Betreff
Planvorstellung Spielplatz Südmauer aus dem Städtebauförderprogramm
Vorlage
0724/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Zuwendungsbescheid vom 16.11.2018 hat die Stadt Brakel Städtebaufördermittel für die Einzelmaßnahmen

·           Umgestaltung der Südmauer inkl. Spielplatz,

·           Erneuerung Kirchplatz,

·           Profilierung- und Standortaufwertung und

·           Verfügungsfonds

in Höhe von 951.000,00 € erhalten. Der Durchführungszeitraum wurde mit Änderungsbescheid vom 21.12.2022 bis zum 31.12.2023 verlängert, da sich die Umgestaltung der Südmauer inkl. Spielplatz noch in der Umsetzung befand.

 

Die Sanierung der Straße Südmauer konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Die Planungen für die Umgestaltung des Spielplatzes dauerte allerdings an. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Aufweitung des Siechenbachs vorgesehen ist (Variante 1). Aufgrund der Hochwasserproblematik am Siechenbach und diversen Rücksprachen mit dem Ingenieurbüro und dem Kreis Höxter als Untere Wasserbehörde, konnte erst jetzt geklärt werden, dass eine Aufweitung des Gewässerlaufes möglich ist. Es liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis des Kreises Höxter vor. Die Sanierung des Spielplatzes könnte allerdings auch ohne eine Aufweitung des Siechenbaches stattfinden (Variante 2). Eine Umsetzung könnte in beiden Fällen zeitnah erfolgen.

 

Allerdings können beide Varianten nach Rücksprache mit der Entwurfsverfasserin Frau Multhaup in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden, da die Lieferfristen für die vorgesehenen Spielgeräte 6 bis 8 Wochen, evtl. noch länger, in Anspruch nehmen würden. Ein Abschluss der Baumaßnahme bis zum 31.12.2023 kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht garantiert werden. Daher wurde bei der Bezirksregierung Detmold eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2024 beantragt. Ob und wann diese genehmigt wird, ist noch nicht bekannt. Die Bezirksregierung Detmold muss die Angelegenheit mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW abstimmen.

 

Sollte der Fristverlängerung nicht zugestimmt werden, muss die Maßnahme, egal ob Variante 1 oder 2, über den 31.12.2023 hinaus ohne Förderung (Fördersatz 60 %) durchgeführt werden. Alternativ wird auf die Sanierung des Spielplatzes verzichtet.

 

Das bisher vorgesehene Konzept von Frau Multhaup beinhaltet 3 Aspekte:

1.    Einbezug der bestehenden Spielgeräte,

2.    Einbringen neuer barrierefreier Spielelemente,

3.    Bewegungsanreize einbeziehen.

 

Die Stadt Brakel würde einen weiteren familienfreundlichen Spielplatz erhalten, der, soweit es im Bestand möglich ist, die Anforderungen an eine inklusive Spielstätte erfüllt. Diese sind eine gute Zugänglichkeit, befahrbare Wege zu den rollstuhlgerechten Spielgeräten, Vielseitigkeit der Spielmöglichkeiten und schattige Sitzgelegenheiten. Die Planskizze wird der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Für die Gesamtmaßnahme Umgestaltung der Südmauer inkl. Spielplatz waren Gesamtkosten in Höhe von 956.500,00 € vorgesehen. Dies entspricht bei einem Fördersatz von 60 % eine Zuwendung in Höhe von 573.900,00 €. Für die Sanierung der Straße sind bereits Kosten in Höhe von 791.142,01 € entstanden und Fördermittel in Höhe von 475.100,00 € abgerufen worden. Somit stehen für die Spielplatzsanierung noch Fördermittel in Höhe von 98.800,00 € zur Verfügung. Für die große Variante 1 müssen Gesamtkosten in Höhe von 150.000,00 €, für die kleine Variante 2 müssen Gesamtkosten in Höhe von 110.000,00 € berücksichtigt werden.

 

Bisher stehen für die Spielplatzsanierung noch Fördermittel in Höhe von 98.800,00 € zur Verfügung. Dies entspricht bei einem Fördersatz von 60 % Gesamtkosten in Höhe von 164.666,67 €. Für die große Variante 1 müssen Gesamtkosten in Höhe von 150.000,00 €, für die kleine Variante 2 müssen Gesamtkosten in Höhe von 110.000,00 € berücksichtigt werden.

 

 


Anlagen:

2 Planskizzen zur Umgestaltung

 


Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss beschließt, die vorgestellte Planung der Landschaftsarchitektin Anja Multhaupt zeitnah umsetzen zu lassen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Im Budget 01/366-23-001 sind Gesamtkosten in Höhe von 100.000,00 € vorgesehen. Dies entspricht einer Zuwendung in Höhe von 60.000,00 € und einem städtischen Eigenanteil in Höhe von 40.000,00 €.

 

Der Deckungsausgleich kann aus dem Budget 01/366010 erfolgen. Hier sind noch Haushaltsmittel in Höhe von 80.000,00 € enthalten, die in diesem Jahr nicht mehr genutzt werden.