Dienstleistungen in der Abwasserentsorgung, z.B. Sanierung oder Neubau von Abwasseranlagen, Kanalbau oder der Aufbau von Brauchwasserkonzepten & Anlagen.

 

Geschäftsfeld 3 - Transportnetze:

 

Konzeption und Bau von Transport- und Verbundnetzen für Wasser zwischen Gemeinden oder Kreisen mit dem Ziel, ein größeres Verbundsystem zu entwickeln. Ferner können interkommunale Kooperationen zum Bau von Transportnetzen initiiert und unter Einbindung der Kooperationsgesellschaft betrieben werden. Die Umsetzung dieses dritten Geschäftsfelds wird perspektivisch von Westfalen Weser und GW angestrebt und wird nicht von Beginn an Bestandteil der Kooperation sein.

Das sich über die Geschäftsfelder erstreckende Angebot der Kooperationsgesellschaft richtet sich an Kommunen und deren wasserwirtschaftliche Betriebe (Stadtwerke, Wasserversorgungsverbünde, Entwässerungsbetriebe, etc.) als Abnehmer.

Die Gesellschaft versteht sich unter Beachtung kommunaler Interessen dabei stets als Partner und Dienstleister der Kommunen und ihrer Stadtwerke. Durch ein bedarfsorientiertes Dienstleistungsangebot sollen die örtlichen Konzessionsnehmer entlastet werden und sich verstärkt auf lokale Aufgaben fokussieren können.

 

Umsetzungsschritte

 

Die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Vorgänge werden im nachfolgenden Absatz im Einzelnen dargestellt, um die Beschlussvorschläge, die diese Punkte aufgreifen, besser nachvollziehbar zu machen:

 

Änderung der Satzung der AWP

 

In Vorbereitung der geplanten Zusammenarbeit von WWN und GW in der Gesellschaft soll zunächst die Satzung der AWP angepasst werden. Die neue Satzung wird bereits die angestrebte Zielstruktur berücksichtigen und mit dem späteren Beitritt von GW nur noch unwesentlich angepasst werden. Im Zuge der Satzungsänderung erhält die AWP zudem ihre neue Firma „Wasserservice Westfalen Weser GmbH“, unter welcher sie sodann am Markt auftritt.

 

Übertragung der Beteiligung an der AWP von WWB an WWN

 

Um ein Gemeinschaftsunternehmen im Sinne des § 139 GWB von WWN und GW bilden zu können, ist es erforderlich, die Beteiligung an der Wasserservice WW zunächst innerhalb der Westfalen Weser-Gruppe von WWB auf WWN zu übertragen.

 

Veräußerung einer Beteiligung an GW

 

Im Anschluss daran wird GW eine Beteiligung in Höhe von 50 % der Anteile an Wasserservice WW erwerben. Für die Kaufpreisfindung wurde ausgehend von der genehmigten Mittelfristplanung 2023 bis 2027 der AWP einvernehmlich zwischen WWN und GW eine für die Partner faire und transparente Unternehmensbewertung der AWP zum Bewertungsstichtag 31.12.2022 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible durchgeführt. Der auf dieser Basis ermittelte Unternehmenswert der AWP ist die Basis für den zwischen WWN und GW vereinbarten Anteilskaufpreis in Höhe von rd. 1 Mio. €.

 

Der Beitritt von GW soll im Rahmen einer Stammkapitalerhöhung der Wasserservice WW durch Bildung neuer Geschäftsanteile erfolgen, welche GW zum Nennwert übernimmt. Den Differenzbetrag zwischen Unternehmenswert und dem Nennwert der von GW zu übernehmenden Geschäftsanteile zahlt GW vollständig in die Kapitalrücklage der Wasserservice WW ein.

 

Prüfung durch das Bundeskartellamt

 

WWN und GW werden die Kooperation erst dann umsetzen, wenn das Bundeskartellamt zustimmt.

 

Einzelheiten des Vorhabens und Abgleich mit rechtlichen Vorgaben

 

Gemäß den nachfolgenden Ausführungen entspricht das dargestellte Vorhaben dem Gesellschaftszweck der WWB bzw. der WWN bzw. der WWE. Es erfüllt zudem die Anforderungen der Gemeindeordnung NRW und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Gesellschaftsstruktur, hinsichtlich des rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmens für die Leitung und Überwachung des Unternehmens (Corporate Governance) sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Einzelheiten zur kommunalrechtlichen Zulässigkeit finden sich in Anlage 2 dargestellt.

 

Vereinbarkeit mit dem Unternehmenszweck

 

Unternehmensgegenstand der WWE ist unter anderem die Beteiligung an Unternehmen, die in den Bereichen Bezug, Transport und Verteilung von Strom, Gas, Wärme, Wasser, Abwasser, die Erzeugung von Strom und Wärme sowie allen dazugehörigen versorgungswirtschaftlichen Aufgaben unmittelbar oder mittelbar in der Region Westfalen-Weser tätig sind. Vor diesem Hintergrund ist die WWE an der WWN sowie der WWB beteiligt, welche ihrerseits weitere Beteiligungen halten.

 

Unternehmensgegenstand der WWB ist u.a.

 

·         der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Mehrheits-, Minderheits- oder alleinigen Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere in den Bereichen Bezug, Transport und Verteilung von Strom, Gas, Wärme, Wasser und Abwasser sowie Erzeugung von Strom und Wärme sowie allen dazugehörigen versorgungswirtschaftlichen Aufgaben […].

·          

Unternehmensgegenstand der WWN ist u.a.

 

·         die Errichtung, der Erwerb, das Halten des Eigentums, der Betrieb, die gewerbliche Nutzung, die Erneuerung, der Ausbau und die Modernisierung von Strom- und Gasverteilnetzen  ins­besondere in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen  unter Beachtung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie von Fernwärme- und Wasserversorgungsnetzen;

·         die Gewinnung von Trinkwasser;

·         das Halten des Eigentums an dem Gas- und Dampfkraftwerk in Kirchlengern und an den von der AWP GmbH betriebenen Abwasseranlagen sowie die Erhaltung, die Erneuerung, der Ausbau und die Modernisierung dieser Anlagen;

·         die Erbringung mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängender, ergänzender Dienst­leistungen.

Unternehmensgegenstand der Wasserservice WW wird die Erbringung von Leistungen zur Versorgung von Bürgern, Kommunen und Unternehmen sowie sonstigen Abnehmern mit Wasser sein. Das Unternehmen soll Tätigkeiten im Bereich Wasser durchführen. Mit Blick auf diesen Fokus der Wasserservice WW auf die Wasserversorgung bewegt sich die konzerninterne Veräußerung der Beteiligung von WWB auf WWN sowie die Beteiligung der WWN an der Wasserservice WW innerhalb des jeweiligen Unternehmensgegenstands von WWE, WWB und WWN.

 

Gesellschaftsstruktur und Corporate Governance

 

Spätestens mit dem Beitritt von GW in die Gesellschaft erhält diese nicht nur die neue Firma Wasserservice WW sondern auch eine auf die neue Gesellschafterstruktur angepasste Corporate Governance. Diese neue Corporate Governance ist auf die Eigenschaft der Wasserservice WW als Gemeinschaftsunternehmen zweier gleichberechtigter Gesellschafter ausgerichtet.

 

Die Geschäftsführung der Wasserservice WW soll aus einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern (Geschäftsführerinnen und/oder Geschäftsführern) bestehen. Besteht die Geschäftsführung aus mehreren Mitgliedern, wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinsam oder durch ein Mitglied der Geschäftsführung gemeinschaftlich mit einer Prokuristin oder einem Prokuristen vertreten. Besteht die Geschäftsführung der Gesellschaft aus nur einem Mitglied, so vertritt dieses die Gesellschaft stets allein.

Die Satzung sieht eine Beschlussfassung der Gesellschafter mit einfacher Mehrheit oder mit dreiviertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen für definierte Rechtsgeschäfte, zum Teil ab definierten Schwellenwerten, vor. Durch die paritätische Beteiligung von WWN und GW an der Wasserservice WW (jeweils 50 %) wird praktisch Einvernehmen für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Wasserservice WW erforderlich sein.

 

Die Satzung der Wasserservice WW ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 3 im Entwurf beigefügt.

 

Wirtschaftliche Eckpunkte

 

Wirtschaftlichkeit

 

Ausgehend von einem heutigen jährlichen Umsatz der AWP in Höhe von 2 Mio. € ist ausweislich des Business Case ein Wachstum in den nächsten fünf Jahren auf rund 8 Mio. €/a geplant. Bei anhaltendem Marktwachstum soll der Umsatz perspektivisch bis 2033 weiter kontinuierlich steigen und rund 11 Mio. €/a betragen (Geschäftsfelder 1 und 2 des oben beschriebenen Geschäftsmodells).

 

Die Finanzierung des Geschäftsbetriebs einschließlich notwendiger Investitionen und Deckung der Anlaufverluste ist vollständig mit Eigenkapital von bis zu 2 Mio. € vorgesehen. Die Eigenkapitalerhöhung erfolgt i.W. durch den Beitritt der GW.

 

In den ersten Jahren werden Vorlaufkosten insbesondere für Vertrieb und Projektrealisierung das Geschäftsergebnis belasten. Daher werden planerisch erstmals im Jahr 2025 Jahresüberschüsse erzielt, die nach Deckung der Verlustvorträge ab 2027 Ausschüttungen von rund 0,2 Mio. € ermöglichen. Auf Grund des geplanten Wachstumspfades soll die Gesellschaft langfristig eine nachhaltige Rendite von mindestens 5 % erreichen.

 

Chancen & Risiken

 

Die Kooperation bietet Westfalen Weser die Chance, das strategische Geschäftsfeld Wasser auszubauen und sich gegenüber den Kommunen in der Region auch in diesem Bereich als verlässlicher Partner zu etablieren. Daraus können sich positive Effekte auf die Sichtbarkeit von Westfalen Weser in der Region ergeben, die sich mittelbar positiv auf andere Geschäftsfelder von Westfalen Weser niederschlagen.

 

Gegenüber dem konservativ gerechneten Wirtschaftsplan ergeben sich dabei Chancen auf Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit durch eine bessere Marktdurchdringung der angebotenen Dienstleistungen und womöglich höhere Margen als derzeit zugrunde gelegt.

 

Aufgrund der Erbringung von Dienstleistungen durch die WWN an die Wasserservice WW entstehen zudem weitere Wertbeiträge für Westfalen Weser.

 

Zu den Risiken zählt zunächst die eventuell nicht ausreichende Marktpositionierung, also eine geringer als erwartet angenommene Nachfrage nach den angebotenen Dienstleistungen sowie eine zu geringe Margensituation in dem sensiblen Geschäftsfeld. Zudem ist der Mangel an Fachkräften jedenfalls grundsätzlich geeignet, das beabsichtigte Wachstum der Gesellschaft zu behindern. Insgesamt ist jedoch aufgrund der Fortführung eines bereits langjährig bei der AWP laufenden und im Bereich der Dienstleistungen wenig kapitalintensiven Geschäftes nicht von nennenswerten Risiken auszugehen.

 

Wenn perspektivisch zudem das Geschäftsfeld 3 des oben beschriebenen Geschäftsmodells der Wasserservice WW (Verbund & Transportleitungen) aufgegriffen wird, würden aus diesem kapitalintensiven und langfristigen Geschäft zudem branchenübliche Bau- und Betriebsrisiken resultieren.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1a:

 

Kurzbeschreibung des Vorhabens

Anlage 1b:

 

Darstellung des Vorhabens auf Folie

Anlage 2:

 

Einzelheiten zur kommunalrechtlichen Zulässigkeit nach GO NRW

Anlage 3:

Satzung der Wasserservice Westfalen Weser GmbH (Entwurf)

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat der Stadt Brakel stimmt der Änderung der Satzung der AWP GmbH (fortan firmierend als „Wasserservice Westfalen Weser GmbH“) entsprechend der beigefügten Entwurfsfassung zu.

2.         Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Veräußerung und Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile der AWP GmbH von der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH auf die Westfalen Weser Netz GmbH und damit zugleich dem Erwerb dieser Geschäftsanteile durch die Westfalen Weser Netz GmbH zu.

3.         Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht sowie der kartellrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens – der Stammkapitalerhöhung zur Gewährung einer Beteiligung in Höhe von 50 % der Anteile an der Wasserservice Westfalen Weser GmbH an die Gelsenwasser AG zu.

4.         Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen der Satzung der Wasserservice Westfalen Weser GmbH als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Brakel damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des der Satzung nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.

5.         Der Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsführung der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen.

6.         Der Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Netz GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsführung der Westfalen Weser Netz GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen.