Betreff
Ausbau der Fatimastraße im Stadtbezirk Hembsen;
Planvorstellung und Durchführung einer Einwohnerversammlung
Vorlage
0732/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Fatimastraße im Stadtbezirk Hembsen soll erneuert werden. In der Sitzung des Bauausschusses wird die Planung für die Neugestaltung vorgestellt.

 

Bevor mit der Maßnahmen begonnen werden kann, ist eine Einwohnerversammlung nach § 23 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durchzuführen, da die Einwohner durch den Rat über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde unterrichtet und frühzeitig über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen von wichtigen Planungen der Gemeinde informiert werden sollen. Hierfür bedarf es eines Ratsbeschlusses.

 

Das Verfahren richtet sich nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brakel. Hiernach setzt der Bürgermeister Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt die Bürger durch öffentliche Bekanntmachung ein. Er führt den Vorsitz in der Versammlung. Nach Vorstellung der Planung haben die Bürger Gelegenheit, sich zu den Absichten der Gemeinde zu äußern; eine Beschlussfassung findet nicht statt.

 

Die Einwohnerversammlung wird am Donnerstag, den 09.11.2023, um 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hembsen, Landwehrstraße, in Hembsen, stattfinden.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, eine Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brakel zur Unterrichtung der Bürger über die Planung für den Ausbau der Fatimastraße im Stadtbezirk Hembsen durchzuführen. Sie findet am Donnerstag, den 09.11.2023, um 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hembsen, Landwehrstraße, in Hembsen, statt.

 

Der Rat bestimmt aus jeder Fraktion ein Ratsmitglied und eine Vertretung zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung:

 

CDU:

 

 

 

 

 

 

 

SPD:

 

 

 

 

 

 

 

Bündnis 90/Die Grünen:

 

 

 

 

 

 

 

UWG/CWG:

 

 

 

 

 

 

 

Liste Zukunft

 

 

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: