a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat in seiner
Sitzung am 28.04.2022 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan
(Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren) aufzustellen [siehe Anlage: satzungsfähiger Plan(begründungs)-Entwurf;
Original kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen (oder angefragt) werden].
Die Offenlegung des Planentwurfs hat zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange stattgefunden.
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Es sind folgende auszuwertende Stellungnahmen abgegeben worden (siehe Anschreiben als Anlage):
Straßen.NRW
Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der B 252 durch die Planung bzw. deren Verwirklichung nicht zu beeinträchtigen, seien folgende Punkte vorauszusetzen (stichpunktartig):
- Hochbauten bis zu 20 m Entfernung nicht zu errichten;
- Werbeanlagen innerhalb der Anbaubeschränkungszone (40 m Abstand vom Fahrbahnrand) grundsätzlich gesondert zustimmungsbedürftig;
- angrenzende Bauvorhaben sind später so zu beleuchten und abzuschirmen, dass der übergeordnete Verkehr weder geblendet noch abgelenkt wird;
- Zu- und Abfahrtsverbot ist entlang der freien Strecken festzusetzen bzw. generell eine textliche Festsetzung zu empfehlen, die die dauerhafte und lückenlose Einfriedung entlang der klassifizierten Straßen fordert;
- ein entsprechender Immissionsschutz für dortige Bauvorhaben wird vorausgesetzt, um die Verkehrssicherheit auf der B 252 zu gewährleisten;
- ein Anspruch auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz gegenüber dem Straßenbaulastträger der Bundesstraße wird durch die Planung nicht begründet;
- den Entwässerungseinrichtungen der Straße darf grundsätzlich aus dem Plangebiet kein zusätzliches Wasser zugeführt werden;
- sämtliche Planunterlagen sind der Straßenbauverwaltung zur Verfügung zu stellen (bereits durch die Offenlegung passiert, spätere Unterlagen öffentlich zugänglich bzw. an Straßen.NRW zu senden).
Die Verwaltung schlägt vor, dieser
Stellungnahme zu folgen und die Punkte in den textlichen Festsetzungen
entsprechend zu ergänzen, um eine Harmonisierung zwischen Plan(umsetzung) und
Bundesstraße 252 zu erreichen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss folgt der
Stellungnahme von Straßen.NRW zur Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehrs auf der B 252 und damit einer entsprechenden
Ergänzung der Punkte
in den textlichen Festsetzungen, um eine Harmonisierung zwischen
Plan(umsetzung) und Bundesstraße 252 zu erreichen, aus vorgenannten Gründen.
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss schlägt dem
Rat vor, den Bebauungsplan
Nr. 3a - 4. Änderung mit teilw.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Kolping-Berufsbildungswerk“ in der Kernstadt
Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Westen der Kernstadt Brakel, unmittelbar östlich der B 252 und zwischen dem Siechenbach I im Norden, dem Siechenbach II im Süden und der Grün- und Wasserfläche bzw. Flächen des Kolping-Berufsbildungswerks im Osten.
Er ist Teil der Gemarkung
Riesel, Flur 1 mit den
Flurstücken 149, 314, 315 sowie Teil der Gemarkung
Brakel, Flur 22 mit dem
Flurstück 65 und Teil der Gemarkung
Brakel, Flur 52 mit den
Flurstücken 33, 44, 36, 35, 27 tlw., 37 und 61 tlw.
Beschlussvorschlag: